Leistungen A-Z

/ Heimaufsicht

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Heimaufsichtsbehörden kontrollieren und beraten Heime im Sinne des Heimgesetzes (HeimG), zu diesen gehören: Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Hospize sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Auch Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Wohngemeinschaften und Wohngruppen sowie Übergangseinrichtungen können Heime im Sinne des Heimgesetzes sein.

Aufgaben

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung)
  • Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung
  • umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige sowie die Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes)
  • Bildung von Arbeitsgemeinschaften zusammen mit den Verbänden der Pflegekassen, mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern, in denen sie ihre Arbeit miteinander abstimmen
  • Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe
Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. hier...

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