Eigentumswechsel

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen hat der bisherige Eigentümer den Eigentumswechsel eines Grundstücks innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Dazu ist auch der neue Eigentümer verpflichtet.

Unter Eigentumswechsel fallen:

  • Kauf/Verkauf
  • Schenkung
  • Erbe
  • Tausch

von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Um eine taggenaue Abrechnung vornehmen zu können, bitten wir Sie, den Vordruck Eigentumswechsel vollständig auszufüllen und an uns zurückzusenden.

Bitte beachten Sie, dass eine eventuell bereits erteilte Information an die Verbandsgemeindeverwaltung (Grundsteuer) nicht automatisch an die Verbandsgemeindewerke (Wasser/Abwasser) übermittelt wird!

Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.