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Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:

  • Frau Simon
  • Frau Schmitt

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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