Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 24.09.2025 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1.    Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes 2026-2030 

Nach § 3 Absatz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten: Hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen in dem insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt wird. Aufgrund der Änderung des LBKG sowie der Zuwendungsrichtlinien besteht ab dem Jahr 2028 die Verpflichtung, einen entsprechenden Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und spätestens alle fünf Jahr fortzuschreiben. Für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land besteht derzeit keine aktuelle Feuerwehrbedarfsplanung. Deshalb war eine erstmalige Erstellung erforderlich. Insofern hat der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen, die Fa. Firma FireProtect mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zu beauftragen. Der Bedarfsplan wurde dem Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe sowie den Wehrführern am Montag, den 22.09.2025 durch den Planersteller, Herr Martin Wolff und die Wehrleitung vorgestellt. Die Bewertung der Feuerwehrinfrastruktur bzw. die Analyse der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur erfolgt derzeit durch Kräfte der Bauabteilung im Hause und wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Der Verbandsgemeinderat hat den Feuerwehrbedarfsplan für die Verbandsgemeindefeuerwehr Wittlich-Land zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe wurde um entsprechende Vorberatung gebeten. Ein Grundsatzbeschluss zu den Schlussfolgerungen soll in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 10.12.2025 erfolgen.

2.    Erneuerbare Energien im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land;
Errichtung von AGRI-Photovoltaik-Anlagen 

Der Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat über das am 25.08.2025 stattgefundene Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Errichtung von AGRI-Photovoltaik-Anlagen. Die Fraktionen haben die Informationen zur Kenntnis genommen und veranlassen entsprechende Beratungen innerhalb der Fraktionen. Anschließend soll eine Vorberatung durch den Ausschuss für Bauen und Energie erfolgen.

3.    Antrag der Ortsgemeinde Osann-Monzel zur Einleitung von Renaturierungsmaßnahmen am „Oestelbach“ – 3. Bauabschnitt
a) Grundsatzbeschluss
b) Beantragung wasserwirtschaftlicher Fördermittel
c) Vergabe Planungsauftrag 

Die Ortsgemeinde Osann-Monzel beantragt auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.07.2025 die Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen (als 3. Bauabschnitt) am „Oestelbach“. Die Planung soll sich auf den Abschnitt zwischen der „Gartenstraße“ und der „Moseltalstraße“ („K 53“) erstrecken. Vorbehaltlich der Vorlage einer konkreten Entwurfsplanung wurde seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord) für einen dritten Renaturierungsabschnitt am „Oestelbach“ auf dem Gewässerabschnitt zwischen „Gartenstraße“ und „Moseltalstraße“ („K 53“) eine wasserwirtschaftliche Förderung in Aussicht gestellt. Zum konkreten Fördersatz konnte derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Da auch von Seiten des Bundes vor kurzem verschiedene Förderprogramme mit dem Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung aufgelegt (u.a. KfW 444) wurden, könnte die Möglichkeit bestehen von beiden Förderprogrammen zu partizipieren. Eine abschließende Überprüfung steht hier derzeit noch aus. Den konkreten Förderantrag müsste die Verbandsgemeinde Wittlich-Land als Unterhaltungsträger für Gewässer III. Ordnung stellen, da entsprechend den wasserwirtschaftlichen Förderrichtlinien nur ein Gewässerunterhaltungsträger antragsberechtigt ist. Analog der Verfahrensweise in anderen Gemarkungen im VG-Bezirk wären durch die Ortsgemeinde die nicht durch Förderung gedeckten Kosten zu tragen. Einer Kostenübernahme hat die Ortsgemeinde Osann-Monzel durch Beschlussfassung vom 02.07.2025 zugestimmt.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, vorbehaltlich einer entsprechenden Förderung, auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 02.07.2025 die Beschlussfassung zur Durchführung einer Renaturierungsmaßnahme zur Verbesserung des Gewässerzustandes am „Oestelbach“ auf dem von der Ortsgemeinde Osann-Monzel beantragten Gewässerabschnitts (3. Bauabschnitt). Die nicht durch Förderung gedeckten Kosten sind, wie bereits bestätigt, von der Ortsgemeinde zu tragen. Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen unter der Buchungsstelle 046/55200-096000-55200035-785100 im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die dargestellten Fördermöglichkeiten abschließend zu überprüfen, um einen höchstmöglichen Fördersatz zu erreichen. Soweit eine Förderung in Aussicht gestellt werden kann, ist zunächst die Renaturierungsmaßnahme grundsätzlich als geplante Fördermaßnahme (sog. Projektskizze) anzumelden. Soweit die Planung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde bereits ausreichend auf ein konkretes Maßnahmepaket festgelegt werden kann, ist ein konkreter Förderantrag (sog. Aktualisierungsantrag) zu stellen.

Für die Vorlage bei den Förderbehörden muss eine konkrete Entwurfsplanung erstellt werden. Mit der Erstellung der Entwurfsplanung ist ein externes Fachbüro zu beauftragen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 – Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung-) unter Berücksichtigung der förder- und vergaberechtlichen Vorgaben beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichen Bieter zu vergeben.

4.    Panorama-Höhenradweg

Seit 2019 wird das Projektvorhaben „Panorama-Höhenradweg“ von den touristischen Vertretungen in der Region Mosel-Saar verfolgt. Seither wurde eine Machbarkeitsanalyse, eine Natur- & Artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden, wie dem Landesbetrieb Mobilität, den Forst-, Jagd- sowie Bauern- & Winzerverbänden oder den Naturschutzbehörden geführt. Der Radweg verläuft auf einer Strecke von ca. 344 Kilometer auf bestehenden Wegen von Saarburg bis nach Koblenz. Im vergangenen Jahr konnten Förderoptionen gefunden werden und die Mosellandtouristik GmbH hat mit dem Projekt am Fördermittelprogramm Klimaschutz durch Radverkehr (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) teilgenommen. Die Bewerbung wurde positiv geprüft und das Projekt zur Antragstellung zugelassen. Die vorliegende Kooperationsvereinbarung ist erforderlich für die Beantragung der Fördermittel zur Umsetzung des Projektvorhabens „Panorama-Höhenradweg“ über das Bundesprogramm. Die Inhalte der Vereinbarung sind Voraussetzung des Fördermittelgebers für die Bewilligung des Vorhabens und wird zwischen den Projektbeteiligten als interkommunaler Zusammenschluss (Verbund) getroffen.

Insgesamt sind drei Förderanträge zu stellen:

·         Mosellandtouristik GmbH für Projektkoordination und Marketing

·         Antrag für alle Kommunen mit 75 Prozent-Förderung

·         Antrag für alle finanzschwachen Kommunen gemäß Kommunalem Entschuldungsfond (KEF) mit 90
          Prozent-Förderung

Im Rahmen der Antragstellung gelten alle beteiligten Verbandsgemeinden sowie die kreisfreien Städte Trier und Koblenz als Kooperationspartner und stellen stellvertretend für ihre projektbeteiligten Ortsgemeinden den Förderantrag. Beide kommunalen Anträge (75 und 90%) werden gebündelt durch einen zentralen Antragsteller (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) gestellt und abgewickelt. In der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sind die Ortsgemeinden Platten und Osann-Monzel Beteiligte in diesem Projektvorhaben. Insofern müssen diese zunächst der Kooperationsvereinbarung zustimmen. Der „Panorama-Höhenradweg“ ist ein Projekt von überörtlicher Bedeutung. Die Verbandsgemeinde kann Aufgaben der Fremdenverkehrsförderung von überörtlicher Bedeutung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und hat dies auch im Jahr 2018 entsprechend beschlossen. Auf Grundlage des am 14.03.2018 gefassten Beschlusses empfiehlt die Verwaltung, den „Panorama-Höhenradweg“ als überörtlichen Tourismus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land anzuerkennen und den für die erstmalige Herstellung des Radweges anfallenden Eigenanteil der Ortsgemeinden Platten und Osann-Monzel zu übernehmen. Nach der derzeit vorliegenden Kostenberechnung beträgt der Eigenanteil zur erstmaligen Herstellung des Radweges

·         in der Ortsgemeinde Platten 1.259,83 EUR und

·         in der Ortsgemeinde Osann-Monzel 2.641,89 EUR.

Darüber hinaus sollen die Folgekosten entsprechend dem im Jahr 2018 gefassten Beschluss (25 % der Kosten, max. jedoch 175,00 € je km/Jahr) durch die Verbandsgemeinde bezuschusst werden. Die verbleibenden Kosten trägt die jeweilige Gemeinde.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen auf Ebene der Gemeinden, den „Panorama-Höhenradweg“ als überörtlichen Tourismus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land anzuerkennen und den für die erstmalige Herstellung des Radweges anfallenden Eigenanteil zu übernehmen. Die Folgekosten sollen entsprechend dem Beschluss vom 14.03.2018 abgewickelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt die weiteren notwendigen Schritte zu veranlassen.

5.    Dierscheider Turm;
Antrag auf LEADER-Förderung 

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 25.06.2025 für den Neubau des Aussichtsturms in Dierscheid Fördermittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Derzeit ist die Verwaltung gemeinsam mit der Ortsgemeinde Dierscheid und dem beauftragten Planungsbüro mit der Abstimmung der weiteren Vorgehensweise befasst. Um eine größtmögliche Förderung erzielen zu können, sollen neben den v. g. Fördermitteln auch LEADER-Mittel beantragt werden. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel startete am 15.07.2025 ihren LEADER-Förderaufruf zur Einreichung von Projektideen. Die Antragsfrist endet am 10.10.2025.

Nach Beratung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, LEADER-Fördermittel für die Errichtung eines Aussichtsturms in Dierscheid zu beantragen. Der Rat bekräftigt das Interesse und den Willen, das Projekt ggf. auch ohne zusätzliche Förderung umzusetzen. Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt, den Projektsteckbrief zu unterzeichnen und bei der LAG Vulkaneifel einzureichen. Der Verbandsgemeinderat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verbandsgemeinde den Neubau des Dierscheider-Turms aus fördertechnischen Gründen in eigener Trägerschaft als touristische Einzelfallmaßnahme umsetzen kann. Damit geht jedoch keine generelle Zuständigkeit der Verbandsgemeinde im Rahmen des überörtlichen Tourismus einher.

6.    Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ);
a) Robotic Process Automation (RPA)
b) Zentrales Straßenmanagementsystem

Bereits seit vielen Jahren praktizieren die Kommunen in Rheinland-Pfalz in vielen Aufgabenbereichen eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit. Strukturelle Probleme können gemeinsam gelöst und effizientere Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Große Potenziale sind in der Sicherstellung und dem Ausbau der kommunalen Leistungserbringung trotz Fachkräftemangels, in der Stärkung der Resilienz, in der Organisationssicherstellung, in Effizienz- und Spezialisierungsgewinnen sowie in der Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität und Bürgernähe zu sehen. Daher gewährt die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen eine Anschubfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen (Zuschuss), um modellhafte interkommunale Kooperationsprojekte anzustoßen. Ein Kooperationsverbund mit drei beteiligten Kommunen kann eine Förderung von insgesamt bis zu 210.000 EUR und ein Kooperationsverbund mit vier und mehr beteiligten Kommunen von insgesamt bis zu 320.000 EUR erhalten. Förderfähig sind sämtliche für die Vorbereitung und Durchführung des IKZ-Projekts notwendigen, zusätzlich entstehenden Personal- und Sachausgaben. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben für Baumaßnahmen und Ausgaben, die der Anbahnung (Orientierungs- und Findungsphase) einer interkommunalen Zusammenarbeit dienen. Grundsätzlich kommt die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen für eine interkommunale Zusammenarbeit in Betracht. Insbesondere Aufgaben, die mittels digitaler Technologien umgesetzt werden können, eignen sich besonders für die Zusammenarbeit, da diese nicht standortgebunden sind. 

a)    Robotic Process Automation (RPA) 

Die öffentliche Verwaltung sieht sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Prozesse effizienter und serviceorientierter zu gestalten, um den steigenden Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund haben die Verbandsgemeinde Wittlich-Land, die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und die Stadt Wittlich eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, mit dem Ziel, ein interkommunales Projekt zur Einführung von Robotic Process Automation (RPA) umzusetzen. Die angestrebte Kooperation soll die Automatisierung wiederkehrender, manueller Tätigkeiten ermöglichen und damit sowohl die Effizienz der Verwaltungsarbeit als auch die Servicequalität deutlich verbessern. RPA bietet die Möglichkeit, Routineaufgaben durch Software-Roboter „rund um die Uhr“ ausführen zu lassen. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Mitarbeitenden, die sich dadurch verstärkt strategischen und komplexeren Aufgaben widmen können. Gleichzeitig werden Fehlerquellen reduziert und die Bearbeitungszeiten für Bürgeranliegen verkürzt. Die Entscheidungskompetenz verbleibt dabei uneingeschränkt bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Die Software-Bots übernehmen lediglich vorbereitende Tätigkeiten und agieren unter der Kontrolle der Fachabteilungen. Es handelt sich per se also nicht um Künstliche Intelligenz (KI). Ein besonderer Vorteil des Projekts liegt in der gemeinsamen Nutzung gleichlautender Softwarelösungen in den drei Verwaltungen. Dadurch ist die Programmierung eines Software-Bots nur einmal erforderlich, was nicht nur Kosten spart, sondern auch die Skalierbarkeit und Flexibilität der Lösung erhöht. Mit geringem Aufwand kann die entwickelte Anwendung auf weitere Prozesse übertragen werden – selbst dort, wo keine Schnittstellen existieren. Die geplante Maßnahme erfüllt die Förderkriterien der IKZ-Pilotförderung des Landes Rheinland-Pfalz in vollem Umfang. Sie ist neuartig, modellhaft und auf Dauer angelegt. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land übernimmt die Federführung und hat den Förderantrag bereits fristwahrend eingereicht. Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.06.2025 wurde darüber informiert, dass die Digitalisierungsmanager der kreisangehörigen Verwaltungen im Rahmen eines IKZ-Projektes 10 Verwaltungsprozesse mithilfe eines Bots abbilden möchte. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte die Informationen zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach Beschlussfassung durch das Gremium wird ein interkommunales Projektteam eingerichtet, das die technische Umsetzung und die Prozessanalyse koordiniert. Darüber hinaus ist eine aktive Teilnahme am Erfahrungsaustausch mit der IKZ-Transferstelle der ADD vorgesehen, um das Projekt nachhaltig weiterzuentwickeln und die gewonnenen Erkenntnisse mit anderen Kommunen zu teilen. Die geplanten Projektkosten betragen über einen Zeitraum von 5 Jahren ca. 143.520 EUR für die externe Dienstleistung. Demgegenüber steht eine 100%-ige Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für die interkommunale Zusammenarbeit.

Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Zusammenarbeit im Rahmen eins IKZ-Projekts mit der Stadtverwaltung Wittlich und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, um die Einführung von RPA (robot process automation), bei gleichlautendem Softwareeinsatz, umzusetzen. Ziel ist es, Automatisierungspotenziale zu nutzen und eine Effizienzsteigerung zu erreichen. Der Zeitraum zur Realisierung dieses IKZ-Projekts wird auf vorerst/mindestens fünf Jahre festgelegt (01.07.2025 bis 30.06.2030). Über die durch das Projekt erzielten Einsparungen ist der Haupt- und Finanzausschuss zu gegebener Zeit zu informieren. Im Weiteren soll eine aktive Teilnahme am Erfahrungsaustausch mit der IKZ-Transferstelle der ADD durchgeführt werden.

b)    Zentrales Straßenmanagementsystem

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit sollen zielgerichtet die Einrichtung, vor allem jedoch der gemeinsame bzw. zentrale Betrieb eines Straßenmanagementsystems entwickelt und initiiert werden. Bislang ist die Infrastrukturverwaltung durch das Fehlen eines systematischen Prozesses deutlich zeit- und arbeitsintensiver. Schäden werden nur sporadisch festgestellt. Mit einem Straßenmanagementsystem können die Kooperationspartner auf eine objektive und systematische Datenerfassung und Schadensbewertung zurückgreifen. Insbesondere für den Nachweis der Prüfung der Verkehrssicherheit besteht derzeit keine Dokumentation. Das könnte bei Schadensfällen mit haftungsrechtlichen Ansprüchen gegen die Gemeinden ein Problem darstellen. Da ein Erfassungs- bzw. Dokumentationssystem auch in den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Wittlich-Land sowie in der Einheitsgemeinde Morbach bisher nicht vorhanden ist, wird nach einem ersten Gespräch mit zuvor genannten Kommunen in Erwägung gezogen, den Aufbau eines geeigneten Systems anzuschaffen. Durch das System soll sich die interne sowie die interkommunale Kommunikation und Kollaboration deutlich verbessern. Es unterstützt die beteiligten Kommunen dabei, Straßen effizient zu erfassen, Maßnahmen datenbasiert zu planen und Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Hierdurch soll das Verwaltungshandeln kostensparender, effizienter und kundenfreundlicher werden. Organisatorisch wird zur Effizienzsteigerung angestrebt, die personelle Betreuung dieses Systems für alle Beteiligten Kooperationspartner in einem Arbeitsplatz zu bündeln. Dem interkommunalen Kooperationsverbund „Interkommunale Zusammenarbeit Straßenmanagementsystem (IKZ)“ gehören die Einheitsgemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach und Wittlich-Land an. Für dieses Modellvorhaben sollen Fördermittel in Höhe von bis zu 320.000 EUR beantragt werden (Antragsfrist: 15. Oktober 2025). Im Rahmen der Antragstellung ist u.a. der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Projektumsetzung erforderlich. Die Gesamtkosten während dem Förderzeitraum von 2 Jahren werden für die Beschaffung der Software und die Stellenbesetzung derzeit auf 139.500 EUR geschätzt. Dem gegenüber stünden aktuell anteilige Fördermittel in Höhe von 122.900 EUR, sodass ein Eigenanteil von rd. 16.600 EUR verbleiben würde.

Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat die Beschaffung sowie den gemeinsamen bzw. zentralen Betrieb eines Straßenmanagementsystems, sofern hierfür Fördermittel in der v. g. Höhe zur Verfügung gestellt werden. Der Rat bekräftigt das Interesse und den Willen, das Projekt umzusetzen. Aus diesem Grund sollen Fördermittel beantragt werden. Bürgermeister Follmann wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im kommenden Haushaltsjahr einzuplanen.

7.    Höherstufung der Besoldung des Bürgermeisters

Die Einstufung des Bürgermeisters richtet sich nach § 2 der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO). Maßgeblich für die Einstufung ist die Einwohnerzahl nach § 13 LKomBesVO i. V. m. § 130 der Gemeindeordnung (GemO) jeweils zum 30.06. des Vorjahres. Seit dem Jahr 2016 liegt die Einwohnerzahl in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über 30.000 Einwohnern, aktuell bei 31.620 (Stand: 31.12.2024). Demnach ist das Amt des Bürgermeisters in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land den Besoldungsgruppen B 4 oder B 5 zugeordnet und ist seit 2017 im Stellenplan entsprechend ausgewiesen. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 LKomBesVO wird das Amt des Bürgermeisters in der ersten Amtszeit zunächst in die untere der zugelassenen Besoldungsgruppen eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Herr Follmann wurde mit Wirkung vom 01.11.2021 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ernannt und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 5. Fraktionsübergreifend wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung des Verbandsgemeinderates aufzunehmen. Die Entscheidung über die Höherstufung des Bürgermeisters trifft nach VV Nr. 3 zu § 47 GemO i. V. m. § 2 Abs. 2 LKomBesVO der Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat beschlossen, Bürgermeister Follmann mit Wirkung vom 01.11.2025 von Besoldungsgruppe B 4 nach Besoldungsgruppe B 5 höherzustufen.

8.    Grundschule Salmtal 

Bezugnehmend auf den Antrag auf Förderung des Neubaus der Grundschule Salmtal mit angeschlossener Einfeldsporthalle hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Schreiben vom 18.08.2025 darüber informiert, dass ein nach der Schulbaurichtlinie geforderter Verhältniswert zur Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeit nicht eingehalten wurde. In Ziff. 5.1.2 der Schulbaurichtlinie ist ausgeführt, dass zur Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeit folgende Verhältniswerte herangezogen werden können:

a) Der Anteil der Nutzungsfläche sollte wenigstens 65 % betragen.

b) In der Regel soll das Verhältnis des Brutto-Rauminhaltes zur Nutzungsfläche nicht mehr als 7,2 zu 1 betragen, bei der Berechnung des umbauten Raumes bleiben nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse unberücksichtigt.

Während der Verhältniswert unter a) eingehalten wird, ist der Verhältniswert unter b) nach Auffassung der für die baufachliche Überprüfung zuständigen SGD Nord überschritten. Demnach erfüllt der nicht ausgebaute Dachraum nicht die Voraussetzungen für die unter b) formulierte Ausnahme. Auch die vom Verbandsgemeinderat beschlossenen und begründbaren Grundzüge der Planung (z. B. Eingeschossigkeit des Gebäudes, hoher Anteil an Satteldächern, einseitige Erschließung der Klassenräume, etc.) führten zu einem für die Förderung ungünstigen Verhältniswert. Die Überschreitung des Verhältniswertes (hier: 8,34 zu 1) lässt laut Schulbehörde keine Förderung zu. Ein Gespräch mit der ADD Trier und der der SGD Nord am 27.08.2025 führte zu keiner anderen Bewertung. Vielmehr wurde eine Plananpassung für zwingend erforderlich gehalten. Das Architekturbüro hat in der Folge die Planung überarbeitet, ohne jedoch die Grundzüge der Planung zu tangieren. Zu den Anpassungen gehören u. a.:

·         Reduzierung des Dachvolumens im Bereich oberhalb der Betreuungsräume.

·         Reduzierung der Traufhöhe, ohne die lichte Raumhöhe von 3,00 m zu unterschreiten.

·         Reduzierung der lichten Höhe innerhalb der Abhangdecke von 40 auf 35 cm.

·         Erhöhung des Nutzungsflächenanteils der Planung

·         Erhöhung des Flachdachanteils im Bereich des ersten Klassenzuges

Durch die v. g. Anpassungen konnte der Wert auf 7,43 verbessert werden. Die aktuellen Planungen sind als Anlage beigefügt. In der Ansicht wirkt sich dies lediglich im Bereich des ersten Klassenzuges aus, da dieser nicht bis ans Ende des Gebäudes fortgeführt wird, sondern nach ca. 2/3 der Dachfläche in eine Flachdachkonstruktion übergeht. Im Grundriss sind zu vernachlässigende Abweichungen zu erkennen, die keine großen Auswirkungen haben. Die aktuellen Planungen wurden mit der Schulleitung abgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, die überarbeitete Planung zum Gegenstand des anhängigen Förderantrags zu machen und die verbleibende geringfügige Überschreitung des Verhältniswertes schriftlich zu begründen.

Der Verbandsgemeinderat hat die von Seiten der ADD Trier/SGD Nord vorgebrachten Bedenken zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig erkennt er die überarbeitete Planung an. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Förderverfahren unter Vorlage der aktualisierten Planung sowie der ergänzenden Argumente zur Bauweise weiter voranzutreiben. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Haupt- und Finanzausschuss, erforderliche Modifikationen am Planwerk zur Erreichung der Förderfähigkeit vorzunehmen.

9.    Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte den Verbandsgemeinderat über verschiedene Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung.

10.  Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil: 

11.  Vertragsangelegenheit;

 Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, notwendige Büroräume weiter anzumieten.

12.  Rechtsstreitigkeit; 

Der Verbandsgemeinderat stimmte zu, den Rechtsweg zu bestreiten. 

13.  Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.

14.  Verschiedenes 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.

Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.