Wichtige Information für BAFA Förderung Nahwärmenetzanschluss

Im Rahmen der Schwerpunktorientierung „Unabhängigkeit von Erdgas“, hat das Bundeswirtschaftsministerium am 27.07.22 angekündigt diverse Förderprogramme der BAFA und KfW anzupassen. Dies hat auch Auswirkung auf die zukünftige Förderung (ab 15.08.22!) von Nahwärmenetzanschlüssen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen


Basisförderung bis 15.08.22

Basisförderung ab 15.08.22

Erhöhte Förderquote

Anschluss an ein Gebäude-
oder Nahwärmenetz

35%

25%

10%

Die Zusatzförderung bei Austausch eines bestehenden Ölkessels beträgt nach wie vor 10%. Ab dem 15.08.22 können auch Gasheizungen die älter als 20 Jahre (ab Inbetriebnahme) sind diese Zusatzförderung erhalten. Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden.

Die Verwaltung empfiehlt Anschlussnehmern mit einer Ölheizung im Bestand einen Förderantrag bis spätestens 14.08.22 beim BAFA zu stellen. Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Fördermittelbeantragung finden Sie unter der Rubrik Aktuelles à Bioenergiedörfer auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

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