Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 15.09.2025 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 26.03.2025 beschlossene Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 genehmigt hat.
Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 15.09.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
54516 Wittlich
Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Dierfeld, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“,
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Dierfeld, Gem. Dierfeld, Flur 1, zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der bes. Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist:
· Ortslagenkarte Dierfeld, Maßstab 1: 10.000
…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez.: (S)
(Ralph Lerch)“
Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 16,8 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen in Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“.
Die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dierfeld“ der Ortsgemeinde Dierfeld.
Die Abgrenzung der im Zuge der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 307, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach werden unbeachtlich,
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Dierfeld, Flur 1 rechtswirksam.
Wittlich, den 23.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister