Barrierefreiheit

Unsere Internetseiten sollen für alle Mindener/innen nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.vg-wittlich-land.de.

Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:

Textgröße

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und  wird der Text wieder kleiner.

Vorlesen lassen

Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. 

Ohne Maus navigieren

Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

Brotkrumen-Navigation

Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen. 

Leichte Sprache

In 
Leichter Sprache erklären wir den Aufbau unserer Internet-Seiten. Die Web-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.


Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. 

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser 
Kontakt-Formular nutzen. 


Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in RLP eine Durchsetzungsstelle eingerichet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.

In Rheinland-Pfalz ist die Ombudsstelle bei dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.

Kontakt: 
E-Mail    durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de
Telefon  06131 16 5342

Diese Erklärung wurde am 1.9.2020 erstellt und zuletzt am 23.9.2020 aktualisiert.


Gesetze und Verordnungen

Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Website vg-wittlich-land.de.

Das Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz zur Gleichstellung behinderter Menschen (kurz LGGBehM) hat folgende Ziele: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in RLP, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.

Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden. 2004 wurde eine entsprechende Ausführungsverordnung für Rheinland-Pfalz (BITV RP) und 2011 wurde die BITV 2.0 für die Bundesverwaltung erlassen.

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