Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Seit Oktober 2017 nimmt auch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land am landesweiten Projekt „Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz“ teil.

Die Ehrenamtskarte ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen.
Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Beantragt werden soll die Karte in der Regel in der Kommune, in der das Ehrenamt bzw. der überwiegende Teil des ehrenamtlichen Engagements geleistet wird. Hierfür ist ein Antragsformular auszufüllen; der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Anschließend ist der Antrag an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet (es werden mehrere Anträge gesammelt, bevor sie an die Leitstelle geschickt werden). Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt. Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über .

Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte ist u.a. ein Mindestalter von 14 Jahren. Darüber hinaus muss man sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren und darf dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhalten. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.

Alle Vergünstigungsangebote sind auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden.
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bietet im Rahmen der Ehrenamtskarte Vergünstigungen im Familienfreibad Manderscheid, dem Maarmuseum Manderscheid sowie bei Buchungen von Kursen der VHS Wittlich Stadt und Land e.V. an.

Ansprechpartnerinnen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sind:
Frau Carina Leisen, Telefon: 06571/107-123, E-Mail: und
Frau Carina Alt-Linden, Telefon: 06571/107-132, E-Mail:

Weitere Informationen erhalten Sie auch HIER, der Webseite www.wir-tun-was.de und unmittelbar bei der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei, unter der Tel.-Nr. 06131/16-5720 und der E-Mail-Adresse .

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