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/ Arbeitsschutzberatung beanspruchen

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen Arbeitsschutz.

Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.

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