⇑ / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sonja Herrig

Herr Marius Warscheid

Herr Hans-Peter Weinand

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten.
Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Die für Sie zuständige Behörde, die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, finden Sie im Internet unter
www.bernkastel-wittlich.de.Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines
- aktuellen Grundbuchauszugs,
- eines Kaufvertrags,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für einen Informationszugang auf Antrag nach dem Landestransparenzgesetz gilt:
- § 24 LTransparenzgesetz
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsgrundlage
- i. V. m. § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Akteneinsicht durch Beteiligte
- § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)