Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 - Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 2. Februar 2025, wird Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wenn Sie an der o.g. Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Anhand der Wahlbenachrichtigung kann die Beantragung unverzüglich nach deren Erhalt folgendermaßen erfolgen:

1. online, durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,

2. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
www.vg-wittlich-land.de (der entsprechende Link steht dort ab dem 20.01.2025 zur Verfügung),

3. per E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
E-Mail-Adresse:

4. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich oder

5. per Fax.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der damit einhergehenden verkürzten Fristen die amtlichen Stimmzettel frühestens ab Freitag, dem 07.02.2025, zur Verfügung stehen.

Insofern ist das Briefwahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land erst ab Montag, den 10.02.2025, 8:00 Uhr, geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten sind nachfolgend aufgeführt:

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag, Dienstag, Donnerstag     8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                     8:00 – 13:00 Uhr

Freitag, 21. Februar 2025,             8:00 – 15:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es bei einem persönlichen Besuch aufgrund des komprimierten Verfahrens zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht.

Insbesondere vor dem Hintergrund der kürzeren Fristen bitten wir um Beachtung, dass die Transportgefahr für die Rückführung der Briefwahlunterlagen an die Verwaltung der Antragsteller trägt. Insofern sollte die Urnenwahl nach wie vor die Regel für eine Stimmabgabe darstellen.


Wittlich, 17.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land

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