Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen § 97 Abs. 1 GemO

    1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 liegt mit Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 17.11.2025 bis zum Tage der Sitzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 9.00 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203 öffentlich aus.

    2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntgabe Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, oder elektronisch an einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Wittlich, den 14.11.2025
    gez. Manuel Follmann, Bürgermeister


    Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.