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Zuständige Mitarbeiter
Frau Hannelore Barbara
Bürgerbüro
Frau Claudia Simon
Herr Maximilian Stolz
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:
- Frau Simon
- Frau Schmitt
- Frau Barbara
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.