Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schwarzenborn am 19. Juni 2022

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, den 19. Juni 2022, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schwarzenborn statt.

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 29.05.2022, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die o.g. Wahl zugestellt. Wenn Sie an der o.g. Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab 16.05.2022 die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an
    die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich,
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de (der entsprechende
    Link wird hier zur Verfügung gestellt),
4. per Fax oder
5. durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Email: .

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit, während der nachfolgenden Öffnungszeiten des Briefwahlbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von                 8:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 17.06.2022, von                    8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Es sind die aktuell geltenden Corona-Regelungen zu beachten.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert – in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land

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