Die
Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben heute über die
Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die
Abgabefrist einmalig um 3 Monate bis zum 31.1.2023 verlängern. Damit
reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer
Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische
Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris
Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist.
„Bezüglich
der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche
Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben
sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine
Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit
einräumt“, so Ahnen.
Die Ermittlung der neuen
Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar,
damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. „Für einen
erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass
den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen
vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen
Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen
Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass
den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze
festzulegen“, sagte die Finanzministerin.
Die
Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung
in der Bundesrepublik Deutschland. Alleine in Rheinland-Pfalz sind 2,5
Millionen Einheiten neu zu bewerten. „Mit der Verlängerung um 3 Monate
geben wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit. Zur Klärung offener
Fragen stehen selbstverständlich weiterhin die Beratungsangebote und
Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Verfügung“,
sagte Ahnen.