Fällige Hundesteuer 15.02.2024
Aufgrund der systemseitigen Finanzsoftwareumstellung wurde bei den Abbuchungen der fälligen Hundesteuer zum 15.02.2024 der nicht korrekte Verwendungszweck „Grundbesitzabgaben“ angegeben.
Wir bitten dies zu entschuldigen.
Eine Bereinigung wird zeitnah erfolgen.
Darüber hinaus wird die Hundesteuer in diesem Jahr auf vier Fälligkeitstermine aufgeteilt.
Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land