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Leistungsbeschreibung

Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

  • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
  • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
  • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
  • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

durch ein Glückwunschschreiben.

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