Aufgrund der aktuellen Situation ist die Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 31.01.2021 geschlossen. Der Zutritt wird ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt.
Auf Grund des Infektionsverlaufs im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land während des o.g. Zeitraumes geschlossen. In diesem Zeitraum können auch keine Termine vereinbart werden.
Ein Notdienst für unaufschiebbare Verwaltungsleistungen wird für die…
Zur Förderung von Sport-, Spiel-, und Freizeitanlagen gewährt das Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Sportfördergesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom 10.12.2015 Zuwendungen an die Träger von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.