Bekanntmachung der WahlleiterInnen

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbeiräte, der Gemeinderäte/des Stadtrats sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher, der Ortsbürgermeisterinnen/der Ortsbürgermeister/der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 4. März 2024 (Ausgabe 10/2024) über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

Gemeinde

Gemeindewahlleiter/in für die Gemeinderatswahl/Stadtratswahl,
Ortsbeiratswahl und Ortsvorsteherwahl

Gemeindewahlleiter/in für die Ortsbürgermeisterwahl/Stadtbürgermeisterwahl

Altrich

Sylvia Stoffel-Leuchter
54518 Altrich

Sylvia Stoffel-Leuchter
54518 Altrich

Arenrath

Ludwig Schmitz
54518 Arenrath

Ludwig Schmitz
54518 Arenrath

Bergweiler

Horst Weber
54518 Bergweiler

Horst Weber
54518 Bergweiler

Bettenfeld

Klaus Bracht
54533 Bettenfeld

Klaus Bracht
54533 Bettenfeld

Binsfeld

Andreas Falk
54518 Binsfeld

Andreas Falk
54518 Binsfeld

Bruch

Walter Schmitz
54518 Bruch

Walter Schmitz
54518 Bruch

Dierfeld

Roderich von Greve-Dierfeld
54533 Dierfeld

Roderich von Greve-Dierfeld
54533 Dierfeld

Dierscheid

Dirk Laudwein
54523 Dierscheid

Dirk Laudwein
54523 Dierscheid

Dodenburg

Iris Weber
54518  Dodenburg

Iris Weber
54518  Dodenburg

Dreis

Christoph Thieltges
54518 Dreis

Christoph Thieltges
54518 Dreis

Eckfeld

Leo Schmitz
54531 Eckfeld

Leo Schmitz
54531 Eckfeld

Eisenschmitt

Rainer Steilen
54533 Eisenschmitt

Rainer Steilen
54533 Eisenschmitt

Esch

Uwe Ruhnau
54518 Esch

Uwe Ruhnau
54518 Esch

Gipperath

Hans-Leo Schäfer
54533 Gipperath

Hans-Leo Schäfer
54533 Gipperath

Gladbach

Sylvia Krones
54518 Gladbach

Sylvia Krones
54518 Gladbach

Greimerath

Gerhard Bastgen
54533 Greimerath

Gerhard Bastgen
54533 Greimerath

Großlittgen

Anton Klas
54534 Großlittgen

Anton Klas
54534 Großlittgen

Hasborn

Hermann Leister
54533 Hasborn

Hermann Leister
54533 Hasborn

Heckenmünster

Ruth Friedrich
54518 Heckenmünster

Ruth Friedrich
54518 Heckenmünster

Heidweiler

Hans-Josef Götten
54518 Heidweiler

Hans-Josef Götten
54518 Heidweiler

Hetzerath

Werner Monzel
54523 Hetzerath

Hans-Peter Stoffels
54523 Hetzerath

Hupperath

Patrick Simon
54518 Hupperath

Patrick Simon
54518 Hupperath

Karl

Josef Simon
54534 Karl

Josef Simon
54534 Karl

Klausen

Alois Meyer
54524 Klausen

Alois Meyer
54524 Klausen

Landscheid

Marita Illigen
54526 Landscheid

Marita Illigen
54526 Landscheid

Laufeld

Karl-Josef Junk
54533 Laufeld

Karl-Josef Junk
54533 Laufeld

Manderscheid

Günter Krämer
54531 Manderscheid

Günter Krämer
54531 Manderscheid

Meerfeld

Eugen Weiler
54531 Meerfeld

Eugen Weiler
54531 Meerfeld

Minderlittgen

Helmut Bauer
54518 Minderlittgen

Helmut Bauer
54518 Minderlittgen

Musweiler

Stefan Zens
54534 Musweiler

Stefan Zens
54534 Musweiler

Niederöfflingen

Hermann-Josef Clemens
54533 Niederöfflingen

Hermann-Josef Clemens
54533 Niederöfflingen

Niederscheidweiler

Stefan Koch
54533 Niederscheidweiler

Stefan Koch
54533 Niederscheidweiler

Niersbach

Josef Weirich
54518 Niersbach

Josef Weirich
54518 Niersbach

Oberöfflingen

Martin Schlimpen
54533 Oberöfflingen

Martin Schlimpen
54533 Oberöfflingen

Oberscheidweiler

Dr. Mark Rosenbaum
54533 Oberscheidweiler

Dr. Mark Rosenbaum
54533 Oberscheidweiler

Osann-Monzel

Armin Kohnz
54518 Osann-Monzel

Armin Kohnz
54518 Osann-Monzel

Pantenburg

Christoph Lamberty
54531 Pantenburg

Christoph Lamberty
54531 Pantenburg

Platten

Jürgen Jakoby
54518 Platten

Norbert Müller
54518 Platten

Plein

Bernd Rehm
54518 Plein

Bernd Rehm
54518 Plein

Rivenich

Peter Knops
54518 Rivenich

Peter Knops
54518 Rivenich

Salmtal

Dennis Junk
54528 Salmtal

Dennis Junk
54528 Salmtal

Schladt

Rainer Ernst
54534 Schladt

Rainer Ernst
54534 Schladt

Schwarzenborn

Markus Mrochen
54533 Schwarzenborn

Markus Mrochen
54533 Schwarzenborn

Sehlem

Gregor Zehe
54518 Sehlem

Gregor Zehe
54518 Sehlem

Wallscheid

Uwe Kröffges
54531 Wallscheid

Uwe Kröffges
54531 Wallscheid

I.

Bei den am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen der Gemeinderäte/des Stadtrats sind folgende Ratsmitglieder zu wählen.

Gemeinde                        

Zahl der zu wählenden 
Ratsmitglieder
nach § 29 GemO 

Höchstzahl der
aufzustellenden
Bewerber

erforderliche Mindestzahl von
Unterstützungsunterschriften
des Wahlvorschlags

Altrich

16

32

30

Arenrath

8

16

0

Bergweiler

12

24

25

Bettenfeld

12

24

25

Binsfeld

16

32

30

Bruch

8

16

0

Dierfeld

6

12

0

Dierscheid

6

12

0

Dodenburg

6

12

0

Dreis

16

32

30

Eckfeld

8

16

0

Eisenschmitt

8

16

0

Esch

8

16

0

Gipperath

6

12

0

Gladbach

8

16

0

Greimerath

6

12

0

Großlittgen

16

32

30

Hasborn

12

24

25

Heckenmünster

6

12

0

Heidweiler

6

12

0

Hetzerath

20

40

40

Hupperath

12

24

25

Karl

6

12

0

Klausen

16

32

30

Landscheid

16

32

30

Laufeld

12

24

25

Manderscheid

16

32

30

Meerfeld

8

16

0

Minderlittgen

12

24

25

Musweiler

6

12

0

Niederöfflingen

8

16

0

Niederscheidweiler

6

12

0

Niersbach

12

24

25

Oberöfflingen

6

12

0

Oberscheidweiler

6

12

0

Osann-Monzel

16

32

30

Pantenburg

6

12

0

Platten

12

24

25

Plein

12

24

25

Rivenich

12

24

25

Salmtal

20

40

40

Schladt

6

12

0

Schwarzenborn

6

12

0

Sehlem

16

32

30

Wallscheid

8

16

0

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind

im Ortsbezirk Landscheid          8 Ortsbeiratsmitglieder
im Ortsbezirk Niederkail            6 Ortsbeiratsmitglieder
im Ortsbezirk Burg (Salm)         4 Ortsbeiratsmitglieder

zu wählen.  

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats/Stadtrats darf höchstens die vorgenannte Anzahl als Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters / der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats/Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens der vorgenannten Anzahl zum Gemeinderat/Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Landscheid dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber,
in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Niederkail dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber,
in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Burg (Salm) dürfen höchstens 8 Bewerberinnen und Bewerber,
für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber

benannt werden.

Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Landscheid müssen von mindestens 30 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Landscheid wahlberechtigten Personen und
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Niederkail von mindestens 25 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Niederkail wahlberechtigten Personen
unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Burg (Salm) bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte/des Stadtrats sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind bei der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter (siehe oben) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters/der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters/der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters (siehe oben) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).


Wittlich, den 08.03.2024

Die Gemeindewahlleiterinnen und Gemeindewahlleiter 
der Ortsgemeinden / der Stadt Manderscheid
in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

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