Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist in folgende
Schiedsamtsbezirke eingeteilt:
- Bezirk Altrich für
die Gemeinden
Altrich, Esch, Klausen, Osann-Monzel, Platten, Rivenich, Salmtal
und Sehlem
- Bezirk Binsfeld für
die Gemeinden
Arenrath, Binsfeld, Bruch, Dierscheid, Dodenbug, Dreis, Gladbach,
Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Landscheid und
Niersbach
- Bezirk Manderscheid für
die Gemeinden
Bergweiler, Hupperath, Minderlittgen, Plein, Bettenfeld, Dierfeld,
Eckfeld, Eisenschmitt, Gipperath, Greimerath, Großlitt-
gen, Hasborn, Karl,
Laufeld, Manderscheid, Meerfeld, Musweiler, Niederöfflingen,
Niederscheidweiler, Oberöfflingen,
Oberscheidweiler, Pantenburg, Schladt,
Schwarzenborn und Wallscheid
Für jeden Schiedsamtsbezirk wird eine Schiedsperson bestellt. Ihre
Aufgabe besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen durch
Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und
strafrechtlicher Art zu schlichten. Die Schiedsperson wird in vielfältigen
Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der
Hausordnung, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des
Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes, ihre Amtszeit beträgt
5 Jahre. Die Dienstaufsicht über sie üben die Behörden der Justizverwaltung
aus.
Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats
der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom Direktor des Amtsgerichts ernannt.
Voraussetzung für die Übernahme des Amtes:
Die Bewerberin bzw. der Bewerber für das Schiedsamt muss nach
seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,
- wer
infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu
verfügen, beschränkt ist,
- wer das
Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der
Staatsanwaltschaft bestellt ist,
- wer als
Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
- wer die
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer zu
einer der unter Spiegelstrich 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder
ähnlichen ständigen Geschäfts-
verhältnis steht.
Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer
- das 30.
Lebensjahr nicht vollendet hat,
- seinen
Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.
Für die
aktuelle Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Altrich wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger gesucht.
Falls Sie Interesse am Amt der
Schiedsperson für den Bezirk Altrich haben und Sie der Meinung sind,
dass Sie
für dieses Amt geeignet sind, können Sie sich gerne
bis zum
24.02.2023 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land,
Frau Andrea Kranz,
Tel. 06571/107-183,
E-Mail: ,
melden.
Bei inhaltlichen Fragen zum Amt der Schiedsperson wenden Sie
sich bitte direkt an das Amtsgericht
Wittlich, über die E-Mail-Adresse oder in der Zeit von
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (außer donnerstags) auch telefonisch über die Rufnummer
06571/101-322.