⇑ / Erschließungsbeitrag zahlen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Linda Klingel
Postadresse
Gebäude: Außenstelle BurgstraßeRaum-Nr.: 1.20 B
Burgstr. 59
54516 Wittlich
Außenstelle Burgstraße
DetailsZugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.