Mit dem Start der Erklärungsabgabe zur Feststellung des
Grundsteuerwerts sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger vor eine große
Herausforderung gestellt. Die Finanzämter helfen durch telefonische Auskunft,
sind aber aufgrund der hohen Anzahl an Anrufen derzeit stark ausgelastet und es
kann zu längeren Wartezeiten kommen. Deshalb stellt die Finanzverwaltung
verschiedene Unterstützungsangebote vor:
Klickanleitung für
ELSTER
Hilfe beim Ausfüllen der Feststellungserklärung über ELSTER
bietet die vom Landesamt für Steuern erstellte „Klickanleitung zum Ausfüllen
der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese ist einsehbar unter:
https://www.lfst-rlp.de/grundsteuer
- hier unter „Unser Service für Sie“. Weitere Hilfe bietet der „Fragen-Antworten-Katalog“, der auf der gleichen Seite zu finden ist.
Grundsteuererklärung
für einfache Sachverhalte
Darüber hinaus können Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-
oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die
im Privateigentum sind, auch die kostenlose Abgabemöglichkeit über die
Web-Anwendung: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
nutzen. Auf die dortige Rubrik „Häufig
gestellte Fragen“ wird ausdrücklich hingewiesen. Aktuell kann dieser Service allerdings
nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September
2022 soll die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein. Im Übrigen können
Fragen inhaltlicher und technischer Art zur Web-Anwendung „Grundsteuererklärung
für Privateigentum“ an die E-Mail-Adresse
gerichtet werden.
Papiererklärungen nur
auf amtlichen Vordrucken
Grundsätzlich ist eine elektronische Abgabe der
Grundsteuererklärung vorgesehen. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog.
Härtefällen verwendet werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheidet
das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder
ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder
erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung
verfügt.
Für diese Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es folgende
Möglichkeiten:
Zum einen können die
als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke
- hier unter „Grundsteuer“ - veröffentlichten amtlichen Vordrucke ausgefüllt
und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Zum anderen sind alternativ
unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern
der Finanzämter erhältlich. Hierbei sollten die Informationsschreiben zur
Grundsteuerreform samt Datenstammblatt mitgebracht werden.
Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich
montags von 8:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine
vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Für das von der Flutkatastrophe betroffene Finanzamt Bad
Neuenahr-Ahrweiler gilt: Das Service-Center ist nur nach vorheriger
telefonischer Terminabsprache geöffnet, da es keinen Wartebereich gibt. Weitere
Informationen zur besonderen Situation der von der Flutkatastrophe Betroffenen
finden Sie unter: https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/besonderheiten-flutkatastrophe