Bekanntmachung

zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 08.02.2023 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1. Mitteilung Fraktionsvorsitz FWG im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land

Nach dem Herr Ulrich Müller als bisheriger Fraktionsvorsitzender der FWG zum 31.12.2022 zurückgetreten ist, informierte Bürgermeister Manuel Follmann darüber, dass Herr Manfred Hower zum neuen Fraktionsvorsitzenden der FWG im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land benannt worden ist. Bürgermeister Follmann bedankte sich bei Herrn Müller für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Vergangenheit.

2. Information über die Haushaltsgenehmigung 2023

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Haushaltsverfügung vom 18.01.2023 die im Verbandsgemeinderat am 07.12.2022 beschlossene Haushaltsatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Jahr 2023 genehmigt. In der Haushaltsverfügung wurde u. a. festgestellt, dass in Bezug auf die Umlagefestsetzung keine aufsichtsbehördlichen Bedenken bestehen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Gesamtpersonalaufwendungen je Einwohner mit 290 € in 2023 unter dem Wert Verbandsgemeinden gleicher Größenklassen in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2021 von 322 € liegen.

3. Sanierung und Erweiterung ./. Neubau Rathaus Wittlich-Land;
    Grundsatzbeschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Verwaltung beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, ob an dem Bestandsgebäude festgehalten oder doch ein Neubau des Rathauses forciert werden soll.

Flächenbedarf:

Zunächst wird nachfolgend der benötigte Flächenbedarf anhand des Stellenplanes 2023 ermittelt. Der Stellenplan umfasst ohne die Berücksichtigung der Verbandsgemeindewerke 123,87 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die von insgesamt 183 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden. Da sich nicht alle Stellenanteile auf den Flächenbedarf des Rathauses auswirken, hat hier nochmals eine genauere Betrachtung zu erfolgen.

Funktion

Stellenanteile

Personenanzahl

Stellenplan

123,87

183

abzüglich



Zentrale Feuerwehrwerkstatt Landscheid

5,00

5

Altersteilzeit Freistellungsphase

3,65

4

Reinigungskräfte Verwaltung und Außenstellen

1,63

3

Elektrofachkraft / Sportplatzwart

1,12

2

Betreuungskräfte/Schulsekretärinnen Grundschulen

22,64

68

Volkshochschule (Personalgestellung)

0,64

1

maßgebliche Kennzahl Kernverwaltung

89,19

100

Nach der VV I-Stock bzw. dem hierzu ergangenen Rundschreiben des Innenministeriums ist für die Bemessung des Raumbedarfs von Dienstgebäuden der Verbandsgemeindeverwaltungen grundsätzlich von einem Richtwert von 2,6 Mitarbeitern (einschließlich Bürgermeister und Beigeordneten) je 1.000 Einwohner auszugehen. Die Einwohnerzahl betrug zum Stand 31.12.2022 31.475. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 81,84 VZÄ. Gegenüber dem tatsächlichen Stellenplan ergibt sich eine Differenz um 7,35 VZÄ. Für Büro- und Sonderräume werden bis zu 20 m² Hauptnutzfläche (ohne Verkehrsflächen und Sanitärräume) je Vollzeitstelle als Richtwert angenommen. In diesem Richtwert sind sämtlich vorzuhaltenden Flächen wie z. B. Raumreserven, der Zuschlag für Teilzeitkräfte sowie die Flächen für Auszubildende enthalten. Demnach ergibt sich eine Hauptnutzfläche von 1.636,80 m² (Richtwert) bzw. 1.783,80 m² (nach Stellenplan 2023). Darüber hinaus können für die 2,20 VZÄ der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V. weitere 44 m² als Sonderbedarf hinzugerechnet werden. Somit liegt der Flächenbedarf zur Unterbringung der maßgeblichen Mitarbeiterzahl bei rd. 1.681 m² (Richtwert) bzw. 1.828 m² (nach Stellenplan 2023).

Unabhängig von den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können 285 m² für einen Sitzungssaal und 30 m² für einen Besprechungsraum, somit insgesamt weitere 315 m² zugrunde gelegt werden. Sofern die Sitzungen des Verbandsgemeinderates weiterhin regelmäßig an anderen Orten stattfinden, sind die v. g. Flächenbedarfe unbeachtlich.

Im Ergebnis stellt sich der aktuelle Flächenbedarf (Hauptnutzfläche) somit wie folgt dar:

Ausgangslage

Flächenbedarf Personal

Flächenbedarf

Zusatzräume

Flächenbedarf

insgesamt

nach Richtwert

1.681 m²

315 m²

1.996 m²

nach Stellenplan 2023

1.828 m²

315 m²

2.143 m²

vorhandene Flächenkapazitäten und Bausubstanz:

a) Rathaus und Nebengebäude ehem. Commerzbank

Im Haupthaus steht eine Hauptnutzfläche von rd. 1.325 m² zur Verfügung. Im Nebengebäude beträgt die Bruttofläche rd. 450 m². Die Hauptnutzfläche liegt bei ca. 330 m² und bietet insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Platz. Die Räumlichkeiten sind noch bis zum 31.12.2024 angemietet.

Stellt man den ermittelten personellen Flächenbedarf in Höhe von 1.681 m² bzw. 1.828 m² den tatsächlichen Raumkapazitäten von rd. 1.655 m² gegenüber ist festzustellen, dass die vorhandenen Räumlichkeiten zumindest entsprechend der maßgeblichen Richtwerte den aktuellen Flächenbedarf decken. Darüber hinaus entschärft die vermehrte Inanspruchnahme von Telearbeit den vorhandenen Flächendruck deutlich.

Der im Haupthaus bestehende Sanierungsbedarf wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2022 ausführlich erörtert. Eine konkrete Kostenermittlung fand nicht statt, da im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Grobkostenermittlung erfolgt ist. Die Räumlichkeiten im Nebengebäude befinden sich in einem guten Zustand. Ein Sanierungsstau ist nicht vorhanden.

b) Stadthaus Verbandsgemeindewerke

Die Verbandsgemeindewerke sind im Stadthaus mit insgesamt 18 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern untergebracht. Die Bruttogrundfläche beträgt 280 m². Der Mietvertrag ist unbefristet. Gemäß dem Rundschreiben des Innenministeriums kann die Unterbringung der Mitarbeiter von Wirtschaftsbetrieben aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit gemeinsam mit der Kernverwaltung erfolgen, ohne jedoch eine Förderung aus Landesmitteln beantragen zu können. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Flächenbedarf der Verbandsgemeindewerke bei der zutreffenden Grundsatzentscheidung außer Acht bleiben. Ggf. ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals Möglichkeiten, die einen Umzug der Verbandsgemeindewerke in Betracht kommen lassen.

c) Zentrale Feuerwehrwerkstatt

Die Zentrale Feuerwehrwerkstatt wurde 2018 bezogen und befindet sich im Eigentum der Verbandsgemeinde. Insofern ist die zentrale Feuerwerkstatt für die zu treffende Grundsatzentscheidung unbeachtlich. 

Kosten:

Im Ergebnis hat die Machbarkeitsstudie herausgestellt, dass eine Sanierung und ggf. Erweiterung des Bestandsgebäudes gegenüber einem Neubau die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Zwar sind die Baukosten aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges heute nicht mehr zutreffend, dies gilt aber sowohl für die errechneten Kosten im Bereich der Sanierung und Erweiterung als auch für den Neubau. Insofern können die aus dem Jahr 2019 errechneten Kosten unproblematisch miteinander verglichen werden. Entsprechend der Kalkulation aus der Machbarkeitsstudie wurden die Sanierungskosten für das Bestandsgebäude mit rd. 3.770.000 EUR (brutto) – ohne Kosten für eine ggf. angedachte Auslagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Bauphase - beziffert. In den Kosten sind jedoch Maßnahmen enthalten, die bereits im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung (z. B. Einbau Brandschutztüren und RWA-Anlage) vollzogen worden. Da die Verbrauchszahlen des Haupthauses nicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Machbarkeitsstudie eingeflossen sind, wurden diese nachträglich ermittelt. Die durchschnittlichen Kosten für Strom und Heizung liegen bei rd. 32.000 EUR.

Die Kosten für einen Neubau wurden mit 9.970.000 EUR (brutto) kalkuliert zzgl. eines etwaigen Grundstückserwerbes und abzgl. des Verkaufserlöses aus dem vorhandenen Grundstück nebst Gebäude. Der Erwerb der Grundstücksflächen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal hat gezeigt, dass sich der Kauf einer entsprechend großen Grundstücksfläche als schwierig und kostenintensiv herausstellen kann. Der pauschalierte Kostenrichtwert des Landes Rheinland-Pfalz für die förderfähige Hauptnutzfläche liegt aktuell bei 5.859 EUR (brutto). Ausgehend von einem Flächenbedarf von 1.681 m² ergibt sich bereits für die förderfähige Hauptnutzfläche ein Betrag in Höhe von rd. 9.849.000 EUR. In der Regel liegen die Kostenrichtwerte deutlich unter den tatsächlichen Kosten. Die Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen sind darin noch nicht enthalten.

Fazit:

Die derzeit zur Verfügung stehenden Büroflächen decken den vorhandenen Platzbedarf fast vollständig ab. Zudem sind aktuell noch freie Büroflächen im Bestandsgebäude vorhanden. Darüber hinaus könnte der Aktenspeicher im Obergeschoss (rd. 155 m²) in Bürofläche für ca. 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebaut werden. Dies vorausgesetzt und unter Berücksichtigung der vorgetragenen Kosten ist ein Neubau wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Mehrkosten des Neubaus gegenüber der Sanierung des Bestandsgebäudes belaufen sich gemäß Machbarkeitsstudie auf 6.200.000 EUR. Die in Rede stehenden Mehrkosten können auch nicht durch den evtl. Verkauf des bisherigen Rathauses in Wittlich, die mit dem Neubau einhergehenden Energieeinsparungen und den nicht mehr zu zahlenden Mietaufwendungen in einem überschaubaren Zeitraum aufgefangen werden. Darüber hinaus besteht ein Angebot von Mietraum in unmittelbarer Nähe zum Verwaltungsgebäude. Ggf. könnten diese Räumlichkeiten temporär zur Auslagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude in Betracht kommen oder aber auch dauerhaft genutzt werden. Bürgermeister Follmann steht diesbezüglich in Verhandlungen. Über die Ergebnisse wird der Rat in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.

Nach Abwägung aller sachverhaltsrelevanten Gesichtspunkte hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie beschlossen, an dem Bestandsgebäude in der Kurfürstenstraße festzuhalten und den Flächenbedarf im Übrigen über Mietverhältnisse sicherzustellen. Die Notwendigkeit eines Neubaus wird nicht gesehen.

4. Einführung eines kommunalen Energiemanagements;
    Antrag auf Förderung Kommunales Energiemanagement über die Kommunalrichtline

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land beabsichtigt die Erweiterung des Kommunalen Gebäudemanagements um ein Energiemanagement. Aktuell zeichnet sich das

Gebäudemanagement der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land für die Unterhaltung von insgesamt rd. 300 Liegenschaften der Verbandsgemeinde und der Gemeinden zuständig. Insofern wird hier ein besonderes Potential gesehen, die Energieverbräuche in den Liegenschaften und somit kontinuierlich auch die Energiekosten zu senken. Zudem helfen die Energieeinsparungen, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen. Für die erstmalige Einrichtung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements sieht die Kommunalrichtlinie des Bundes eine Förderung vor. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Bezuschusst werden Ausgaben für

• Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
• Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
• die Durchführung von Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der Bruttogeschossfläche, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
• Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,
• Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des EM unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EM und bis maximal 20 Beratertage sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement“ vorliegt,
• die Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
• sowie Dienstreisen für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen.

Für die Antragsstellung bedarf es neben einer Vorhabensbeschreibung sowie weiterer Unterlagen auch eines Beschlusses des obersten Entscheidungsgremiums über den Aufbau und beabsichtigen dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements beschlossen. Es ist ein Förderantrag zu stellen, eine nach Möglichkeit unbefristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Ausschuss für Bauen und Energie regelmäßig zu unterrichten.

5. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und Kommunaler Klimapakt (KKP)

Die Landesregierung wird Anfang 2023 ein Kommunales Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) in das parlamentarische Verfahren einbringen. Damit kann das Investitionsprogramm im ersten Halbjahr im Landtag beschlossen werden. Wenn das Parlament dem Vorschlag der Regierung folgt, können die Kommunen ab 1. Juli 2023 die Auszahlung von Fördermitteln beantragen. Zudem haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig.

1. KIPKI – Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

Das KIPKI beinhaltet ein 250 Mio. EUR schweres Förderprogramm und soll die Kommunen dabei unterstützen eigene Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Klimawandelfolgen umzusetzen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Teilen. 180 Mio. EUR. werden in 2023 als einwohnerbezogene Pauschalförderung (29,2220719 EUR pro Einwohner für u. a. Verbandsgemeinde und 14,611036 EUR pro Einwohner für Landkreise) ausgezahlt werden. Für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land stehen nach dem Gesetzesentwurf 903.809,46 EUR zur Verfügung. Die Förderhöhe kann sich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes jedoch nochmal verändern, da zur Verteilung die Bevölkerungszahlen zum Stand 31.12.2021 zugrunde gelegt worden sind. Das Besondere an diesem Förderprogramm ist die unbürokratische Umsetzung und die Kombination mit anderen Förderprogrammen, sofern dies nicht durch andere Zuwendungsgeber ausgeschlossen wird. Die Kommunen können bis Ende Oktober 2023 entscheiden, welche Projekte umgesetzt werden sollen und erhalten zum Projektstart die beantragte Fördersumme bis zur max. Höhe der o. g. Pauschalförderung. Wichtig dabei ist, dass in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen investiert werden soll. Es geht bei diesem Programm nicht darum, die im Klimaschutz engagierten Kommunen finanziell zu entlasten, sondern in ganz Rheinland-Pfalz zusätzliche Klimaschutzanstrengen auszulösen. Die Umsetzung der Projekte hat bis zum 31.07.2026 zu erfolgen. Welche konkreten Maßnahmen förderfähig sind, ergibt sich aus einer Positivliste des Landes. Dabei ist festzustellen, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bereits einige Maßnahmen des Kataloges aus eigener Initiative und mit eigenen Mitteln finanziert (z. B. Umstellung der Wärmeversorgung, Ausbau PV-Anlagen, Umrüstung auf LED-Leuchten). Insofern müssen die kommunalen Gremien in einer der nächsten Sitzungen beraten und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Zu beachten ist, dass auch die Ortsgemeinden an den Zuweisungen der Verbandsgemeinde partizipieren können. In einem weiteren Strang, dem wettbewerblichen Verfahren, stehen den Kommunen und - im Bereich der Wasserstoffförderung unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme in kommunalem Interesse ist – auch Unternehmen weitere 60 Mio. EUR zur Verfügung. Hier werden besonders innovative Leuchtturmprojekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zur Nutzung der Wasserstofftechnologie, zu kommunalen Nahwärmenetzen sowie zur klimafreundlichen Ausgestaltung der Innenstädte und von kommunalen Begegnungsorten in Ortsgemeinden. Die restlichen Mittel beinhalten Administrierungskosten sowie Beratungskosten, da den Kommunen im Zuge der Antragserstellung und Projektbegleitung Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden. 

2. KKP – Kommunaler Klimapakt

Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch Abgabe einer Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet auf freiwilliger Basis ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren. Bereits jetzt können die notwendigen Ratsbeschlüsse auf Verbandsgemeinde- und Ortsgemeindeebene vorbereitet werden.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zu. Bürgermeister Follmann wurde beauftragt die Beitrittserklärung auszuformulieren und zu unterzeichnen.

6. Vergabe der Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2022 bis 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, wurde mit den Leistungen für die Wirtschaftsprüfungen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2019 - 2021 zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 84.876,75 Euro beauftragt. Das Angebot der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, für die Wirtschaftsprüfungen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2022 – 2024 beläuft sich auf 88.000,50 Euro brutto. Davon entfallen 34.629,00 Euro auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 53.371,50 Euro auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschuss vom 09.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land für die Jahre 2022 – 2024 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz zum geprüften Brutto-Angebotspreis in Höhe von 88.000,50 Euro zu vergeben. Zudem wurde angeregt nach Möglichkeit zukünftig auch ortsansässige Betriebe zu berücksichtigen.

7. Sanierung Grundschule Osann-Monzel;
    Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten

Im Rahmen der Sanierung der Grundschule Osann-Monzel wurde das Gewerk Trockenbauarbeiten (Akustikdecken) ausgeschrieben. Angebotsöffnung war am 12.01.2023. Die Anzahl der Angebote sowie der wirtschaftlichste Bieter und die geprüfte Angebotssumme sind nachfolgend dargestellt.

Trockenbauarbeiten (Akustikdecken)

Angebote

Mindestbieter

Angebotssumme

1

Frings, Wittlich

55.325,60 €

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat den Auftrag für die Trockenbauarbeiten an die Fa. Frings, Wittlich mit einer Angebotssumme von 55.325,60 € vergeben.

8. Neubau Feuerwehrgerätehause Salmtal;
    Information zum aktuellen Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise

Bürgermeister Follmann hat in der Sitzung über den aktuellen Sachstand zum Neubau des FWGH Salmtal informiert. Nach Prüfung der vorliegenden Angebote im Rahmen der europaweiten Ausschreibung wurden vier Büros zur Vorstellung der Planung am 13.12.2022 eingeladen. Die Bewertungskommission hat nach Abschluss der Vorstellung die jeweiligen Büros anhand der festgelegten Matrix und Gewichtung beurteilt. Die Planungsgemeinschaft Jakobs und Fuchs, Morbach (Planung) und Bayer und Friedrich, Wittlich (TGA) konnten im Ergebnis die meisten Punkte auf sich vereinen. Am gleichen Tage wurden die Absagen an die unterlegenen Büros versendet und nach Ablauf der Widerspruchsfrist am 23.12.2022 dem v. g. Büro der Auftrag erteilt. Am 16.01.2023 fand ein erstes Planungsgespräch mit den Planern statt. Zur Abstimmung während der ganzen Planungs- und Bauphase wurde ein Arbeitskreis gebildet. In diesem Arbeitskreis gibt es ein „Kernteam“ und ein „Bedarfs- und Beratungsteam“.

Das Kernteam besteht aus:
- Wehrführer Schottler und stellv. Wehrführer Binz der Feuerwehr Salmtal und
- Fachbereichsleiter Lautwein.

Das Bedarfs- und Beratungsteam besteht aus:
- Wehrleiter Backendorf
- Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Teusch
- Vertreter der Feuerwehrwerkstatt nach Bedarf
- Bauabteilung im Hause mit Herrn Espinosa (Planung) und Herrn Thiel-Schruden (TGA)

Bis zur Entwurfsplanung arbeiten Kern- und Bedarfsteam immer zusammen. Im Rahmen der Besprechung wurde festgelegt, dass noch folgende Prüfungen zu erfolgen haben und entsprechende Fachbüros zu beauftragen sind:

- Kampfmittelsondierung und ggfls. Räumung           
- Bodengutachter                                                 
- Statik                                                                  
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator               
- Zu- und Abfahrt L 141/L 52 mit LBM
- Außen- und Verkehrsanlagenplaner
- Prüfingenieur
- Geländeaufnahmen/Vermessung
- Lärmprognose Schallschutz

Aus zeitlichen Gründen ist zur weiteren Verfahrensweise geplant, dass bis zur Beschlussfassung der Entwurfsplanung der Ausschuss für Bauen und Energie sowie der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe schriftlich über den Sachstand fortlaufend informiert werden. In diesem Rahmen haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, bei der Planung etc. mitzuwirken. Notwendige Beschlussfassungen erfolgen je nach Auftrag vorrangig im Haupt- und Finanzausschuss. Sobald der Entwurfsplan vorliegt, werden alle Gremien beteiligt. Bürgermeister Follmann wurde am 19.09.2022 ermächtigt, neben der Auftragsvergabe zur Planungsleistung, auch etwaige Planungsleistungen im Bereich Tiefbau zu vergeben. Die Ermächtigung ist aufgrund der noch ausstehenden Planungsaufträge entsprechend zu erweitern.

Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann ermächtigt, die Aufträge für

- Kampfmittelsondierung und ggfls. Räumung
- Außen- und Verkehrsanlagenplanung
- Bodengutachter
- Prüfingenieur
- Statik
- Geländeaufnahmen/Vermessung
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
- Lärmprognose Schallschutz

unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat zur Kenntnis genommen, dass der Haupt- und Finanzausschuss Bürgermeister Follmann ermächtigt hat, weitere Aufträge bis 50.000 EUR brutto in Abstimmung mit den Beigeordneten und unter Einhaltung des Vergaberechts zu vergeben. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Eilbedürftigkeit des Neubauprojektes.

9. Resolution gegen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 befindet sich derzeit in den Beratungen. Fakt ist, Landwirtschaft und Weinbau stehen insgesamt vor massiven Herausforderungen. Der Druck der Gesellschaft zur Regulierung des Pflanzenschutzes ist immens. Die Vereinbarkeit von ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit nimmt eine immer größere Rolle ein, die auch unmittelbare Auswirkungen auf unsere ländliche Region haben. Vor diesem Hintergrund hat sich der Kreistag Bernkastel-Wittlich in seiner Sitzung am 09.01.2023 mit der Thematik befasst und folgende Resolution einstimmig beschlossen:

Resolution
Für Pflanzenschutz auch in Zukunft in Schutzgebieten und im Speziellen zur Sicherung der Existenz
des ökologischen wie 
konventionellen Weinbaues!

„Die EU-Kommission will einen Weg einschlagen, dem unser Landkreis in seiner Ausgestaltung nicht zustimmen darf. Die Reduktionsziele von 50% sollen sowohl auf EU- als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten rechtsverbindlich werden. In sog. „empfindlichen Gebieten“, wie städtischen Grün- und Schutzgebieten, gemäß Richtlinien 200/60/EG, Natura-2000-Gebieten usw., soll chemischer Pflanzenschutz generell verboten werden. Mit dem Entwurf würden wir uns von dem bewährten System des integrierten Pflanzenschutzes verabschieden und in weiten Teilen unseres Landkreises eine funktionierende und bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft, wie auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Weinbau unmöglich machen. Dadurch gefährdet der Entwurf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit und die Qualitätsorientierung. Sollten die jetzigen Pläne realisiert werden, wären nicht nur die Bewirtschafter in ihrer Existenz betroffen, sondern alle Eigentümer, auch die Verpächter, weil damit der Verfall der Grundstückspreise einhergeht. Allein die Definition der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ geht weit über bisherige Kulissen hinaus. Der Bauern- und Winzerverband schätzt, dass in unserem Landkreis ca. 40 % von 414 km² landwirtschaftlich genutzter Fläche und in Rheinland-Pfalz auf rund einem Drittel der insgesamt ca. 700.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Bewirtschaftung de facto nicht mehr möglich sein wird. Auch der ökologische Anbau wäre von den neu vorgesehenen Regelungen massiv betroffen. Statt kontrollintensiven Pauschalverboten, wie im EU- Verordnungsentwurf vorgesehen, muss in einem neuen Entwurf stattdessen eine Artenvielfalt verankert werden. Sowohl beim integrierten, als auch beim ökologischen Anbau muss Pflanzenschutz weiterhin im „notwendigen Mindestmaß“ möglich sein, um Ernten zu schützen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die natürliche Lebensgrundlage zu erhalten. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die Gremien in Land und Bund, allen voran den Bundeslandwirtschaftsminister, bei der EU entsprechend initiativ zu werden.“

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land unterstützt die im Kreistag am 09.01.2023 beschlossene Resolution vollumfänglich und macht sich diese zu eigen. Bürgermeister Follmann wurde beauftragt, die Resolution an die zuständigen Stellen der Bundes- und Landesregierung mit der Bitte um Unterstützung weiterzuleiten.

10. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte den Rat über den Sachstand „Hochwassernachsorge in Landscheid-Niederkail“ sowie über die anstehenden „Schöffenwahlen 2023“, den Sachstand „Raumlufttechnische Anlagen in den Grundschulen der Verbandsgemeinde“ und „Barrierefreie Onlineangebote“.

11. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil:

12. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte über den aktuellen Sachstand Grundschule Salmtal.

13. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.


Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

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