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Zuständige Mitarbeiter
Frau Hannelore Barbara
Bürgerbüro
Frau Anna-Lena Foegen
Frau Claudia Simon
Herr Maximilian Stolz
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:
- Frau Simon
- Frau Schmitt
Rechtsgrundlage
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)