Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO

      1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO 

      2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO 

      Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 14.11.2023 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet. 

      1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 liegt mit Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 20.11.2023 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203 öffentlich aus.

      2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der der Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, oder elektronisch an einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. 

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