Bekanntmachung
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von Wohnbauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft in Eckfeld und in Laufeld
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 11. März 2026, TOP 10 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan für Flächen der Gemarkung Eckfeld, Flur 10 sowie Gemarkung Laufeld, Flur 5 fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Ober dem Hosterns“ wie von der Ortsgemeinde Eckfeld am 16.12.2025 beantragt, im Gesamtumfang von ca. 1,0 ha einzuleiten…“
Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 1,0 ha.
Die Abgrenzung der Änderungsbereiche ist in den besonders abgedruckten Lageplänen dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 29.06.2026 bis zum 31.07.2026.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Eckfeld – „Ober dem Hosterns“.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: ) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an
Herrn Hans-Peter Weinand, Tel.: 06571/107-381, Zimmer Nr. 307 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302.
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
In seiner Ratssitzung am 11.03.2026 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land beschlossen.
Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft im Zuge eines sogenannten „Fremdtausches“ in den Ortsgemeinden Eckfeld und Laufeld.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Eckfeld „Ober dem Hosterns“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Eckfeld in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.
Wittlich, den 26.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister