Gleichstellung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Gleichstellung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, wird in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land durch die Gleichstellungsbeauftragte gewährleistet.

Auflistung Begriffe zum Thema Gleichstellung

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