Wahl zum 19. Landtag
Zusammenlegung
von Stimmbezirken
Gemäß
§ 10 Abs. 2 und 3 Landeswahlgesetz hat die stellvertretende Kreiswahlleiterin
des Wahlkreises 22 folgende Entscheidungen für die Wahl zum 19. Landtag getroffen,
die hiermit bekannt gemacht werden:
- Die
Ortsgemeinden Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Stimmbezirk
vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Eisenschmitt - Schwarzenborn“. Die
Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahl in Eisenschmitt durch.
- Die
Ortsgemeinden Großlittgen und Musweiler werden zu einem Stimmbezirk
vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Großlittgen - Musweiler“. Die
Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahl in Großlittgen durch.
- Die
Ortsgemeinden Heidweiler und Dodenburg werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk
heißt „Heidweiler - Dodenburg“. Die
Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahl in Heidweiler durch.
- Die
Stadt Manderscheid und die
Ortsgemeinde Dierfeld werden zu
einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Manderscheid - Dierfeld“. Die Stadt
Manderscheid führt die Wahl in Manderscheid durch.
Wittlich, 28.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
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