Bekanntmachung

zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 20.07.2022 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1. Einführung neues Ratsmitglied

Das Mitglied des Verbandsgemeinderates Herr Daniel Müller (FDP) hat sein Mandat im Verbandsgemeinderat aufgrund eines Wohnortswechsels außerhalb unserer Verbandsgemeinde kraft Gesetz verloren. Nachrücker für Herrn Daniel Müller ist Herr Jörg Follmann. Im Namen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land verpflichtete Bürgermeister Manuel Follmann das neue Ratsmitglieder vor Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).

2. Bericht der Verwaltung zur Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021

Die Flutkatstrophe vom 14./15. Juli 2021 liegt nun ein Jahr zurück. Anhand einer in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 20.07.2022 vorgestellten Power-Point-Präsentation hat Bürgermeister Manuel Follmann gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung einen kurzen Rückblick über das Ausmaß der Flutkatastrophe, einen Überblick über das bisher Geleistete sowie einen Ausblick über die noch anstehenden Maßnahmen zur Beseitigung der vorhandenen Flutschäden sowie zur Prävention vor zukünftigen Starkregenereignissen geben.

3. Mehrzweckhalle Hetzerath;
    Auftragsvergabe Malerarbeiten

Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung Malerarbeiten Mehrzweckhalle Hetzerath mitgeteilt. Zur Submission am 08.07.2022 lagen zwei Angebote vor. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung lag das wirtschaftlichste Angebot von der Fa. Mechtel, Altrich mit einem Bruttopreis von 42.640,32 € vor.

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Malerarbeiten der Mehrzweckhalle Hetzerath an die Fa. Mechtel, Altrich zu einem Preis von 42.640,32 € zu vergeben.

4. Renaturierungsmaßnahmen am Elbach;
    Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten

Die geplanten Renaturierungsmaßnahmen am Elbach in der Gemarkung Bettenfeld sind inzwischen auf Grundlage des vorliegenden Bewilligungsbescheides sowie vorheriger Zustimmung des Gemeinderates Bettenfeld öffentlich ausgeschrieben worden. Die an sich bereits in 2021 geplante Umsetzung des Projektes verzögerte sich, da im Rahmen des Förderverfahrens der Fachbeitrag Naturschutz ergänzt bzw. nochmals nachgearbeitet werden musste. Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten soll nunmehr umgehend im Sommer bei geeigneten Witterungsverhältnissen beginnen.

Zur Sicherstellung einer schnellstmöglichen Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme hat der Verbandsgemeinderat eine umgehende Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten beschlossen und Bürgermeister Follmann ermächtigt, im vorherigen Benehmen mit den Beigeordneten, unter Beachtung des Vergaberechtes den Auftrag nach Angebotsvorlage an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben

5. Anschaffung von digitalen Alarmierungsempfängern;
    Information über Eilentscheidung

Anschaffung digitale Alarmierungsempfänger

Der Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist ein bundeseinheitliches, hochverfügbares und sicheres Sprech- und Datenfunksystem. Das Funksystem verwendet auch die Feuerwehr. Bisher erfolgte die Nutzung des Digitalfunks ausschließlich im Bereich des Sprechfunks. Das Land Rheinland-Pfalz arbeitet seit Jahren am Aufbau eines einheitlichen digitalen Alarmierungsnetzes. Nunmehr ist die Inbetriebnahme für das laufende Jahr 2022 geplant. Daher steht nunmehr die Anschaffung von entsprechenden Meldeempfängern für die Feuerwehrangehörigen und Sirenenanlagen an. Die Alarmierung wird bis zum Abschluss des Probebetriebs parallel laufen. Die Beschaffung erfolgt über einen vom Land Rheinland-Pfalz ausgehandelten Rahmenvertrag (Landesabrufauftrag). Im Rahmen der Ausschreibung hat die Firma Swissphone den Lieferauftrag erhalten.

a.) Anschaffung digitaler Melder

Im Haushaltsplan 2022 wurde eine erste von zwei Raten zur Anschaffung von digitalen Meldeempfängern und Sirenenanlagen i. H. v. 65.000,00 Euro eingeplant. Aufgrund der nunmehr tatsächlichen Inbetriebnahme des Funknetzes hat die Wehrleitung vorgeschlagen, die Beschaffung der gesamten Meldeempfänger in 2022 vorzuziehen. Folgende Beschaffung ist vorgesehen:

Beschreibung / Lieferumfang

Anzahl

Projektpreis
€ / Stück
inkl. MwSt.

Zuschuss Land € / Stk. inkl. MwSt.

Summe
in €
inkl. MwSt

s.QUAD X15 V – Set mit Tischladegerät,
Antenne, Clip

550

178,50

78,82

98.175,00

s.QUAD X35 V – Set mit Tischladegerät,
Antenne, Clip

50

216,58

78,82

10.829,00

Schutztasche SG s.QUAD X15/X35, Leder,

600

14,88

6,95

8.925,00

PG-Set-s.QUAD:  Programmiergerät mit Software

1

309,40

157,68

309,40

Gesamt



51.619,68

118.238,40

Abzüglich des zu erwartenden Zuschusses in Höhe von 51.619,68 Euro kann eine Beschaffung der gesamten Meldeempfänger aus haushaltsrechtlichen Gründen erfolgen. Die tatsächlichen Kosten der Verbandsgemeinde belaufen sich auf 66.618,72 Euro. Die Mehrkosten können durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden.

b.) Anschaffung digitaler Sirenenempfänger

Wie bereits erläutert, sind auch die vorhandenen 65 Sirenen in den Ortsgemeinden und der Stadt Manderscheid zu ertüchtigen. Pro Empfänger fallen 1.041,25 Euro inkl. MwSt., insgesamt 67.681,25 Euro an. Das Land gewährt pro Stück einen Zuschuss in Höhe von 541,45 Euro. Für den Haushalt 2022 sind dafür keine Kosten veranschlagt. Die Kosten können jedoch durch Einsparungen von nicht beschafften Ausrüstungsgegenständen (GW-TS) ausgeglichen werden. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich nach Abzug des Zuschusses auf 35.194,25.

Grundsätzlich sollte die Beschaffung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2022 vorberaten und in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 20.07.2022 beschlossen werden. Das Ministerium des Innern und für Sport hat allerdings mitgeteilt, dass der Lieferant, die Fa. Swissphone, zum 01.07.2022 die Preise für digitale Geräte um bis zu 30% anhebt. Um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, war daher eine entsprechende Eilentscheidung geboten. Bürgermeister und Beigeordnete haben einstimmig zugestimmt.

Der Verbandsgemeinderat hat die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis genommen.

6. Sirenen zur Bevölkerungsplanung;
    Auftragsvergabe

Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung „Sirenen zur Bevölkerungswarnung“ vorgestellt. Die Vergabe erfolgte als öffentliche Ausschreibung und wurde am 15.06.2022 bekannt gegeben. Zur Submission am 01.07.2022 lagen 2 Hauptangebote und 2 Nebenangebote vor.

Nach Sachvortrag des Bürgermeisters beauftragte der Verbandsgemeinderat die Verwaltung zur Klärung der Zielvorgaben entsprechende Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen. Im Falle einer positiven Klärung und Nachverhandlung beauftragte der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Andernfalls ist eine Aufhebung des Vergabeverfahrens zu veranlassen.

7. Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Hochwasserlagen

Aufgrund der Erkenntnisse durch die Hochwasserlage im Juli 2021 hat die Wehrleitung notwendige und ergänzende Ausrüstungsgegenstände zusammengestellt, die bei Hochwasserlagen zum Einsatz kommen sollen. Die Gerätschaften werden bei denjenigen Feuerwehren stationiert, die bei einer Hochwasserlage vom Schadenereignis nicht betroffen sind. Ein Großteil der Beladung soll auf Anhängern verlastet werden. Ein entsprechendes Konzept „Hochwasserschutz“ soll dem Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden. Zwischen Angebotsanfrage/Ausschreibung und Rücklauf vergehen derzeit mehrere Wochen. Allerdings sehen sich die Anbieter aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage maximal zwei Wochen an ihr Angebot gebunden. Ein gleichzeitiges Zusammenstellen der Kosten zur einheitlichen Beschlussvorlage unter Einhaltung der Angebotsfrist ist derzeit unmöglich. Um die gesetzten Fristen einhalten zu können, ist eine schnelle Auftragsvergabe notwendig und daher ein entsprechender Vorratsbeschluss zu fassen. Der Bürgermeister soll in Abstimmung mit den Beigeordneten dem wirtschaftlichsten Anbieter den entsprechenden Auftrag erteilen. Folgende Ausrüstungsgegenstände sollen beschafft werden:

Stückzahl

Bezeichnung

Geschätzter Anschaffungspreis

3

Stromerzeuger BSKA 6,5 IT/TN

14.347,47 €

1

Stromerzeuger BSKA 14 E RSS cube IT/TN

8.118,30 €

3

Arbeitsleuchte Aldebaran 360° FLEX-C LED 960 2.0

7.750,47 €

1

Strahler Aldebaran XLD-2C Switch, 560 Watt

2.313,00 €

10

Allzweckpumpe NP 12 D

39.019,98 €

4

Stema Anhängerset Variolux 750 inkl. Hochplanenset,
Abstellstützen und Stützrad

4.760,00 €

1

Saquick Titan 2400 inkl. Trailer

28.653,77 €

1

Faltpavillon mit drei Seitenwänden 6x3m

2.000,00 €

6

Faltpavillon mit drei Seitenwänden 3x3m

6.000,00 €

10

B- Kellersaugkorb

2.090,09 €


Geschätzte Gesamtkosten brutto

115.053,08 €

Im Haushalt 2022 sind Haushaltsmittel i.H.v. 82.000 Euro eingeplant. Insbesondere im Bereich der Metallwaren sind erhebliche Kostensteigerungen (25%) zu verzeichnen. Die Mehrkosten sollen durch Einsparungen im Feuerwehrhaushalt kompensiert werden.

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, die Aufträge nach erforderlichem Angebotsvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

8. Feuerwehrgerätehaus Großlittgen;
    Auftragsvergaben Heizung

Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung für die Heizungsanlage vorgestellt. Für das Gewerk Heizung lag zum Submissionstermin am 15.06.2022 ein Angebot vor. Das wirtschaftlichste Angebot ist von der Fa. Lörsch, Lieser mit einer Angebotssumme von 90.853,17 €. Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Auftrag für das Gewerk Heizung an die Fa. Lörsch, Lieser mit einer Angebotssumme von 90.853,17 Euro zu vergeben. 

9. Feuerwehrgerätehaus Salmtal;
    Schaffung von zwei zusätzlichen Stellplätzen für den Katastrophenschutz des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Der Verbandsgemeinderat wurde über einen entsprechenden Beschluss im Kreisausschuss Bernkastel-Wittlich informiert. Aus Sicht der Verbandsgemeinde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Erweiterung von zwei zusätzlichen Stellplätzen durch den Landkreis im Zuge des geplanten Neubaus. Im Rahmen der Gesamtkonzeption findet dazu noch ein Behördentermin mit Vertretern des Landkreises, der ADD sowie der Feuerwehrvertretern statt, in dem entsprechende Details abgestimmt werden sollen.

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Planungen des Landkreises grundsätzlich zuzustimmen. Neben der vollständigen Übernahme der durch die Erweiterung ausgelösten Baukosten des Landkreises sind auch entsprechende Regelungen zu den Unterhaltungskosten der beiden Stellplätze zu treffen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Verhandlungen durchzuführen.

10. Grundschulentwicklungsplan;
       Vorstellung des Entwurfs

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung vom 06.07.2021 über die Aufstellung eines Grundschulentwicklungsplanes informiert. Durch die Änderung des § 91 Abs. 3 SchulG vom 01.08.2020 tritt die Verpflichtung der Verbandsgemeinden zur Erstellung eines solchen Entwicklungsplans in Kraft. In seiner Sitzung vom 24.03.2022 wurde dem Schulträgerausschuss der Schulentwicklungsplan vorgestellt. Eine Fortschreibung des Plans ist in einem 2-Jahres Rhythmus vorgesehen. Das Land gewährt zur Erstellung des Entwicklungsplanes eine Zuwendung von jährlich 1.688,00 €. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über sechs Jahre.

Auf Empfehlung des Schulträgerausschusses hat der Verbandsgemeinderat dem vorliegenden Grundschulentwicklungsplanentwurf zuzustimmen.

11. Anschaffung aus Mitteln des Digitalpaktes;
      Auftragsvergabe

Der Verbandsgemeinde Wittlich-Land als Schulträger der 14 Grundschulen wurde im DigitalPakt Schule 2019 – 2024 eine Gesamtzuwendung in Höhe von 661.458,72 € bewilligt.

In diesem Betrag ist eine Eigenbeteiligung des Schulträgers von 10 v. H. enthalten. Bisher wurden Mittel in Höhe von 389.517,93 € verausgabt, sodass noch ein Restbetrag in Höhe von 271.940,79 € zur Verfügung steht. In der o. g. Gesamtzuwendung ist ein Teilbetrag von 350.000,00 € (max. 25.000,00 € pro Schule) für die Anschaffung von mobilen Endgeräten enthalten. Von diesem Betrag wurden bisher für die entsprechende Anschaffung von Tablets einschl. Koffer und Hüllen 192.000,00 € verausgabt. Es steht noch ein Restbetrag in Höhe von 158.000,00 € zur Verfügung. Die Anschaffung von mobilen Endgeräten ist nur dann möglich, wenn die digitale Infrastruktur ausgebaut bzw. vorhanden ist. Alle Grundschulen haben seit 2017 am Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ teilgenommen und im Rahmen dieses Programmes eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € erhalten. Der Betrag wurde jeweils für die Anschaffung eines Tablet-Koffers verwendet. Zur optimalen Nutzung der Endgeräte wurde bereits zu diesem Zeitpunkt die Netzinfrastruktur in allen Grundschulen ausgebaut bzw. verbessert. So hat der Schulträger größtenteils die digitale Infrastruktur in allen Grundschulen vor dem 15. Mai 2019 auf eigene Kosten ausgebaut. Daher ist in 2022 noch die Beschaffung folgender digitaler Ausstattung möglich und vorgesehen:

Max. 350 mobile Endgeräte mit KidsCover                            129.500,00 €
Tablet-Koffer zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung            28.500,00 €
Gesamtbetrag Anschaffung mobile Endgeräte                     158.000,00 €

Außerdem sonstige Anzeige- und Interaktionsgeräte
wie z. B. digitale Tafeln (ca. 25 Stück)                                     100.000,00 €
sowie Lautsprecher, Lizenzen pp                                              13.940,79 €
                                                                                                      113,940,79 €

Die Beschaffung erfolgt über die bestehenden Rahmenverträge. Ausschreibungen sind hier nicht erforderlich. Die Beschaffung ist damit insoweit 2022 abgeschlossen.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Schulträgerausschusses die Beschaffung der vorgeschlagenen Gerätschaften aus den vorliegenden Rahmenverträgen in Höhe von insgesamt 271.940,79 € beschlossen.

12. Neubau der Gruppenkläranlage Meerfeld-Bettenfeld;
      Entwurfsplanung

In der Sitzung des Werkausschusses am 07.07.2022 haben Vertreter der Planungsgemeinschaft atd/enwacon die Entwurfsplanung zum Neubau der Gruppenkläranlage Meerfeld/Bettenfeld vorgestellt. Das Projekt umfasst neben dem Neubau der Gruppenkläranlage die Nachrüstung einer Lamellentauchwand im Regenüberlaufbecken Bettenfeld, den Bau eines Pumpwerkes in Bettenfeld, den Bau einer Freigefälledruckleitung von Bettenfeld zur Kläranlage Meerfeld, die Errichtung eines Kanalstauraumes in Meerfeld sowie die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage Meerfeld. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf voraussichtlich rd. 8.631.000 EUR. Auf Empfehlung des Werkausschusses hat der Verbandsgemeinderat die Entwurfsplanung zustimmend zur Kenntnis genommen und war mit der Durchführung der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) einverstanden

13. 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark Region Trier
      a) Information
      b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
      c) Entwurfsanerkennung

Der Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat darüber, dass der Antrag auf Erteilung einer landesplanerischen Stellungnahme (LPS) auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 01.12.2021 am 08.06.2022 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt wurde. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Der Industriepark Region Trier hat das Bebauungsplanverfahren am 21.06.2022 eingeleitet und führt aktuell die frühzeitigen Beteiligungen nach dem BauGB durch. Die darauf fußenden Unterlagen für die Flächennutzungsplanänderung wurden zwischenzeitlich erstellt. Um das Verfahren nicht zu verzögern, wird empfohlen, beriets vor dem Vorliegen der LPS den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie den Vorentwurf zur Flächennutzungsplanfortschreibung zu beschließen.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark Region Trier zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen einzuleiten. Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nutzung

30. EFS FNP

15. EFS FNP

19. EFS FNP

Differenz (ha)

Gewerbliche Bauflächen

54.270 m²

---

18.700 m²

+ 35.570 m²

Verkehrsflächen

25.410 m²

9.730 m²

9.180 m²

+ 6.500 m²

Verkehrsflächen besondere Zweckbestimmung

---

---

1.380 m²

- 1.380 m²

Versorgung

130 m²

760 m²

---

- 630 m²

Grünflächen

44.040 m²

32.500 m²

21.110 m²

- 9.570 m²

Wasserwirtschaft

4.220 m²

---

---

+ 4.220 m²

Wasserflächen

7.330 m²

1.500 m²

2.780 m²

+ 3.050 m²---

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur u. Landwirtschaft

---

37.760 m²

---

- 37.760 m²

Gesamtsumme

135.400 m²

82.250 m²

53.150 m²

0 m²

14. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich ´´Im großen Pech´´ der Ortsgemeinde Hetzerath
      a) Information
      b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
      c) Entwurfsanerkennung
      d) Vergabe von Planungsleitungen

Zur Schaffung der Voraussetzungen zur beabsichtigen Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Hetzerath ist der Flächennutzungsplan im Zuge eines sog. „Fremdtausches“ in einen Flächenumfang von rd. 2 ha fortzuschreiben. Der Gemeinderat Eisenschmitt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, im Rahmen des sog. „Flächentausches“ Wohnbauflächen (W) im Gesamtumfang von ca. 2 ha abzugeben und der Gemeinde Hetzerath, die einen Eigentausch nicht durchführen kann, bereitzustellen. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Hetzerath zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen, wie von der Ortsgemeinde Eisenschmitt am 16.12.2021, im Gesamtumfang von ca. 2 ha einzuleiten.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen.

Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Wohnbauflächen, Mischbauflächen, landwirtschaftlichen Flächen, Flächen für Wald und Grünflächen im Zuge eines sogenannten „Fremdtausches“ in den Ortsgemeinden Hetzerath und Eisenschmitt. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden) sollen gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Hetzerath erfolgen (Parallelverfahren).

Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufträge für die notwendigen städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Planung 1, Wittlich sowie die Leistungen für den Umweltbericht an das Planungsbüro Högner Landschaftsarchitektur, Minheim zu erteilen.

15. Errichtung einer Seniorenresidenz und eines Lebensmittelmarktes auf der Gemarkung Osann, Distrikt ´´In der Kaimt´´
      a) Information
      b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
      c) Entwurfsanerkennung
      d) Abschluss von städtebaulichen Verträgen

Zur Schaffung der Voraussetzungen zur beabsichtigten Errichtung einer Seniorenresidenz in der Ortsgemeinde Osann-Monzel, Ortsteil Osann, Flur 22 ist der Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Die Bebauungsplanaufstellung und die Flächennutzungsplanänderung wurden seitens des Investors der Seniorenresidenz am 02.06.2022 beantragt. Der Gemeinderat Osann-Monzel hat in seiner Ratssitzung am 07.07.2022 bezüglich der Bebauungsplanung zur Errichtung einer Seniorenresidenz einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst sowie den Planvorentwurf des Bebauungsplanes für die frühzeitigen Beteiligungen nach dem BauGB anerkannt. Des Weiteren hat der Rat einen entsprechenden Antrag an die Verbandsgemeinde auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gestellt. Zu der Errichtung eines Lebensmittelmarktes hat am 24.05.2022 seitens des Antragstellers, der Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG, Nürnberg, eine Vorstellung des Projektes im Gemeinderat Osann-Monzel stattgefunden. Die Fläche des geplanten Lebensmittelmarktes grenzt unmittelbar an die Fläche der geplanten Seniorenresidenz an. Zur zulässigen Marktgröße stehen aktuell jedoch noch Abstimmungen mit der unteren Landesplanungsbehörde aus. Wie beim Vorhaben Seniorenresidenz ist zur Schaffung des Planrechtes für den Lebensmittelmarkt eine Bebauungsplanung seitens der Ortsgemeinde und eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes seitens der Verbandsgemeinde erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit der Ziel der Zulassung einer Seniorenresidenz und eines Lebensmittelmarktes (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz“ bzw. „Lebensmittelmarkt“) einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend abzugrenzen. Im geltenden Flächennutzungsplan ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 1,9 ha befindet sich nordwestlich der Ortslage Osann.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den erstellten Planvorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz“ und „Lebensmittelmarkt“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden) sollen gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Osann-Monzel erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, sollen städtebauliche Verträge zwischen der Ortsgemeinde Osann-Monzel, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und den jeweiligen Antragstellern abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Bürgermeister die zur Regelung der Einzelheiten notwendigen Verträge abzuschließen.

16. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte die Ratsmitglieder über folgende Sachverhalte:

· Im Streitverfahren PFT hat das Oberlandesgericht Koblenz per Beschluss die Berufung zurückgewiesen. Damit ist der
  Rechtsweg ausgeschöpft und die Verbandsgemeinde im Rechtstreitverfahren PFT unterlegen.

· Die Lüftungsanlagen für die Grundschulen werden derzeit in einem ersten Paket ausgeschrieben. Aufgrund der Liefereng-
  pässe wurde beim Zuwendungsgeber bereits eine Verlängerung der Maßnahmen beantragt. Bisher jedoch ohne Erfolg.
  Die Verwaltung wird diesbezüglich nochmals Kontakt zum Zuwendungsgeber aufnehmen.

· Die LAG Vulkaneifel ist wieder als LEADER-Region anerkannt worden. Insofern können Antragsteller aus Wittlich-Land bei
  entsprechenden Projekten weiterhin von den zur Verfügung stehenden Förderungen profitieren.

· Für die Erweiterung der Grundschule Altrich (Nutzung des alten Pfarrsaals/Pfarrheimes) gewährt der Landkreis
  Bernkastel-Wittlich eine entsprechende Kreiszuwendung.

· Die Umsetzung der Radwegeverbindung zwischen Bruch und Dreis stellt sich weiterhin schwierig dar. Derzeit ist der Rech-
  nungshof Rheinland-Pfalz mit der Prüfung der Angelegenheit befasst. Weitere Details sind der Verwaltung aktuell nicht be-
  kannt.

· Angesichts des anhaltenden Ukrainekrieges und der damit einhergehenden Gaslieferengpässe unterrichte Bürgermeister
  Follmann die Ratsmitglieder über die Anzahl der kommunalen Einrichtungen, die mit Gas versorgt werden müssen (37
  von 197). Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Fokus der Verwaltung nicht nur auf die Energiegewinnung gerichtet
  sei, sondern auch auf die Energieeinsparung. Im Rahmen des Energiemanagements werden derzeit entsprechende Maß
  nahmen geprüft. Der Rat wird in einer der kommenden Sitzungen über das Ergebnis der Prüfung informiert werden.

17. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil:

18. Grundstücksangelegenheit;

Der Verbandsgemeinderat stimmte einem Grundstücksverkauf zu.

19. Grundstücksangelegenheit;

Der Verbandsgemeinderat stimmte einem Grundstücksankauf zu.

20. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann unterrichte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates über eine Personalangelegenheit und wies darauf hin, dass die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 28.09.2022 auf den 07.09.2022, die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.09.2022 auf den 20.09.2022 und die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 12.10.2022 auf den 28.09.2022 vorvorlegt werden.  

21. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

 

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem entnommen werden.

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