Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2025 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Gemäß § 14 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR i. V. m. § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, ist der festgestellte Jahresabschluss an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € und einer Bilanzsumme von 620.375,00 € wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 20. April 2026 festgestellt.
Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe h) der Anstaltsatzung wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss kann vom 24.08.2026 bis 02.09.2026 während der Dienststunden im Gebäude der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, 54343 Föhren, Europa-Allee 24, Zimmer 5 eingesehen werden.

Föhren, den 16. Juli 2026
Manuel Follmann 
Verwaltungsratsvorsitzender
KRT AöR

Harald Guggenmos
Vorstand
KRT AöR

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