Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen in 2023

Zur Förderung von Sport-, Spiel-, und Freizeitanlagen gewährt das Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Sportfördergesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift vom 10.12.2015 Zuwendungen an die Träger von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.

Projekte, für die eine Landeszuwendung beantragt werden soll, sind von den Bauträgern bis zum 01.02. über die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Förderung im Folgejahr anzumelden.

In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben. Außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan sowie eine Planskizze beizufügen.

Unter Bezugnahme auf diese Regelungen bitten wir die Bauträger, die Maßnahmen, die im Jahr 2024 zur Ausführung gelangen sollen, bis spätestens 20. Januar 2023 an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, z.Hd. Herrn Joachim Becker, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, zu melden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nr. 06571-107228.

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