über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 09.09.2026 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
öffentlicher Teil:
1. Waldbrandgefahren
Die anhaltenden Hitzewellen und die extreme Trockenheit des Sommers 2026 haben die deutschen Wälder massiv geschädigt und die Feuerwehren in eine dauerhafte Belastungsprobe gestürzt. Forstamtsleiter Maximilian Hauck und Wehrleiter David Backendorf haben in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.
2. Klimaangepasstes Bauen (Hitzeschutz)
Beim klimaangepassten Bauen sind zwei Aspekte zu berücksichtigen. Auf der einen Seite ist ein Beitrag zur Reduzierung der Erderwärmung zu leisten (Klimaschutz) und auf der anderen Seite sind Strukturen zu schaffen, die den veränderten Bedingungen standhalten (Klimaanpassung). Für das Bauwesen bedeutet dies doppelte Verantwortung. Mit der Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien in Bestands- und Neubauten leistet die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bereits einen Beitrag zum Klimaschutz. In Bezug auf die Klimaanpassung ist jedoch in Zukunft bei Neubauten, Erweiterungen oder Sanierungen insbesondere auch eine vertiefte Planung mit Blick auf die sommerliche Überwärmung zu beachten. Überdurchschnittlich heiße Tage sind - neben Sturm und Starkregen - die zukünftigen Herausforderungen für Gebäude und Liegenschaften. Klimafolgen wie beispielsweise die lang andauernde Hitzewelle in diesem Sommer belasten viele Menschen enorm, besonders, wenn tropische Nächte eine Auskühlung der Gebäude nicht mehr zulassen. Hier ist Handlungsbedarf gegeben. Im Sinne des klimaangepassten Bauens sind insbesondere bauliche Lösungen interessant, welche auf mehrere Klimawirkungen reagieren. Ein Beispiel ist der Einsatz von Gebäudegrün. Bezüglich der Klimawirkung Hitze können Dach- und Fassadenbegrünung Verdunstung und Verschattung verstärken und somit die Kühl- und Dämmleistung für das Gebäude optimieren sowie zur Umgebungskühlung beitragen. Mit einem intelligenten (beweglichen) Sonnenschutz innen und außen kann die Beschattung individuell an die aktuellen Witterungs- und Strahlungsverhältnisse angepasst werden. Der optimale Sonnenschutz besteht aus einem flexiblen Sonnenschutz außen (Raffstores, Rollläden, Markisen etc.), Fensterglas mit einem möglichst niedrigen g-wert sowie Blendschutz innen (Jalousien, Rollos, Plissees usw.). Des Weiteren können aktive Kühlsysteme oder Innenraumlüftungen in Erwägung gezogen werden. Ziel der Verwaltung ist, im Rahmen künftiger Planungen ein besonderes Augenmerk auf die Thematik zu richten. So sollen in Ansehung des Gebäudezwecks, der Nutzergruppen und der zu erwartenden Aufenthaltsdauern wirtschaftliche Vorschläge zum Umgang ergehen. Um eine differenzierte Betrachtungsweise zu ermöglichen, sollen Entscheidungen im Einzelfall durch die zuständigen Gremien getroffen werden. Bereits anhängige Planungen (z. B. Feuerwehrgerätehaus Salmtal, Grundschule Salmtal) sollen ebenfalls einer nochmaligen Betrachtung unterzogen werden. Um bei erforderlichen Anpassungen den Verfahrensfortschritt nicht zu hemmen, wäre die Ermächtigung des Haupt- und Finanzausschusses sinnvoll, um über notwendige Plananpassungen zu entscheiden.
Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Verwaltung, bei allen zukünftigen Neubauten, Erweiterungen und wesentlichen Sanierungen von Liegenschaften Maßnahmen des klimaangepassten Bauens verbindlich in die Planung einzubeziehen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf dem Wärme- bzw. Hitzeschutz. Die Auswahl der Maßnahmen soll im Einzelfall unter Abwägung von Lebenszykluskosten, ökologischen Aspekten und der spezifischen Nutzung des Gebäudes erfolgen. Eine starre Vorgabe einzelner Technologien ist nicht beabsichtigt, vielmehr sind die technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Lösungen im Rahmen der Fachplanung zu ermitteln und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Für in Umsetzung befindliche Projekte sowie bereits abgeschlossene Planungen wurde der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt, bei Bedarf notwendige Plananpassungen vorzunehmen.
3. Wahl einer Ersatzperson für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V.
In der konstituierenden Sitzung am 09.07.2024 hat der Verbandsgemeinderat 7 Vertreter/innen aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich Stadt und Land e. V. gewählt. Das gewählte Mitglied Frau Rita Olk (SPD) hat nunmehr mitgeteilt, für diese Funktion nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Für die entsprechende Nachbesetzung obliegt der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht. In offener Abstimmung wurde Frau Angelika Brost als Vertreterin der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Stadt und Land e. V. gewählt.
4. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) sowie Regionales Zukunftsprogramm (RZN) Rheinland-Pfalz;
Sachstandsberichte
Im Rahmen des Landes-Förderprogramms „Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) hatte das damalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz insgesamt 903.809,46 EUR als Pauschalförderung an die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bewilligt. Die damit einhergehenden Maßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen oder befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Der entsprechende Abruf der Fördermittel ist in Umsetzung. Zudem stellte das Land Rheinland-Pfalz im Zuge des Regionalen Zukunftsprogramms weitere 5.048.795,15 EUR für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land bereit. Die entsprechenden Maßnahmenprojekte befinden sich überwiegend in Planung und müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Bürgermeister Follmann informierte in der Sitzung über die einzelnen Sachstände.
5. Darstellung von Flächen für Gewerbe innerhalb des Projektes „Gewerbeflächenstrategie des Landes“
a) Information zum Eingang der Landesplanerischen Stellungnahme
b) Grundsatzbeschluss
Der Verbandsgemeinderat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 11.03.2026, TOP 11 beauftragt, zu einem abgegrenzten Teilbereich aus der Studie des Landes für Flächen der Gemarkungen Osann und Platten eine Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPS) einzuholen. Die LPS wurde am 15.04.2026 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt. Der Flächenumgriff des Antrages auf LPS umfasste Flächen in einem Umfang von rd. 124,5 ha auf Gemarkung Osann und Gemarkung Platten. Das Ergebnis wurde in Form des Bescheides der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 30.07.2026, Az.: FB 22/LE mitgeteilt. Nach Auswertung der LPS ist im Ergebnis erkennbar, dass dem Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Planungshemmnisse entgegenstehen, soweit die Hinweise des Bescheides der Kreisverwaltung vom 30.07.2026 sowie die darin enthaltenen Hinweise verschiedener Fachbehörden in den weiteren Planaufstellungsverfahren beachtet werden. Problematisch erscheinen eine pauschal geschützte Grünlandfläche mit der Ausprägungsstufe A auf Gemarkung Osann sowie Flächen im Bereich eines bereits bestehenden Wildwechsels auf Gemarkung Platten. Der Verbandsgemeinderat wurde dazu informiert, dass die im Zuge der erforderlichen Planrechtschaffung zur Entwicklung der genannten Flächen erforderlichen Planungsaufwendungen der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanungen nach den derzeit vorliegenden Informationen durch das vom Land im Rahmen einer beabsichtigten Förderung des Projektes teilweise übernommen werden sollen. Hierzu kann auf das Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport RLP vom 13.04.2026 verwiesen werden. Lt. den aktuellsten Informationen wird das Land zu der Förderung der Planungsaufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung des Landes für das Jahr 2027 entscheiden. In diesem Zusammenhang soll es maßgeblich sein, in welche Entwicklungskategorien die Gemeinde und die Verbandsgemeinde ihren Planungsbereich einstufen. Möglich ist eine Einstufung in die Kategorien Z1 bis Z3. Mit einer Einstufung in die Kategorie Z1 wäre das Ziel verbunden, durch vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung Baurecht binnen 3 Jahren zu schaffen. Mit einer Einstufung in die Kategorie Z2 wäre das Ziel verbunden, innerhalb dieses Zeitraumes den Flächennutzungsplan (FNP) an die Zielstellung anzupassen und fortzuschreiben. Im Zuge der Flächennutzungsplanung sind Gutachten zu erstellen, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung nach derzeitiger Einschätzung sinnvollerweise anfallen werden. Die damit erforderlichen Gutachten würden damit ebenfalls in die Förderung des Landes einbezogen. Ein Bebauungsplan wäre bei einer Einstufung in Z2 kurzfristig nicht geplant, könnte aber bei sich ergebendem Bedarf jederzeit ohne eine parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von der Gemeinde aufgestellt werden. Bei grundsätzlicher, jedoch nur langfristiger Planung des Projektes wäre eine Einstufung in Kategorie Z3 angezeigt. In den intensiven Vorgesprächen mit dem Planungsbüro Stadt-Land-Plus, Boppard wurden in Ermangelung bisheriger konkreter Gemeinderatsbeschlüsse ein Kostenrahmen für eine Einstufung des Gesamtprojektes in Z1 und ein Kostenrahmen für eine Einstufung von Teilflächen in Z1 bzw. Z2 abgesprochen. Ebenfalls befindet sich die Verwaltung unter Einbeziehung der Ortsbürgermeister der beteiligten beiden Ortsgemeinden in engem Austausch mit dem Planungsbüro Stadt-Land-Plus zur Erstellung des sogenannten Projektentwicklungsplanes (PEP).
Der Verbandsgemeinderat wurde um Kenntnisnahme sowie um Beratung / Entscheidung dazu gebeten, ob die Planung in enger Abstimmung mit den betroffenen Ortsgemeinden Osann-Monzel und Platten betrieben werden soll. Desweiteren wurde der Verbandsgemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Planungsgemeinschaft Region Trier mit Schreiben vom 01.09.2026 über die dritte öffentliche Anhörung zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Region Trier informiert hat. Im Rahmen der Anhörung wird Gelegenheit gegeben bis zum 21.10.2026 Stellung zu dem 2. Änderungsentwurf zu nehmen.
Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Er beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorbehaltlich der positiven Beschlüsse der betroffenen Ortsgemeinderäte Osann-Monzel und Platten, die Entwicklung gewerblicher Flächen an dem Standort zu betreiben. Er beschloss des Weiteren, eine Einstufung der jeweiligen Teilflächen auf Grundlage der Wünsche der Ortsgemeinderäte Osann-Monzel und Platten vorzunehmen. Konkrete Entscheidungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes an dem Standort sollen nach Vorliegen der positiven Beschlüsse der betroffenen Ortsgemeinderäte Osann-Monzel und Platten sowie nach Klärung der Landesförderung erfolgen. Der Verbandsgemeinderat erkannte zudem die besondere Betroffenheit der Landwirtschaft an und will diese in etwaigen Verfahren vertieft betrachten. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Festlegung der Zieldefinition durch die betroffenen Ortsgemeinden, notwendige Förderanträge zu stellen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, unter vorheriger Beteiligung der Fraktionen, eine Stellungnahme im Rahmen der dritten öffentlichen Anhörung zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Region Trier abzugeben. Der Verbandsgemeinderat wies ausdrücklich darauf hin, dass mit den gefassten Beschlüssen kein Präjudiz für das weitere Verfahren bzw. die weitere Entwicklung der „Turboflächen“ einhergeht.
6. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Eckfeld, Flur 10 sowie Gemarkung Laufeld, Flur 5
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land am 24.06.2026 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 31.07.2026 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 29.06.2026 bis 31.07.2026. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und wurden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.
Der Verbandsgemeinderat hat zudem auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
7. Erweiterung des Radwegenetzes durch Herstellung einer überörtlichen Radwegeverbindung zwischen der „L50“ bzw. „K 42“ in Richtung Rothaus über Niersbach
a) Vorstellung der Entwurfsplanung
b) Information zur Förderung sowie weiteren Vorgehensweise
Der Verbandsgemeinderat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 06.03.2024 über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informiert und hat darüber hinaus die weitere Vorgehensweise zur Trassenführung und Vergabe des Planungsauftrages beschlossen. Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wurde die aktuelle Entwurfsplanung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.
Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und erkannte die derzeitige Entwurfsplanung an, unter dem Vorbehalt, dass die Zustimmung zur Streckenführung von den betroffenen Gemeinden vorliegt.
Der Verbandsgemeinderat wurde zudem über die derzeit laufenden Überprüfungen und Abstimmungen (u.a. Naturschutz, Wasserrecht, Eigentumsverhältnisse, LBM etc.) informiert. Nach der Vorlage entsprechender Ergebnisse wird von Seiten der Verwaltung ein Förderantrag
vorbereitet. Es wird beabsichtigt, die Förderung aus dem Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ oder nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz -Kommunale Gebietskörperschaften- (LVFG-Kom) zu beantragen. Da nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen eine Förderung aus dem Förderprogramm „Stand und Land“ mangels ausreichend zur Verfügung stehender Fördermittel fraglich ist, wurde alternativ eine Voranfrage zu Möglichkeiten und Fördersätzen aus dem Fördertopf des LVFGKom gestellt. Da es sich bei der geplanten Radwegeverbindung um einen Radweg mit überörtlicher Netzfunktion handelt, wurde hier ein Fördersatz von bis zu 75 % in Aussicht gestellt. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt über die bereits gewährte Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm.
Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wurde nach vorheriger Überprüfung der geeigneten Fördertöpfe und Eruierung eines höchstmögliches Fördersatzes zur Unterzeichnung des Förderantrages ermächtigt.
8. Erweiterung des Radwegenetzes durch Herstellung einer überörtlichen Radwegeverbindung von Arenrath nach Manderscheid
a) Vorstellung der Entwurfsplanung
b) Information zur Förderung sowie weiteren Vorgehensweise
Der Verbandsgemeinderat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 05.07.2023 über die Maßnahme informiert und hat seinerzeit beschlossen, aufgrund der Preisentwicklung nach Stellung des im Jahre 2021 gestellten Förderantrag zurückzuziehen und aufgrund einer angepassten Kostenberechnung einen neuen Förderantrag zu stellen, sobald sich entsprechende Fördermöglichkeiten ergeben. Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wurde die in der Zwischenzeit erfolgten Schritte, die aktuelle Entwurfsplanung inkl. einer angepassten Kostenzusammenstellung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert
Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und erkennt die derzeitige Entwurfsplanung an, unter dem Vorbehalt, dass die Zustimmung zur Streckenführung von den betroffenen Gemeinden vorliegt.
Der Verbandsgemeinderat wurde des Weiteren über die derzeit laufenden Überprüfungen und Abstimmungen (u.a. Naturschutz, Wasserrecht, Eigentumsverhältnisse, LBM etc.) sowie Beratungen in den betroffenen Ortsgemeinden sowie der Stadt Manderscheid zur notwendigen Zustimmung der voraussichtlichen Trassenführung informiert. Nach der Vorlage entsprechender Ergebnisse wird von Seiten der Verwaltung auf Grundlage der aktuellen Planung ein Förderantrag vorbereitet. Es wird beabsichtigt, die Förderung aus dem Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ oder nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz -Kommunale Gebietskörperschaften- (LVFG- Kom) zu beantragen. Da nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen eine Förderung aus dem Förderprogramm „Stand und Land“ mangels ausreichend zur Verfügung stehender Fördermittel fraglich ist, wurde alternativ eine Voranfrage zu Möglichkeiten und Fördersätzen aus dem Fördertopf des LVFGKom gestellt. Da es sich bei der geplanten Radwegeverbindung um einen Radweg mit überörtlicher Netzfunktion handelt, wurde hier ein Fördersatz von bis zu 75 % in Aussicht gestellt. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt über die bereits gewährte Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm.
Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wurde nach vorheriger Überprüfung der geeigneten Fördertöpfe und Eruierung eines höchstmögliches Fördersatzes zur Unterzeichnung des Förderantrages ermächtigt.
9. Dachsanierung Grundschule Hetzerath;
Auftragsvergabe
Im Rahmen des RZN Programms wurde die Sanierung des Daches der Grundschule Hetzerath angemeldet. Die Planung der Maßnahme wurde an das Büro Schuh & Weyer, Schweich übertragen. Nach der Aufnahme des Bestandes und abgeschlossener Planung liegt nun eine, auf Grundlage kürzlich abgeschlossener Maßnahmen, Kostenberechnung vor. Bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses wurde die Erneuerung des Altbaus sowie der überdachte Eingangsbereich betrachtet. Bei den anderen Gebäudeteilen besteht kein Handlungsbedarf. Im Rahmen der Ausführungen wird die vorhandene Dacheindeckung entfernt. Die auf dem Hauptgebäude befindlichen beiden Schornsteine werden zurückgebaut. Als neuen Dacheindeckung werden Doppelstehfalz in farbbeschichtetem Aluminium (Anthrazit) verwendet. Im Rahmen der Maßnahme wird die Geschossdeckendämmung erneuert und darauf Laufwege hergestellt um zukünftige Beschädigungen zu vermeiden. Bei dem überdachten Eingangsbereich wird die Dacheindeckung ebenfalls entfernt und analog zum Hauptgebäude belegt. Nach Zuteilung der Fördermittel ist ein Betrag von 255.000 Euro für die Maßnahme bereitgestellt. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 265.000 Euro.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, das Vergabeverfahren zur Dacherneuerung der Grundschule Hetzerath freizugeben und ermächtigte Bürgermeister Follmann, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vor der entsprechenden Ausschreibung, die Planung nochmals im Zuge des klimaangepassten Bauens, hier insbesondere mit Blick auf den Hitzeschutz und die damit zu verbauende Dämmung, zu validieren. Zudem soll nochmals die Errichtung einer PV-Dachanlage eruiert und die dazu ergangene Wirtschaftlichkeitsberechnung hinterfragt werden. Sofern sich durch die Prüfaufträge notwendige Veränderungen in der Planung ergeben, wurde der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt hierüber abschließend zu entscheiden.
10. Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für das Salmtalstadion
Das Salmtalstadion als zentrale Sportanlage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfreut sich seit der Erneuerung großer Beliebtheit. Die steigende Nutzungsintensität macht aus Sicht der Verwaltung den Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit der Ausgestaltung einer solchen Ordnung befasst. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Salmtalstadion zu.
11. Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR – Veränderung der Trägerschaft zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 26.08.2026 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zuzustimmen.
• Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich.
• Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.
• Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.
12. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Follmann informierte über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal und zum Neubau der Grundschule Salmtal. Ebenso informierte der Vorsitzende über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz und die damit verbundene Solarpflicht für kommunale Bestandsgebäude. Darüber hinaus wies er auf die Rücktritte der Ortsbürgermeister in Schwarzenborn und Eisenschmitt zum 31.12.2026 hin. Entsprechende Neuwahlen sind bereits für den 08.11. (Schwarzenborn) und 29.11. (Eisenschmitt) terminiert.
13. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
nichtöffentlicher Teil:
14. Vertragsangelegenheit;
Der Verbandsgemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen mit dem möglichen Vertragspartner weiter zu intensivieren.
15. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine öffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.
16. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.