über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 25.06.2025 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
öffentlicher
Teil:
1. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Frau Christina Duckart (CDU)
hat zum 15.04.2025 ihr Mandat im Verbandsgemeinderat sowie in allen dazugehörigen
Ausschüssen niedergelegt. Nachrücker ist Herr Eric Schmitt. Bürgermeister
Manuel Follmann verpflichtete im Namen der Verbandsgemeinde das Ratsmitglied
Eric Schmitt vor seinem Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
2. Einwohnerfragestunde
Gemäß § 16 a GemO und § 21
GeschO sind die Einwohner berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen
aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder
Anregungen zu unterbreiten. Den Einwohnern wurde in der Sitzung des
Verbandsgemeinderates am 25.06.2025 hierzu Gelegenheit gegeben. Aus der Mitte
der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
3. Wahl von Ausschussmitgliedern
Frau Christina Duckart hat
ihr Mandat im Verbandsgemeinderat und den dazugehörigen Ausschüssen zum
15.04.2025 niedergelegt. Ebenso hat Frau Rita Olk mit Wirkung vom 01.06.2025
ihre Mitgliedschaft im Werkausschuss aufgegeben. Aufgrund des gemeinsamen
Wahlvorschlags wählte der Verbandsgemeinderat in offener Abstimmung folgende
Mitglieder bzw. Stellvertreter neu:
Ausschuss für Soziales,
Jugend, Senioren, Kultur und Sport
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
CDU
|
Eric Schmitt
|
---
|
Schulträgerausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
CDU
|
Eric Schmitt
|
---
|
Ausschuss für Tourismus
und Umwelt
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
CDU
|
---
|
Eric Schmitt
|
Rechnungsprüfungsausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
CDU
|
---
|
Eric Schmitt
|
Werkausschuss
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
SPD
|
Mario Hutter
|
Alexander Joos
|
Ausschuss für Bauen und
Energie
Fraktion
|
Mitglied
|
Stellvertreter
|
SPD
|
Reinhold Michels
|
---
|
4. Neubau der Grundschule Salmtal mit Einfeldsporthalle;
Vorstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
Der Verbandsgemeinderat hat
in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen
der Leistungsphase 3 auf den Ausschuss für Bauen und Energie sowie den
Schulträgerausschuss übertragen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss war in die
laufende Planung für das Projekt „Neubau der Grundschule Salmtal mit
angeschlossener Einfeldsporthalle involviert. Nunmehr wurde die
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) durch die beauftragten Planungsbüros
erfolgreich abgeschlossen. Die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung,
der Schulleitung und den Fachplanern für Tragwerk, TGA und Freianlagen
erarbeitet. Darüber hinaus erfolgte bereits im Hinblick auf das
Bauantragsverfahren eine Beteiligung der Fachbehörden. Ziel der Planungen war
es, eine pädagogisch, funktional und energetisch zukunftsfähige Lösung für den
Grundschulstandort zu entwickeln. Die Planer haben in der Sitzung die
Entwurfsplanung vorgestellt.
Die Entwurfsplanung umfasst
insbesondere:
- Raumkonzept für Schulbetrieb mit optionalem
Ganztagsangebot
- Integration einer normgerechten
Einfeldsporthalle
- Barrierefreies Erschließungskonzept
- Fassaden- und Dachgestaltung
- Maßnahmen zur energetischen
Optimierung (z. B. PV-Anlage, Wärmepumpe)
- Freianlagenplanung
- Kostenberechnung gemäß DIN 276,
Stand Leistungsphase 3
Die aktuelle
Kostenberechnung beläuft sich auf 11.692.539,23 Euro brutto. Die Planung
berücksichtigt bereits die Anforderungen aus Förderprogramm sowie die
voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit. Die Kostenberechnung ist als nichtöffentlich
Anlage beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat
- hat die Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3) zur Kenntnis genommen,
- beschloss unter Anerkennung der
Kostenberechnung den Abschluss der Leistungsphase 3 für das Projekt
„Neubau Grundschule mit Sporthalle“,
- beauftragte die weitere Bearbeitung
der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) durch die Planungsbüros
- und beauftragte die Verwaltung den
Zuwendungsantrag zu stellen.
Darüber hinaus übertrug der
Verbandsgemeinderat die Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen bis
einschließlich der Leistungsphase 7 inklusive der Vergaben auf den Haupt- und
Finanzausschuss. Der Verbandsgemeinderat ist über die weitere Entwicklung
fortlaufend zu informieren.
5. Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz;
Maßnahmekatalog
Auf Grundlage des
"Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter"
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sowie der Zuwendungsrichtlinie hat der
Verbandsgemeinderat am 08.05.2024 (TOP 10) einen entsprechenden Katalog mit
sechs Maßnahmen an verschiedenen Grundschulen beschlossen. Dieser wurde
zwischenzeitlich durch das Bildungsministerium des Landes für grundsätzlich
förderfähig anerkannt. Aufgrund dessen werden nunmehr alle erforderlichen
Anträge und Planungen für die angemeldeten Projekte sukzessive abgearbeitet.
Die Planungen erfolgen durch die Bauabteilung im Hause. Alle Maßnahmen werden
aus Bundes- und Landesmitteln auf Grundlage des GaFöG gefördert. Die Höhe der
Zuwendung beträgt 70 v. H. der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber
hinaus hat der Landkreis eine 10%ige Förderung der zuwendungsfähigen Baukosten
auf Grundlage des § 87 II SchulG in Aussicht gestellt. Die einzelnen Maßnahmen
und finanziellen Auswirkungen werden nachfolgend im Detail dargestellt:

Die Maßnahmen zur
Grundschule Landscheid wurden bereits in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11.03.2025 beschlossen.
Grundschule Altrich
Im Nachgang zu der bereits
erfolgten Maßnahme zur Schaffung von Betreuungsplätzen im Jahr 2021 (Ankauf und
Sanierung Pfarrheim), wurde nunmehr die Herrichtung des Außengeländes
einschließlich Zufahrt, barrierefreier Zugang und Spielplatz beim
Zuwendungsgeber angemeldet. Die Kosten dafür belaufen sich auf 176.000,00 Euro.
Grundschule Binsfeld
Bei der Bewilligungsbehörde
wurde für die Grundschule Binsfeld der Ankauf und die energetische Sanierung
des Betreuungspavillons angemeldet. Im weiteren Verfahren wurde geprüft, ob
ggfls. ein Abbruch des vorhandenen Gebäudes und eine Neuerrichtung als
Massivbauweise oder in modularer Bauweise, eine wirtschaftlich günstigere
Alternative darstellt. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung stellte
sich heraus, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes die wirtschaftlich
sinnvollste Lösung ist. Die Sanierungskosten belaufen sich auf insgesamt
405.638,00 Euro. Damit ist das Gebäude nach Umsetzung der Maßnahme mit dem
eines Neubaus vergleichbar.
Grundschule Großlittgen
Grundsätzlich war am
Standort Großlittgen die Sicherstellung des Raumbedarfs durch die Aufstellung
von schlüsselfertigen und modularen Räumen vorgesehen. Allerdings ist der
Musikverein Großlittgen, der bisher zwei Kellerräume als Proberäume genutzt
hat, ausgezogen. Daher besteht nunmehr die Möglichkeit, anstatt der Errichtung
der modularen Räumlichkeiten, die Kellerräume einschließlich Flur für Zwecke
der Ganztagsbetreuung herzurichten. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf
118.381,80 Euro.
Grundschule Manderscheid
Aufgrund von steigenden
Betreuungskinderzahlen sind die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr
ausreichend. Eine Erweiterung am Bestandsgebäude ist schwierig umzusetzen, u.a.
deshalb, weil das Gebäude im Eigentum des Landkreises Bernkastel-Wittlich
steht. Insofern ist geplant, den fehlenden Raumbedarf über eine modulare
Bauweise sicherzustellen. Der Landkreis hat seine Zustimmung zum Vorhaben
bereits in Aussicht gestellt. Geplant ist die Errichtung von zwei Räumen mit
insgesamt rd. 134 m² einschl. Flur mit Eingangsbereich auf dem Schulhof. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 373.046,00 Euro einschließlich der Verlegung von
Wasser/Abwasser und Strom.
Grundschule Laufeld
Aufgrund von steigenden
Betreuungskinderzahlen sind die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr
ausreichend. Eine Erweiterung am Bestandsgebäude ist aus
denkmalschutzrechtlichen Gründen schwierig umzusetzen. Insofern ist geplant,
den fehlenden Raumbedarf über eine modulare Bauweise sicherzustellen. Dabei
handelt es sich um einen rd. 80 m² großen Raum einschließlich Flur und
Eingangsbereich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 221.007,00 Euro
einschließlich der Verlegung von Wasser/Abwasser und Strom.
Auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie hat der
Verbandsgemeinderat die vorgestellten Maßnahmen beschlossen.
6. Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz
„regional.zukunft.nachhaltig“;
Festlegung Maßnahmeliste
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land
erhält aus dem v. g. Zukunftsprogramm 5.048.795,15 EUR. Entsprechend dem Gesetz
sollen max. 55 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 1, max. 30 % für Maßnahmen aus
dem Kapitel 2 und max. 30 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 3 verwendet werden.
Auf Basis der Maßnahmenliste vom 26.03.2025 und der Zustimmung der
Ortsbürgermeistermeisterinnen und Ortsbürgermeister in der Dienstbesprechung am
19.03.2025 hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2025
beschlossen, die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von 5.048.795,15 EUR für verbandsgemeindeeigene Maßnahmen zu verwenden.
Die Verwaltung wurde beauftragt bis zur Sommerpause entsprechende Maßnahmen
auszuarbeiten und dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2025 einen
entscheidungsreifen Antrag vorzulegen.
Der Verbandsgemeinderat
stimmte zu, die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von 5.048.795,15 EUR für die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 10.06.2025 – jedoch ohne E-Bürgerbus in Höhe von 57.000 EUR – zu verwenden und die Verwaltung
zu beauftragen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Die durch die
Streichung des E-Bürgerbus freiwerdenden Mittel in Höhe von 57.000 EUR sollen
zugunsten des Dierscheider Turms verwendet werden.
Der Verbandsgemeinderat ist
sich der Bedeutung des Dierscheider Turms für die gesamte Region bewusst und
bekräftigt, das Vorhaben ausdrücklich zu unterstützen.
Sollten sich im Rahmen der
verfahrensrechtlichen Abwicklung des Zukunftsprogramms Änderungen ergeben,
ermächtigt der Verbandsgemeinderat den Haupt- und Finanzausschuss abschließend
über die weiteren Angelegenheiten zu beraten und entscheiden.
7. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal
Im Hinblick auf die
Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer hat das Land
Rheinland-Pfalz der Verbandsgemeinde am 11.04.2025 mitgeteilt, dass die
Notwendigkeit des Bauvorhabens grundsätzlich anerkannt wird. Damit wurden die
beantragten Flächen (drei Stellplätze mit je 50 qm und 2 Stellplätze mit je 35
qm sowie 50 qm Lagerfläche, insgesamt 270 qm) genehmigt und ein Zuschuss in
Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde wegen der gebotenen Dringlichkeit einem
vorzeitigen Baubeginn vor der Bewilligung einer Zuwendung zugestimmt. Mit
Bescheid vom 12.05.2025 hat die Kreisverwaltung die Baugenehmigung zur
Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal erteilt. Der Förderbescheid aus
den Mitteln der Fluthilfe lag bis zur Vorlageerstellung noch nicht vor. Die
Kreisförderung befindet sich derzeit in Abstimmung.
Am 17.06.2025 fand ein
gemeinsames Abstimmungsgespräch mit den Planern zur weiteren Vorgehensweise
statt. Dabei wurde die Baugenehmigung, die Erschließung mit Wasser, Kanal,
Strom, Glasfaseranschluss, die herausfordernde Gründung sowie das Herrichten
des Baufeldes besprochen. Weiterhin wurden die Ausführungszeiten neu
festgesetzt und der Ablauf der Tiefbauarbeiten erläutert. Die
Ausführungsplanungen sind zu 80% abgeschlossen, sodass im September/Oktober das
Ausschreibungsverfahren und die Vergabe erfolgen kann. Mit einem Baubeginn ist
im Januar 2026 zu rechnen. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme empfiehlt
die Verwaltung die Leistungen und Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 7
inklusive Vergaben auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.
Der Verbandsgemeinderat hat
die aktuellen Informationen zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig übertrug
er aufgrund der Dringlichkeit des Bauprojekts die Entscheidungskompetenz für
die Maßnahmen und Leistungen bis zur Leistungsphase 7 inklusive Vergaben auf
den Haupt- und Finanzausschuss. Der Verbandsgemeinderat ist über die weitere
Entwicklung fortlaufend zu informieren.
8. KIPKI Maßnahme Nahwärme Binsfeld;
Vorratsbeschluss für die anstehenden Vergabeentscheidungen zu den Gewerken
Tiefbau und Heizungsbau
Im Rahmen der KIPKI
Förderung hat die Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den Bau eines
Nahwärmenetzes für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehende
Grundschule und Schulturnhalle in Binsfeld Fördermittel in Höhe von 490.000 €
beantragt und den Bewilligungsbescheid für die Maßnahme erhalten. Den
Planungsauftrag für die technische Gebäudeausrüstung hat das Büro Bayer &
Friedrich erhalten. Die Planungsleistungen für den Bereich Tiefbau wurde an das
Ingenieurbüro stra-tec vergeben. Zwischenzeitlich liegen die Planung und Kostenberechnung
der beiden Büros vor. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag für die
haustechnischen Gewerke bei 608.090 € brutto. Laut Kostenberechnung betragen die
Kosten nun 435.958,21 €. Die Differenz liegt darin begründet, dass die
Heizkessel wegen der energetischen Sanierung der Turnhalle kleiner
dimensioniert werden konnten. Zudem werden der veranschlagte Umbau und
Anschluss der Turnhalle erst im Rahmen der Sanierung durchgeführt. Die
Anlagentechnik wird dann in einem Zuge erneuert und ins Nahwärmenetz
integriert. Diese Kosten waren in der Nahwärmestudie mit rd. 75.000 € beziffert
worden und haben sich für das aktuelle Projekt auf ca. 3.500 € für die hydraulische
Einbindung des Feuerwehrhauses in der Heizzentrale reduziert. Weiter waren in
der ersten Kostenschätzung Fundament und Betonarbeiten in Höhe von 63.070,00 €
der Heizzentrale zugeschrieben, die nun dem Bereich Tiefbau enthalten sind. Für
den Bereich Tiefbau sah die Kostenschätzung in der Nahwärmestudie Bruttokosten
in Höhe von 97.580 € vor. Die Kostenberechnung beläuft sich nun auf 167.215,99
€. Hinzu kommen Planungs- und Insgemeinkosten von 130.994,13 € Brutto. Hierin
sind die Kosten für Vermessung, Luftbildauswertung und Baugrundgutachten
bereits enthalten. Somit ergeben sich aktuell Gesamtkosten für das Projekt nach
Kostenberechnung von brutto 734.168,33 €. Am 10.02.2025 hat der Gemeinderat
Binsfeld den Anschluss der Kindertagesstätte Abenteuerland an das Nahwärmenetz
beschlossen. Die Kosten netzseitig bis zur Übergabestation in der KiTa werden
von der Verbandsgemeinde getragen. Das gesamte Wärmenetz befindet sich somit im
Eigentum der Verbandsgemeinde. Es wird ein Wärmeliefervertrag mit Grund- und Wärmepreis
mit der Ortsgemeinde geschlossen. Den Umbau der vorhandenen Anlagentechnik für
die hydraulische Einbindung des Nahwärmenetzes trägt die Ortsgemeinde. Auf
Grund der kurzen Umsetzungsfrist im KIPKI-Programm bis Mitte 2026 müssen nach
Ausschreibung der Gewerke die Aufträge zügig erteilt und die Arbeiten begonnen
werden. Daher soll Bürgermeister Follmann ermächtigt werden im Benehmen mit den
Beigeordneten die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu
erteilen.
Der
Verbandsgemeinderat hat die gegebenen Informationen zur Planung und
Kostenberechnung zur Kenntnis genommen. Auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie beauftragte der
Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann, die Ausschreibung der Maßnahme zu
veranlassen. Darüber hinaus wurde Bürgermeister Follmann ermächtigt, die
jeweiligen Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an die wirtschaftlichsten
Bieter zu erteilen.
9. Sanierung zentrale Sportanlage Manderscheid
Bürgermeister Follmann
unterrichtete den Verbandsgemeinderat über den aktuellen Sachstand und die
bisher mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie der Stadt Manderscheid
geführten Gesprächen zur Sanierung der in Trägerschaft der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land stehenden zentralen Sportanlage in Manderscheid. Der aktuelle
Zustand der Sportanlage wurde anhand von einer Fotodokumentation aufgezeigt.
Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rd. 1,6 Mio. EUR (945.000 EUR
Kunstrasen, 654.000 EUR Leichtathletikelemente/Multicourt) ohne den
Kostenanteil für das Kunstrasenkleinspielfeld in Höhe von 156.000 EUR. Dieser
Kostenanteil wird nicht Gegenstand der Fördermaßnahme sein. Den Vereinen vor
Ort steht es jedoch frei, auf eigene Kosten ein entsprechendes Kunstrasenkleinspielfeld
zu errichten. Der Kreisausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich sowie die
Stadt Manderscheid haben bereits über die Thematik beraten und einer
entsprechenden Finanzierung der Gesamtmaßnahme zugestimmt.
Zur Sicherstellung der Finanzierung und
Realisierung des Projektes wird eine finanzielle Beteiligung der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land unabdingbar sein. Ein Förderantrag beim
Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde bereits gestellt, eine Priorisierung durch
den Sportstättenbeirat hat noch nicht stattgefunden. Neben der Sicherstellung
der Finanzierung ist auch abschließend über einen etwaigen Eigentumsübergang
der Anlage zu beraten.
Auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Umsetzung der
Maßnahme zu und stellt den aktuellen Finanzierungsanteil in Höhe von rd.
470.000 EUR bereit. Darüber hinaus soll die Verbandsgemeinde ein etwaiges
Kostenrisiko tragen. Voraussetzung für die Beschlussfassung ist jedoch, dass
die Stadt Manderscheid einer Eigentumsübertragung der Sportanlage in ihre
Trägerschaft zustimmt.
10. Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Wittlich und der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land über den Betrieb
einer gemeinsamen
Tourist-Information „Wittlich Stadt und Land“;
Beteiligung an den erstmaligen Herstellungskosten der TI am Marktplatz
Wittlich
Mit Wirkung der zum
01.07.2020 in Kraft getretenen Zweckvereinbarung betreiben die Stadt Wittlich
und die Verbandsgemeinde Wittlich-Land im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit eine gemeinsame Tourist-Information „Wittlich Stadt und Land“.
Nach erfolgter Renovierung wurden Anfang Januar 2022 die im Erdgeschoss
befindlichen Räumlichkeiten im Alten Rathaus der Stadt Wittlich am Marktplatz
bezogen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in der derzeit gültigen Fassung beteiligt sich
die Verbandsgemeinde Wittlich-Land an den erstmaligen Herstellungskosten. Die
Entscheidung über die Höhe soll dabei durch separaten Beschluss des
Verbandsgemeinderates erfolgen. Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, sich entsprechend
der geschlossenen Zweckvereinbarung an den erstmaligen Herstellungskosten der
TI am Markplatz Wittlich mit einer einmaligen pauschalen Zuwendung in Höhe von
29.750 EUR brutto zu beteiligen.
11. Strombezug 2026 und 2027 (2028) der Liegenschaften der
Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden;
Teilnahme an
der Bündelausschreibung im Landkreis Bernkastel-Wittlich
(gemeinsame
Ausschreibung der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden)
In der vorangegangenen
Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der
Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes.
Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In
Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse
realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden
Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach, Wittlich-Land, die
Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung
Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren. Mit der
administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro
Webeler, Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine
hohe Expertise vorweisen kann. Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf
die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit
beidseitigem Kündigungsrecht). Das Entgelt beträgt 180 Euro je Teilnehmer
(Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle in
Höhe von 14 Euro. Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden. Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte
Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus
dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume
im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12
(für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption 2028) vorher festgelegten
Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die
Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise
ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu
lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres
fest. Die Beschaffung erfolgt als
europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot für folgende Stromteilmengen zu
erhalten. Die Verbandsgemeinde führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag
der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag
auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit
Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen
Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung
(all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes
der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von
Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet,
dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der
Benutzungsstruktur bildet.
- Der
Verbandsgemeinderat stimmte der Übertragung sämtlicher Aufgaben der Ortsgemeinden
im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die
Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu. Dies gilt insbesondere für die Durchführung
der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und
den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.
- Der
Verbandsgemeinderat stimmte der Teilnahme an der Bündelausschreibung zu.
- Der
Verbandsgemeinderat hat die Ausschreibungskonzeption der Rechtsanwaltskanzlei
Webeler in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
- Der
Verbandsgemeinderat hat sich für die Belieferung mit Ökostrom ausgesprochen.
- Der
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wurde ermächtigt, das Ergebnis
der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen, den Zuschlag für das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen und die Stromlieferverträge für die Verbandsgemeinde
Wittlich-Land (incl. Werke und Ortsgemeinden) abzuschließen.
12. 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Dreis,
Flur 10 und 14 sowie Gemarkung
Großlittgen, Flur 3
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten
Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Behördenbeteiligung), § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB
(Abstimmung
mit den Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß §
3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat wurde
darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur
41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land am 02.04.2025 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war
Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 09.05.2025 eingeräumt worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte
durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom
07.04.2025 bis 09.05.2025. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der
v. g. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit)
eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen
sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat
bekanntgegeben.
Der Verbandsgemeinderat hat en
bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der
Verwaltung zu folgen. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen
Hinweise zur Kenntnis.
Darüber hinaus hat der
Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen,
den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage
für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
anzuerkennen.
13. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Wittlich-Land, Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der
Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24 und 28
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten
Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und
§ 2 Abs. 2 BauGB
(Abstimmung mit Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage
Der Verbandsgemeinderat wurde
darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24
und 28 am 22.05.2024 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur
Rückäußerung bis einschließlich 28.06.2024 eingeräumt worden. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die
Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 27.05.2024
bis 28.06.2024. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g
Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen
Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind
in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat
bekanntgegeben.
Der Verbandsgemeinderat hat
en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und
der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen
Hinweise zur Kenntnis genommen.
Zudem hat der
Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen,
den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage
für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
anzuerkennen.
14. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes
Wittlich-Land, Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der
Gemarkung Karl, Flur 16 und 18
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten
Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
(frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und
§ 2 Abs. 2 BauGB
(Abstimmung mit Nachbargemeinden)
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage
Der Verbandsgemeinderat wurde
darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 am
20.11.2024 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur
Rückäußerung bis einschließlich 30.12.2024 eingeräumt worden. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die
Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 25.11.2024
bis 30.12.2024. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g
Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen
Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind
in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat
bekanntgegeben.
Der Verbandsgemeinderat hat
en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und
der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen
Hinweise zur Kenntnis genommen.
Außerdem beschloss der
Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den sich
aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die
Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
15. Grunderwerb von Gewässerentwicklungsflächen;
Grundsatzbeschluss
Der Verbandsgemeinderat wurde
darüber informiert, dass im Rahmen der Aktion Blau Plus nach der
Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung die Möglichkeit besteht, in
Fällen von realisierbarem Grunderwerb von Grundstücken bzw. Teilen von
Grundstücken, welche unmittelbar an Gewässern III. Ordnung liegen
(Gewässerrandgrundstücke/Gewässerentwicklungsflächen), Fördermittel zur
anteiligen Refinanzierung des anfallenden Grundstückskaufpreises zu beantragen,
auch wenn der Erwerb nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer konkreten Maßnahme
steht. Antragssteller bzw. Eigentümer dieser Flächen muss nach den
wasserrechtlichen Vorgaben ein Gewässerunterhaltungsträger (VG Wittlich-Land
als Träger der Unterhaltung für Gewässer III. Ordnung) sein. Die jeweiligen
Ortsgemeinden haben sich analog der bisherigen Vorgehensweise zu verpflichten,
den nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil sowie den darüber hinaus
entstehenden Kostenaufwand für alle weitere Nebenkosten zu übernehmen. Nach
Beschlussfassung im jeweiligen Gemeindegremium würde die Verwaltung in
Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als untere
Wasserbehörde das weitere Verfahren bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung
betreiben. Um nicht jeden Einzelfall im Haupt- und Finanzausschuss sowie dem
Verbandsgemeinderat behandeln zu müssen, wurde vorgeschlagen, analog der
Vorgehensweise und Beschlussfassung für Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Wald
(vgl. beigefügten Beschlussauszug des VG-Rates vom 05.07.2023) einen
entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen, der die Verwaltung im konkreten
Fall ermächtigt, die erforderlichen Schritte auf Grundlage des Beschlusses
umzusetzen.
Auf Empfehlung des Haupt-
und Finanzausschusses begrüßte der Verbandsgemeinderat den Vorschlag der
Verwaltung und folgt diesem gemäß der Sachdarstellung. Voraussetzung der
Beschlussfassung und Zustimmung zum Grunderwerb ist die Bewilligung einer
Förderung nach den wasserwirtschaftlichen Vorgaben und der verbindlichen
Kostenübernahme der jeweiligen Ortsgemeinden für den nicht durch Förderung gedeckten
Eigenanteil. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land als künftiger
Grundstückseigentümer räumt den betroffenen Ortsgemeinden das vollumfängliche
Nutzungsrecht an den Grundstücken ein. Hier eingeschlossen ist die künftige
landespflegerische und wasserwirtschaftliche Nutzung einschließlich der
Möglichkeit zu Einbuchung in das gemeindliche Ökokonto. Die
Verkehrssicherungspflicht für die Grundstücke bzw. Grundstücksteile ist von der
jeweiligen Ortsgemeinde zu übernehmen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die
notariellen Kaufverträge abzuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die
Umsetzung nach den förderrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Vorgaben bis
zur grundbuchmäßigen Umschreibung abzuwickeln. Der Verbandsgemeinderat ist
einmal jährlich über die in diesem Zusammenhang getätigten Grunderwerbe zu
unterrichten. Haushaltsmittel werden in dem Haushaltsplan der VG Wittlich-Land
zur Verfügung gestellt.
16. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Follmann
unterrichtete die Mitglieder über ein Schreiben des Innenministeriums vom
28.05.2025 zur Novellierung der Zuwendungen nach dem LBKG. Danach erhält die
Verbandsgemeinde Wittlich-Land eine pauschale Zuwendung in Höhe von je
270.248,18 EUR für die Jahre 2025 und 2026. Der Vorsitzende informierte zudem
darüber, dass sich der Feuerwehrbedarfsplan in der
Schlussredaktion befindet. Über die Ergebnisse wird der Vorsitzende die
entsprechenden Gremien unterrichten und um Beratung bitten.
17. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt
hat keine Aussprache stattgefunden.
nichtöffentlicher
Teil:
18. Mitteilungen
und Anfragen
Bürgermeister Follmann
informierte über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
in Manderscheid.
19. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt
hat keine Aussprache stattgefunden.
Ausführliche Informationen zum
öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der
Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.