Wahl zum 19. Landtag

Zusammenlegung von Stimmbezirken 

Gemäß § 10 Abs. 2 und 3 Landeswahlgesetz hat die stellvertretende Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 22 folgende Entscheidungen für die Wahl zum 19. Landtag getroffen, die hiermit bekannt gemacht werden: 

  1. Die Ortsgemeinden Eisenschmitt und Schwarzenborn werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Eisenschmitt - Schwarzenborn“. Die Ortsgemeinde Eisenschmitt führt die Wahl in Eisenschmitt durch.

  2. Die Ortsgemeinden Großlittgen und Musweiler werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Großlittgen - Musweiler“. Die Ortsgemeinde Großlittgen führt die Wahl in Großlittgen durch.

  3. Die Ortsgemeinden Heidweiler und Dodenburg werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Heidweiler - Dodenburg“. Die Ortsgemeinde Heidweiler führt die Wahl in Heidweiler durch.

  4. Die Stadt Manderscheid und die Ortsgemeinde Dierfeld werden zu einem Stimmbezirk vereinigt. Der gemeinsame Stimmbezirk heißt „Manderscheid - Dierfeld“. Die Stadt Manderscheid führt die Wahl in Manderscheid durch. 

Wittlich, 28.11.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land

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