Öffentliche Bekanntmachung: Genehmigung der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen
in der Burg/Salm, Flur 15 und 20
im Bereich „Gewerbegebiet-Erweiterung“ der Ortsgemeinde Landscheid

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 29.09.2026 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.03.2026 beschlossene 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.

Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 29.09.2026, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):

„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich

Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land

54516 Wittlich


Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Landscheid, Gemarkung Burg/Salm, Flur 15 und 20 zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen, 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Landscheid, Gem. Burg/Salm, Flur 15 und 20, zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen
genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist:

· Ortslagenkarte Landscheid, Maßstab 1 : 2.000

…

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

gez.:               (S)

(Ralph Lerch)“

Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 12,18 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft und gewerblichen Bauflächen in gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft.

Die 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Erweiterung“ der Ortsgemeinde Landscheid.

Die Abgrenzung der im Zuge der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die vorerwähnten Unterlagen der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Danach werden unbeachtlich,

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.

Wittlich, den 13.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land

gez.:                            (S)

Manuel Follmann
Bürgermeister



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