Bekanntmachung zum Wahlvorschlagsportal

Der Wahlvorschlag muss im Original in Papierform bis zum 22.04.2024 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingehen.

Die Eingabe des Wahlvorschlages im Wahlvorschlagsportal gilt nicht als Abgabe! Was Wahlvorschlagsportal soll den Wahlvorschlagsträgern lediglich eine Hilfestellung bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge bieten.

Bitte reichen Sie Ihren Wahlvorschlag bei der folgenden Wahlleitung ein:
Wahlamt
Kurfürstenstraße 1
54516 Wittlich

Bitte senden Sie den Wahlvorschlag nur dann mit der Post, wenn Sie ihn nicht wegen Eilbedürftigkeit persönlich bei der zuständigen Wahlleitung abgeben.

Der Wahlvorschlag und alle Anlagen müssen im Original bis spätestens zum Ablauf der Einreichungsfrist bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die Einreichungsfrist kann nicht verlängert werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.

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