Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 28.09.2022 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

1. Einführung neues Ratsmitglied

Verbandsgemeinderatsmitglied Frau Claudia Laux (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat ihr Mandat im Verbandsgemeinderat aufgrund eines Wohnortwechsels außerhalb der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Kraft Gesetz verloren. Nachrückerin für Frau Claudia Laux ist Frau Edith Schleidweiler. Im Namen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land verpflichtete Bürgermeister Manuel Follmann das neue Ratsmitglied vor Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

2. Mitteilung Fraktionsvorsitz FDP im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land

Nach dem Herr Daniel Müller als bisheriger Fraktionsvorsitzender der FDP aus dem Verbandsgemeinderat Wittlich-Land ausgeschieden ist, informierte Bürgermeister Manuel Follmann darüber, dass Frau Rita Wagner zur neuen Fraktionsvorsitzenden der FDP im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land benannt worden ist.

3. Ergänzungswahlen Ausschüsse

Herr Daniel Müller (FDP) und Frau Claudia Laux (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sind Kraft Gesetz aus dem Verbandsgemeinderat und dessen Ausschüsse ausgeschieden. Des Weiteren ist Frau Birgit Hermann entsprechend den Bestimmungen des Landesschulgesetzes als Lehrervertreterin stellvertretendes Mitglied für Frau Heike Oeffling-Messerig. Frau Hermann ist jedoch nicht mehr an der Grundschule tätig. Insofern war auch hier eine Nachbesetzung erforderlich. Die Ersatzpersonen werden vom Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion gewählt. Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Verbandsgemeinderat etwas anders beschließt. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen. Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der vorschlagsberechtigten Fraktionen in offener Abstimmung folgende Personen gewählt:

Für Herrn Daniel Müller:

Mitglied

Vertreter


Rita Wagner

Jörg Follmann

Haupt- und Finanzausschuss

Jörg Follmann

Rita Wagner

Rechnungsprüfungsausschuss

Rita Wagner

Jörg Follmann

Ausschuss für Tourismus und Umwelt

Für Frau Claudia Laux:

Mitglied

Vertreter


Birgit Theis

Edith Schleidweiler

Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren, Kultur und Sport

Eugen Schneider

Edith Schleidweiler

Rechnungsprüfungsausschuss

Eugen Schneider

Edith Schleidweiler

Ausschuss für Bauen und Energie

Günter Theis

Edith Schleidweiler

Haupt- und Finanzausschuss

Günter Theis

Edith Schleidweiler

Ausschuss für Tourismus und Umwelt

Florian Reis

Edith Schleidweiler

Werkausschuss

Schulträgerausschuss Lehrervertreterin:

Mitglied

Vertreter

 

Heike Oeffling-Messerig

Birgit Hoffmann
(Grundschule Sehlem)

Schulträgerausschuss

4. Anschaffung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung

Aufgrund der aufgelegten Förderprogramme von Bund und Land wurde entsprechend einer Prioritätenliste mit der Umstellung von alten E 47 Sirenen auf elektronische Sirenen begonnen. Das Land nennt als Fördervoraussetzung nur die Möglichkeit einer Fremdansteuerung und der Durchsagefunktion. Technische Voraussetzungen hinsichtlich einer zu erreichenden dB-Zahl oder Mindesterreichbarkeitsfläche werden nicht vorgegeben. Aufgrund der vorliegenden Angaben wurden die Arbeiten ausgeschrieben. Nach erfolgter Submission am 01.07.2022 fand die Prüfung der eingegangenen Angebote statt. Leider konnten die Angebote nicht gewertet werden, weil funktional-technische Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Es wurde seitens der Anbieter u.a. weitere mögliche Sirenenstandorte nicht bepreist und es fand auch keine Ausleuchtung der Gebiete statt. Die Ausschreibung war damit aufzuheben. Unter Berücksichtigen der knappen zeitlichen Realisierung ist eine Ausschreibung unter Nennung der technischen Voraussetzungen vorzubereiten. Frist zur Auftragsvergabe ist der 31.12.2022. In Anlehnung an die seinerzeit festgelegte Priorisierung der Ertüchtigung der vorhandenen E57 Tellersirenen wird empfohlen, diese gegen elektronische 600 Watt Sirenen (1:1) auszutauschen. Inwieweit eine grundsätzliche Ausleuchtung der Ortslagen stattfindet, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die bewilligten Sirenenstandorte in elektronische 600 Watt Sirenen (1:1 Ersatz) umzurüsten und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, vor Umrüstung der Anlagen die Standorte nochmals zu überprüfen. Insbesondere in der Ortsgemeinde Klausen sind dabei die aktuellen Standorte zu hinterfragen.

5. Neubau Feuerwehrgerätehaus Großlittgen;
Vergabe der Estricharbeiten

Für die Vergabe der Estricharbeiten wurden im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung, Angebote angefordert. Der Submissionstermin hierzu fand am 23.09.2022 statt. Die Kostenschätzung für diese Arbeiten lagen bei Bruttokosten in Höhe von 52.955,00 €. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde über die ungeprüften Ausschreibungsergebnisse informiert. Bürgermeister Follmann wurde beauftragt, nach Vorliegen des Vergabevorschlags, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

6. Feuerwehrgerätehaus Salmtal;
    a) Informationen zum Sachstand
    b) Vergabe Planungsleistungen

Der Vorsitzende hat dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis des Behördentermins vom 15.08.2022 in der Sitzung bekannt geben. Gleichzeitig informierte er über den aktuellen Sachstand.

Dem Verbandsgemeinderat wurde der Zeitplan zur Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal vorgestellt. Die Planungsleistungen sollen durch einen Bieter erbracht werden. Aufgrund der geschätzten Auftragswerte findet die Ausschreibung als europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb statt. Hierzu ist es notwendig, dass der Verbandsgemeinderat die Eignungs- und Zuschlagskriterien festlegt. Anhand dieser Kriterien erfolgt die objektive Auswahl des Planungsbüros. Nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbs (30 Tage Frist) werden die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Kriterien bei jedem eingegangen Bieter geprüft. Die aus der Prüfung hervorgehenden fünf Bestplatzierten erhalten die Möglichkeit ein Angebot abzugeben. Nach der Angebotsphase (30 Tage Frist) erfolgt die Angebotsprüfung und Vorstellung der Bieter in der Bewertungskommission bestehend aus:

1. Bürgermeister
2. Fachbereichsleiter 2 - Bürgerdienste
3. Fachbereichsleiter 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
4. zwei Vertreter aus dem technischen Gebäudemanagement
5. Vertreter der Vergabestelle als Schriftführer
6. je eine fachkundige Person der im Verbandsgemeinderat vertretenden politischen Fraktionen (insgesamt 5 Personen).

Es ist zu beachten, dass nach § 6 Vergabeordnung (VgV) u. a. Organmitglieder, bei denen ein Interessenskonflikt besteht, in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken dürfen. Ein Interessenskonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. U. a. wird vermutet, dass ein Interessenskonflikt bei Bewerbern besteht oder bei Personen die bei potenziellen Bewerbern beschäftigt oder tätig sind. Der Bürgermeister informierte darüber in der Sitzung.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen,
1. die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Bewertungskommission wie vorgetragen festzulegen,
2. die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen zu beauftragen,
3. den Bürgermeister zu ermächtigen, entsprechend dem Ergebnis der Bewertungskommission, den Zuschlag für die Planungsleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben,
4. den Bürgermeister zu ermächtigen, bei Bedarf etwaige notwendige andere Planungsleistungen (z. B. Tiefbau) unter Einhaltung des Vergaberechts an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

7. Grundschule Salmtal;
Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse vor. Der Schulträgerausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.09.2022 über die Angelegenheit informiert. Der Verbandsgemeinderat hat die vorgetragenen Ausführungen von Herrn Bürgermeister Follmann zur Kenntnis genommen.

8. Erweiterung Grundschule Osann-Monzel;
Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

Ausweislich der Schülerstatistik wurde die Grundschule Osann-Monzel seitens der ADD als zweizügig anerkannt. Der erforderliche Raumbedarf kann im Bestandsgebäude nicht realisiert werden. Daher ist ein Erweiterungsbau im rückwärtigen Bereich geplant. Ein unmittelbarer Anbau an das Gebäude scheidet aus Denkmalschutzgründen aus. Die beantragte Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor. Ebenfalls wurde ein Zuwendungsantrag an die ADD gestellt. Zur Abklärung noch offener Fragen fand am 21.07.2022 ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der ADD Trier, der SGD Nord Koblenz, der Grundschule Osann-Monzel und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land statt. Seitens der ADD und der SGD ist man der Auffassung, dass der genehmigte Raumbedarf, mit Ausnahme der Klassenräume, im Bestandsgebäude realisiert werden kann, auch unter Mitnutzung der im DG vorhandenen Lagerräume. Hinsichtlich der Nutzung der Dachgeschoss-Räume wurden die Unfallkasse sowie der Brandschutz beteiligt, beide sehen in der Nutzung der beiden Dachgeschossräume als Geschäftszimmer/Büro bzw. Lehrmittelraum keine Bedenken. Überarbeitete Planunterlagen für drei Klassenräume á 60 qm sind bis 01.10.2022 an die ADD vorzulegen. In diesen Planunterlagen darf der Toilettenbereich nicht dargestellt werden, da dieser nicht Gegenstand der Förderung ist. Bereits in der ursprünglichen Beschlussfassung war man allerdings der Ansicht, statt der Sanierung der ohnehin zu kleinen Toilettenanlage diese im Neubau entsprechend zu realisieren. Ein Rückbau der derzeitigen vorhandenen WC-Anlage erfolgt aus Kostengründen zu einem späteren Zeitpunkt. Neben den überarbeiteten Planunterlagen war außerdem der Bauzeitenplan zu aktualisieren sowie die Kostenschätzung von 2020 anzupassen. Die aktualisierte Kostenschätzung und Vergleichsberechnung sowie überarbeitete Planunterlagen und Bauzeitenplan aufgrund der Vorgaben von ADD und SGD sind bekanntgegeben wurden. Das Land gewährt der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der Finanzkraft nach Maßgabe der Haushaltsmittel Zuschüsse zu den Aufwendungen. Unter Berücksichtigung der geänderten Planunterlagen wurde seitens der ADD eine Förderung in Aussicht gestellt, die allerdings der Höhe nach noch nicht abschließend beziffert werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Landkreis hat sich mit 10% der anerkannten Baukosten zu beteiligen.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat die Ausführung der Baumaßnahme entsprechend den überarbeiteten Planunterlagen mit Errichtung von zwei Klassenräumen á 70 qm, eines Klassenraumes á 60 qm sowie der Toilettenanlage unter Anerkennung der überarbeiteten Kostenschätzung beschlossen. Die im Bestandsgebäude ursprünglich beabsichtigten Baumaßnahmen zur Umnutzung der bestehenden Toilettenanlage im Kellergeschoss werden zunächst aus Kostengründen zurückgestellt. Zudem wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der Neubau der Toilettenanlage auf Grund der gestiegenen Schülerzahl zumindest in Teilen noch gefördert werden kann.

9. 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24
    a) Information
    b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    c) Entwurfsanerkennung
    d) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 11.07.2022, Az.: FB22/LE festgehalten, dass „gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Minderlittgen, Flur 24, Flurstücke 18, 63/1 und Flur 23, Flurstücke 15 u. a. zur Herstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Minderlittgen, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in der vereinfachten raumordnerischen Prüfung aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt werden. Nach diesem Urteil und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen der SGD Nord steht eine Zustimmung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete unter dem Vorbehalt, dass es erkennbar nicht zu planungsbedingten Nachteilen für die Landwirtschaft kommen darf. Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die landwirtschaftliche Problematik gelöst und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbesondere der Planungsgemeinschaft Region Trier, der Unteren Naturschutzbehörde, der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, der Generaldirektion Kulturelles Erbe sowie des Forstamtes beachtet bzw. berücksichtigt werden.“ Die o. g. Anforderungen wurden bei Erstellung des Planentwurfes der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt. Zum Teil handelt es sich um Belange, welche im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Minderlittgen) z. B. durch entsprechende Festsetzungen Beachtung finden oder auch in der nachgelagerten Genehmigungsplanung (Bauantrag) abschließend geregelt werden können. Um die landwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen, wurden Gespräche zwischen dem betroffenen Landwirt, Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde sowie des Bauern- und Winzerverbandes und der Landwirtschaftskammer RLP geführt. Gemeinsam konnte eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden, so dass es bei Realisierung des Vorhabens zu keiner planungsbedingten Existenzgefährdung des betroffenen Landwirtes kommen wird. Der Gemeinderat Minderlittgen hat in seiner Ratssitzung am 31.08.2022 einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanung mit einer Gebietsgröße von ca. 24,7 ha gefasst. Die Größe entspricht daher dem vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 22.03.2022 verabschiedeten „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ von maximal 25 ha (höchstmögliche Größe je Gemarkung).

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit dem Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“ einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend abzugrenzen. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 24,7 ha befindet sich auf der Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24, Distrikte „Im Falltal", „Fallschirbel", „Hunsel", „Dädeschuck" und „Unter dem Musweilerweg“. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Minderlittgen erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Minderlittgen, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (Firma WIL Solarprojekt GmbH & Co. KG i. G., 54343 Föhren) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat hat daher auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

10. Renaturierungsmaßnahmen am „Eschenbach“ in der Ortsgemeinde Dreis
      a) Informationen über die bewilligte Förderung
      b) Erweiterung Planungsauftrag
      c) Ausschreibung der Renaturierungsmaßnahmen

Der Verbandsgemeinderat wurde über den vorliegenden Bewilligungsbescheid, eingegangen am 17.08.2022, für die geplanten Renaturierungsmaßnahmen am „Eschenbach“ mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 299.700,00 Euro (Fördersatz 90 % der förderfähigen Kosten) informiert. Die Bewilligung basiert auf der von dem Ingenieurbüro John & Partner, Wittlich erstellten Genehmigungsplanung mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 333.000,00 Euro.

Gemäß der aktuellen Beschlusslage wurde der Planungsauftrag zur Beantragung der Fördermittel im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Förderprogrammes „Aktion Blau“ zur Erstellung der Entwurfsplanung an das Ingenieurbüro John & Partner, Wittlich vergeben. Die Beauftragung erfolgte im sog. Stufenvertrag, welcher in Stufe 1 lediglich die Leistungsphasen 1-4 beinhaltet. Aufgrund der bewilligten Förderung und der notwendigen weiteren Planung wird die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 als Stufe 2 erforderlich. Die
Honorierung erfolgt analog der beauftragten Stufe 1 nach der Honorarzone III, Basissatz.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den bestehenden Planungsauftrag mit dem Ingenieurbüro John & Partner weiterzuführen und entsprechend für die weiteren Planungs-/Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung) sowie die örtliche Bauleitung zu erweitern. Die Honorierung erfolgt analog der Stufe 1 nach HOAI (Honorarzone III - Basissatz, Örtliche Bauleitung 2,9 % und Nebenkosten 7%). Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt die Planungsleistungen zu beauftragen.

Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides kann nunmehr die Ausschreibung der geplanten Renaturierungsmaßnahmen erfolgen. Die auszuführenden Arbeiten sollen entsprechend der vom Ingenieurbüro John & Partner erstellten Planung und der von der Bewilligungsbehörde geprüften, fachtechnischen Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben werden. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die am „Eschenbach“ geplanten und bewilligten Renaturierungsmaßnahmen öffentlich auszuschreiben. Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt, die Ausschreibung zur Veröffentlichung freizugeben.

11. Aktueller Sachstand Radwegeverbindung Bruch – Dreis

Der Vorsitzende Bürgermeister Follmann hat in der Sitzung des Verbandsgemeinderates über den aktuellen Sachstand „Radewegeverbindung Bruch – Dreis“ berichten. Der LBM Trier hat mit Schreiben vom 12.09.2022 auf eine Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung vom 18.07.2022 schriftlich reagiert. Inhaltlich wird darauf verwiesen, dass weiterhin der Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz abzuwarten ist. Unabhängig davon möchte der LBM die Planung weiter vorantreiben und das erforderliche Abstimmungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange noch in diesem Jahr einleiten.

12. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte darüber, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Verbandsgemeindewerke auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit der PFT-Belastung verklagt hat. Zudem wies er auf die aus der Energieeinsparverordnung des Bundes resultierenden Vorgaben hin.

13. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.


Nichtöffentlicher Teil:

14. Grundstücksangelegenheit;
       Erwerb von Gewässerrandstreifen in der Gemarkung Arenrath im Rahmen der Aktion Blau

       Der Verbandsgemeinderat hat dem Erwerb einer Grundstücksfläche im Rahmen der Aktion Blau zugestimmt.

15. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte über etwaige Personalangelegenheiten sowie die Reform des  Landesfinanzausgleichs-gesetzes.

16. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

 

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

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