Gleichstellung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Gleichstellung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, wird in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land durch die Gleichstellungsbeauftragte gewährleistet.

Diese Aufgabe wird seit Mai 2015 von Ursula Wollscheid wahrgenommen.

Auflistung Begriffe zum Thema Gleichstellung

Meine beruflichen Qualifikationen:

  • Diplom-Sozialarbeiterin mit mehr als 30jähriger Berufserfahrung in unterschiedlichen sozialen Bereichen
  • seit 1994 im Sozialdienst des Strafvollzugs
  • seit 2009 freie Mitarbeiterin der Täterarbeitseinrichtung "Contra häusliche Gewalt"
  • seit 2011 selbstständige Mediatorin im "Haus Jonassen" in Dreis

Meine Schwerpunkte als Gleichstellungsbeauftragte:

  • die Situation von älteren Frauen, die von nur geringer Rente, allein und in ihrer Möbilität eingeschränkt, im ländlichen Raum leben
  • die Situation von Frauen, die von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind
  • Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten in den Verbandsgemeinden und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises

Mein Ziel als Gleichstellungsbeauftragte:

Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, wie dies im Grundgesetz verankert ist.

Es ist mir ein Anliegen, für alle Menschen in der Verbandsgemeinde als Anprechpartnerin da zu sein. Neben festen Sprechzeiten im Haus Jonassen in Dreis besteht zudem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Fragen, Anregungen und Vorschläge zur Gleichstellung werden gerne entgegen genommen.

Offene Sprechstunde:

Sprechzeiten nach telefonischer Verinbarung und jeden 1. Donnerstag im Monat von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr im Haus Jonassen in Dreis.

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