Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Altrich gesucht!

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist in folgende Schiedsamtsbezirke eingeteilt: 

Bezirk Altrich für die Gemeinden
  Altrich, Esch, Klausen, Osann-Monzel, Platten, Rivenich, Salmtal und Sehlem 

Bezirk Binsfeld für die Gemeinden
  Arenrath, Binsfeld, Bruch, Dierscheid, Dodenbug, Dreis, Gladbach, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Landscheid und
  Niersbach

 Bezirk Manderscheid für die Gemeinden
   Bergweiler, Hupperath, Minderlittgen, Plein, Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Gipperath, Greimerath, Großlitt-
   gen, Hasborn, Karl, Laufeld, Manderscheid, Meerfeld, Musweiler, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Oberöfflingen,
   Oberscheidweiler, Pantenburg, Schladt, Schwarzenborn und Wallscheid

Für jeden Schiedsamtsbezirk wird eine Schiedsperson bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes, ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Dienstaufsicht über sie üben die Behörden der Justizverwaltung aus.

Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom Direktor des Amtsgerichts ernannt.

 Voraussetzung für die Übernahme des Amtes: 

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden, 

- wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,
- wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,
- wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer zu einer der unter Spiegelstrich 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäfts-
   verhältnis steht.

 Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat. 

Für die aktuelle Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Altrich wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger gesucht.

Falls Sie Interesse am Amt der Schiedsperson für den Bezirk Altrich haben und Sie der Meinung sind,
dass Sie für dieses Amt geeignet sind, können Sie sich gerne

bis zum 24.02.2023 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
Frau Andrea Kranz, Tel. 06571/107-183,
E-Mail: ,

melden.

Bei inhaltlichen Fragen zum Amt der Schiedsperson wenden Sie sich bitte direkt an das Amtsgericht Wittlich, über die E-Mail-Adresse oder in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (außer donnerstags) auch telefonisch über die Rufnummer 06571/101-322.

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