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/ Jugendarbeitsschutzgesetz

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Leistungsbeschreibung

Kernpunkt des Jugendarbeitsschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.


Den Wortlaut des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt sitzt bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion, im Internet zu finden unter www.sgdnord.rlp.de.
An wen muss ich mich wenden?
  • Gewerbeaufsichtsamt


 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz

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