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Leistungsbeschreibung
Eine Genehmigung zum Fällen der Bäume ist in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nicht erforderlich, da die kommunalen Satzungen dies nicht vorsehen.
Eine Genehmigung zum Fällen der Bäume ist in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nicht erforderlich, da die kommunalen Satzungen dies nicht vorsehen.