Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 25.06.2025 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse


öffentlicher Teil:

1. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 

Frau Christina Duckart (CDU) hat zum 15.04.2025 ihr Mandat im Verbandsgemeinderat sowie in allen dazugehörigen Ausschüssen niedergelegt. Nachrücker ist Herr Eric Schmitt. Bürgermeister Manuel Follmann verpflichtete im Namen der Verbandsgemeinde das Ratsmitglied Eric Schmitt vor seinem Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. 

 2. Einwohnerfragestunde 

Gemäß § 16 a GemO und § 21 GeschO sind die Einwohner berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Den Einwohnern wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.06.2025 hierzu Gelegenheit gegeben. Aus der Mitte der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt. 

3. Wahl von Ausschussmitgliedern 

Frau Christina Duckart hat ihr Mandat im Verbandsgemeinderat und den dazugehörigen Ausschüssen zum 15.04.2025 niedergelegt. Ebenso hat Frau Rita Olk mit Wirkung vom 01.06.2025 ihre Mitgliedschaft im Werkausschuss aufgegeben. Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählte der Verbandsgemeinderat in offener Abstimmung folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter neu: 

Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren, Kultur und Sport

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

Eric Schmitt

---

 Schulträgerausschuss

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

Eric Schmitt

---

 Ausschuss für Tourismus und Umwelt

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

---

Eric Schmitt

 Rechnungsprüfungsausschuss

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

---

Eric Schmitt

 Werkausschuss

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

SPD

Mario Hutter

Alexander Joos

 Ausschuss für Bauen und Energie

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

SPD

Reinhold Michels

---

 4. Neubau der Grundschule Salmtal mit Einfeldsporthalle;

     Vorstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen der Leistungsphase 3 auf den Ausschuss für Bauen und Energie sowie den Schulträgerausschuss übertragen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss war in die laufende Planung für das Projekt „Neubau der Grundschule Salmtal mit angeschlossener Einfeldsporthalle involviert. Nunmehr wurde die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) durch die beauftragten Planungsbüros erfolgreich abgeschlossen. Die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung, der Schulleitung und den Fachplanern für Tragwerk, TGA und Freianlagen erarbeitet. Darüber hinaus erfolgte bereits im Hinblick auf das Bauantragsverfahren eine Beteiligung der Fachbehörden. Ziel der Planungen war es, eine pädagogisch, funktional und energetisch zukunftsfähige Lösung für den Grundschulstandort zu entwickeln. Die Planer haben in der Sitzung die Entwurfsplanung vorgestellt.

Die Entwurfsplanung umfasst insbesondere:

  • Raumkonzept für Schulbetrieb mit optionalem Ganztagsangebot
  • Integration einer normgerechten Einfeldsporthalle
  • Barrierefreies Erschließungskonzept
  • Fassaden- und Dachgestaltung
  • Maßnahmen zur energetischen Optimierung (z. B. PV-Anlage, Wärmepumpe)
  • Freianlagenplanung
  • Kostenberechnung gemäß DIN 276, Stand Leistungsphase 3

Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 11.692.539,23 Euro brutto. Die Planung berücksichtigt bereits die Anforderungen aus Förderprogramm sowie die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit. Die Kostenberechnung ist als nichtöffentlich Anlage beigefügt. 

Der Verbandsgemeinderat

  • hat die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zur Kenntnis genommen,
  • beschloss unter Anerkennung der Kostenberechnung den Abschluss der Leistungsphase 3 für das Projekt „Neubau Grundschule mit Sporthalle“,
  • beauftragte die weitere Bearbeitung der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) durch die Planungsbüros
  • und beauftragte die Verwaltung den Zuwendungsantrag zu stellen.

Darüber hinaus übertrug der Verbandsgemeinderat die Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen bis einschließlich der Leistungsphase 7 inklusive der Vergaben auf den Haupt- und Finanzausschuss. Der Verbandsgemeinderat ist über die weitere Entwicklung fortlaufend zu informieren.

5. Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz;
    Maßnahmekatalog
 

Auf Grundlage des "Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sowie der Zuwendungsrichtlinie hat der Verbandsgemeinderat am 08.05.2024 (TOP 10) einen entsprechenden Katalog mit sechs Maßnahmen an verschiedenen Grundschulen beschlossen. Dieser wurde zwischenzeitlich durch das Bildungsministerium des Landes für grundsätzlich förderfähig anerkannt. Aufgrund dessen werden nunmehr alle erforderlichen Anträge und Planungen für die angemeldeten Projekte sukzessive abgearbeitet. Die Planungen erfolgen durch die Bauabteilung im Hause. Alle Maßnahmen werden aus Bundes- und Landesmitteln auf Grundlage des GaFöG gefördert. Die Höhe der Zuwendung beträgt 70 v. H. der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus hat der Landkreis eine 10%ige Förderung der zuwendungsfähigen Baukosten auf Grundlage des § 87 II SchulG in Aussicht gestellt. Die einzelnen Maßnahmen und finanziellen Auswirkungen werden nachfolgend im Detail dargestellt: 

Die Maßnahmen zur Grundschule Landscheid wurden bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.2025 beschlossen. 

Grundschule Altrich
Im Nachgang zu der bereits erfolgten Maßnahme zur Schaffung von Betreuungsplätzen im Jahr 2021 (Ankauf und Sanierung Pfarrheim), wurde nunmehr die Herrichtung des Außengeländes einschließlich Zufahrt, barrierefreier Zugang und Spielplatz beim Zuwendungsgeber angemeldet. Die Kosten dafür belaufen sich auf 176.000,00 Euro. 

Grundschule Binsfeld
Bei der Bewilligungsbehörde wurde für die Grundschule Binsfeld der Ankauf und die energetische Sanierung des Betreuungspavillons angemeldet. Im weiteren Verfahren wurde geprüft, ob ggfls. ein Abbruch des vorhandenen Gebäudes und eine Neuerrichtung als Massivbauweise oder in modularer Bauweise, eine wirtschaftlich günstigere Alternative darstellt. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung stellte sich heraus, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist. Die Sanierungskosten belaufen sich auf insgesamt 405.638,00 Euro. Damit ist das Gebäude nach Umsetzung der Maßnahme mit dem eines Neubaus vergleichbar.

Grundschule Großlittgen
Grundsätzlich war am Standort Großlittgen die Sicherstellung des Raumbedarfs durch die Aufstellung von schlüsselfertigen und modularen Räumen vorgesehen. Allerdings ist der Musikverein Großlittgen, der bisher zwei Kellerräume als Proberäume genutzt hat, ausgezogen. Daher besteht nunmehr die Möglichkeit, anstatt der Errichtung der modularen Räumlichkeiten, die Kellerräume einschließlich Flur für Zwecke der Ganztagsbetreuung herzurichten. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 118.381,80 Euro. 

Grundschule Manderscheid
Aufgrund von steigenden Betreuungskinderzahlen sind die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend. Eine Erweiterung am Bestandsgebäude ist schwierig umzusetzen, u.a. deshalb, weil das Gebäude im Eigentum des Landkreises Bernkastel-Wittlich steht. Insofern ist geplant, den fehlenden Raumbedarf über eine modulare Bauweise sicherzustellen. Der Landkreis hat seine Zustimmung zum Vorhaben bereits in Aussicht gestellt. Geplant ist die Errichtung von zwei Räumen mit insgesamt rd. 134 m² einschl. Flur mit Eingangsbereich auf dem Schulhof. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 373.046,00 Euro einschließlich der Verlegung von Wasser/Abwasser und Strom.

Grundschule Laufeld
Aufgrund von steigenden Betreuungskinderzahlen sind die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend. Eine Erweiterung am Bestandsgebäude ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen schwierig umzusetzen. Insofern ist geplant, den fehlenden Raumbedarf über eine modulare Bauweise sicherzustellen. Dabei handelt es sich um einen rd. 80 m² großen Raum einschließlich Flur und Eingangsbereich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 221.007,00 Euro einschließlich der Verlegung von Wasser/Abwasser und Strom. 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie hat der Verbandsgemeinderat die vorgestellten Maßnahmen beschlossen. 

6. Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz „regional.zukunft.nachhaltig“;
    Festlegung Maßnahmeliste

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land erhält aus dem v. g. Zukunftsprogramm 5.048.795,15 EUR. Entsprechend dem Gesetz sollen max. 55 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 1, max. 30 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 2 und max. 30 % für Maßnahmen aus dem Kapitel 3 verwendet werden. Auf Basis der Maßnahmenliste vom 26.03.2025 und der Zustimmung der Ortsbürgermeistermeisterinnen und Ortsbürgermeister in der Dienstbesprechung am 19.03.2025 hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.048.795,15 EUR für verbandsgemeindeeigene Maßnahmen zu verwenden. Die Verwaltung wurde beauftragt bis zur Sommerpause entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten und dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2025 einen entscheidungsreifen Antrag vorzulegen. 

Der Verbandsgemeinderat stimmte zu, die im Rahmen des Zukunftsprogramms zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5.048.795,15 EUR für die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10.06.2025 – jedoch ohne E-Bürgerbus in Höhe von 57.000 EUR – zu verwenden und die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Die durch die Streichung des E-Bürgerbus freiwerdenden Mittel in Höhe von 57.000 EUR sollen zugunsten des Dierscheider Turms verwendet werden.
Der Verbandsgemeinderat ist sich der Bedeutung des Dierscheider Turms für die gesamte Region bewusst und bekräftigt, das Vorhaben ausdrücklich zu unterstützen.
Sollten sich im Rahmen der verfahrensrechtlichen Abwicklung des Zukunftsprogramms Änderungen ergeben, ermächtigt der Verbandsgemeinderat den Haupt- und Finanzausschuss abschließend über die weiteren Angelegenheiten zu beraten und entscheiden. 

7. Neubau des Feuerwehrgerätehauses Salmtal 

Im Hinblick auf die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer hat das Land Rheinland-Pfalz der Verbandsgemeinde am 11.04.2025 mitgeteilt, dass die Notwendigkeit des Bauvorhabens grundsätzlich anerkannt wird. Damit wurden die beantragten Flächen (drei Stellplätze mit je 50 qm und 2 Stellplätze mit je 35 qm sowie 50 qm Lagerfläche, insgesamt 270 qm) genehmigt und ein Zuschuss in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurde wegen der gebotenen Dringlichkeit einem vorzeitigen Baubeginn vor der Bewilligung einer Zuwendung zugestimmt. Mit Bescheid vom 12.05.2025 hat die Kreisverwaltung die Baugenehmigung zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal erteilt. Der Förderbescheid aus den Mitteln der Fluthilfe lag bis zur Vorlageerstellung noch nicht vor. Die Kreisförderung befindet sich derzeit in Abstimmung.
Am 17.06.2025 fand ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit den Planern zur weiteren Vorgehensweise statt. Dabei wurde die Baugenehmigung, die Erschließung mit Wasser, Kanal, Strom, Glasfaseranschluss, die herausfordernde Gründung sowie das Herrichten des Baufeldes besprochen. Weiterhin wurden die Ausführungszeiten neu festgesetzt und der Ablauf der Tiefbauarbeiten erläutert. Die Ausführungsplanungen sind zu 80% abgeschlossen, sodass im September/Oktober das Ausschreibungsverfahren und die Vergabe erfolgen kann. Mit einem Baubeginn ist im Januar 2026 zu rechnen. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme empfiehlt die Verwaltung die Leistungen und Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 7 inklusive Vergaben auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. 

Der Verbandsgemeinderat hat die aktuellen Informationen zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig übertrug er aufgrund der Dringlichkeit des Bauprojekts die Entscheidungskompetenz für die Maßnahmen und Leistungen bis zur Leistungsphase 7 inklusive Vergaben auf den Haupt- und Finanzausschuss. Der Verbandsgemeinderat ist über die weitere Entwicklung fortlaufend zu informieren. 

8. KIPKI Maßnahme Nahwärme Binsfeld;
     Vorratsbeschluss für die anstehenden Vergabeentscheidungen zu den Gewerken Tiefbau und Heizungsbau
 

Im Rahmen der KIPKI Förderung hat die Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den Bau eines Nahwärmenetzes für die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehende Grundschule und Schulturnhalle in Binsfeld Fördermittel in Höhe von 490.000 € beantragt und den Bewilligungsbescheid für die Maßnahme erhalten. Den Planungsauftrag für die technische Gebäudeausrüstung hat das Büro Bayer & Friedrich erhalten. Die Planungsleistungen für den Bereich Tiefbau wurde an das Ingenieurbüro stra-tec vergeben. Zwischenzeitlich liegen die Planung und Kostenberechnung der beiden Büros vor. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag für die haustechnischen Gewerke bei 608.090 € brutto. Laut Kostenberechnung betragen die Kosten nun 435.958,21 €. Die Differenz liegt darin begründet, dass die Heizkessel wegen der energetischen Sanierung der Turnhalle kleiner dimensioniert werden konnten. Zudem werden der veranschlagte Umbau und Anschluss der Turnhalle erst im Rahmen der Sanierung durchgeführt. Die Anlagentechnik wird dann in einem Zuge erneuert und ins Nahwärmenetz integriert. Diese Kosten waren in der Nahwärmestudie mit rd. 75.000 € beziffert worden und haben sich für das aktuelle Projekt auf ca. 3.500 € für die hydraulische Einbindung des Feuerwehrhauses in der Heizzentrale reduziert. Weiter waren in der ersten Kostenschätzung Fundament und Betonarbeiten in Höhe von 63.070,00 € der Heizzentrale zugeschrieben, die nun dem Bereich Tiefbau enthalten sind. Für den Bereich Tiefbau sah die Kostenschätzung in der Nahwärmestudie Bruttokosten in Höhe von 97.580 € vor. Die Kostenberechnung beläuft sich nun auf 167.215,99 €. Hinzu kommen Planungs- und Insgemeinkosten von 130.994,13 € Brutto. Hierin sind die Kosten für Vermessung, Luftbildauswertung und Baugrundgutachten bereits enthalten. Somit ergeben sich aktuell Gesamtkosten für das Projekt nach Kostenberechnung von brutto 734.168,33 €. Am 10.02.2025 hat der Gemeinderat Binsfeld den Anschluss der Kindertagesstätte Abenteuerland an das Nahwärmenetz beschlossen. Die Kosten netzseitig bis zur Übergabestation in der KiTa werden von der Verbandsgemeinde getragen. Das gesamte Wärmenetz befindet sich somit im Eigentum der Verbandsgemeinde. Es wird ein Wärmeliefervertrag mit Grund- und Wärmepreis mit der Ortsgemeinde geschlossen. Den Umbau der vorhandenen Anlagentechnik für die hydraulische Einbindung des Nahwärmenetzes trägt die Ortsgemeinde. Auf Grund der kurzen Umsetzungsfrist im KIPKI-Programm bis Mitte 2026 müssen nach Ausschreibung der Gewerke die Aufträge zügig erteilt und die Arbeiten begonnen werden. Daher soll Bürgermeister Follmann ermächtigt werden im Benehmen mit den Beigeordneten die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 

Der Verbandsgemeinderat hat die gegebenen Informationen zur Planung und Kostenberechnung zur Kenntnis genommen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauen und Energie beauftragte der Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann, die Ausschreibung der Maßnahme zu veranlassen. Darüber hinaus wurde Bürgermeister Follmann ermächtigt, die jeweiligen Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 

9. Sanierung zentrale Sportanlage Manderscheid 

Bürgermeister Follmann unterrichtete den Verbandsgemeinderat über den aktuellen Sachstand und die bisher mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie der Stadt Manderscheid geführten Gesprächen zur Sanierung der in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wittlich-Land stehenden zentralen Sportanlage in Manderscheid. Der aktuelle Zustand der Sportanlage wurde anhand von einer Fotodokumentation aufgezeigt. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rd. 1,6 Mio. EUR (945.000 EUR Kunstrasen, 654.000 EUR Leichtathletikelemente/Multicourt) ohne den Kostenanteil für das Kunstrasenkleinspielfeld in Höhe von 156.000 EUR. Dieser Kostenanteil wird nicht Gegenstand der Fördermaßnahme sein. Den Vereinen vor Ort steht es jedoch frei, auf eigene Kosten ein entsprechendes Kunstrasenkleinspielfeld zu errichten. Der Kreisausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich sowie die Stadt Manderscheid haben bereits über die Thematik beraten und einer entsprechenden Finanzierung der Gesamtmaßnahme zugestimmt. 

Zur Sicherstellung der Finanzierung und Realisierung des Projektes wird eine finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unabdingbar sein. Ein Förderantrag beim Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde bereits gestellt, eine Priorisierung durch den Sportstättenbeirat hat noch nicht stattgefunden. Neben der Sicherstellung der Finanzierung ist auch abschließend über einen etwaigen Eigentumsübergang der Anlage zu beraten. 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Umsetzung der Maßnahme zu und stellt den aktuellen Finanzierungsanteil in Höhe von rd. 470.000 EUR bereit. Darüber hinaus soll die Verbandsgemeinde ein etwaiges Kostenrisiko tragen. Voraussetzung für die Beschlussfassung ist jedoch, dass die Stadt Manderscheid einer Eigentumsübertragung der Sportanlage in ihre Trägerschaft zustimmt. 

10. Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Wittlich und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über den Betrieb
       einer gemeinsamen Tourist-Information „Wittlich Stadt und Land“;
       Beteiligung an den erstmaligen Herstellungskosten der TI am Marktplatz Wittlich
 

Mit Wirkung der zum 01.07.2020 in Kraft getretenen Zweckvereinbarung betreiben die Stadt Wittlich und die Verbandsgemeinde Wittlich-Land im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame Tourist-Information „Wittlich Stadt und Land“. Nach erfolgter Renovierung wurden Anfang Januar 2022 die im Erdgeschoss befindlichen Räumlichkeiten im Alten Rathaus der Stadt Wittlich am Marktplatz bezogen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in der derzeit gültigen Fassung beteiligt sich die Verbandsgemeinde Wittlich-Land an den erstmaligen Herstellungskosten. Die Entscheidung über die Höhe soll dabei durch separaten Beschluss des Verbandsgemeinderates erfolgen. Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, sich entsprechend der geschlossenen Zweckvereinbarung an den erstmaligen Herstellungskosten der TI am Markplatz Wittlich mit einer einmaligen pauschalen Zuwendung in Höhe von 29.750 EUR brutto zu beteiligen. 

11. Strombezug 2026 und 2027 (2028) der Liegenschaften der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden;
       Teilnahme an der Bündelausschreibung im Landkreis Bernkastel-Wittlich
       (gemeinsame Ausschreibung der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden)
 

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach, Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren. Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler, Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann. Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht). Das Entgelt beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle in Höhe von 14 Euro. Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden. Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120). Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot für folgende Stromteilmengen zu erhalten. Die Verbandsgemeinde führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet. 

  1. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Übertragung sämtlicher Aufgaben der Ortsgemeinden im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.
  2. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Teilnahme an der Bündelausschreibung zu.
  3. Der Verbandsgemeinderat hat die Ausschreibungskonzeption der Rechtsanwaltskanzlei Webeler in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
  4. Der Verbandsgemeinderat hat sich für die Belieferung mit Ökostrom ausgesprochen.
  5. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wurde ermächtigt, das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anzuerkennen, den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und die Stromlieferverträge für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (incl. Werke und Ortsgemeinden) abzuschließen. 

12. 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Dreis, 
       Flur 10 und 14 sowie Gemarkung Großlittgen, Flur 3
        a)    Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
                Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB
                (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
       b)     Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
                gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 41. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 02.04.2025 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 09.05.2025 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 07.04.2025 bis 09.05.2025. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben. 

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen nahm der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis. 

Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen. 

13. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer
      Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24 und 28
       a)    Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
               (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und
               § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)
       b)    Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage
 

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24 und 28 am 22.05.2024 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 28.06.2024 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 27.05.2024 bis 28.06.2024. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen. 

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen. 

14. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer
      Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Karl, Flur 16 und 18
       a)     Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
               (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und
               § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)
       b)     Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage
 

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 am 20.11.2024 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 30.12.2024 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 25.11.2024 bis 30.12.2024. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben. 

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und beschlossen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen. 

Außerdem beschloss der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

15. Grunderwerb von Gewässerentwicklungsflächen;
       Grundsatzbeschluss 

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass im Rahmen der Aktion Blau Plus nach der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung die Möglichkeit besteht, in Fällen von realisierbarem Grunderwerb von Grundstücken bzw. Teilen von Grundstücken, welche unmittelbar an Gewässern III. Ordnung liegen (Gewässerrandgrundstücke/Gewässerentwicklungsflächen), Fördermittel zur anteiligen Refinanzierung des anfallenden Grundstückskaufpreises zu beantragen, auch wenn der Erwerb nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer konkreten Maßnahme steht. Antragssteller bzw. Eigentümer dieser Flächen muss nach den wasserrechtlichen Vorgaben ein Gewässerunterhaltungsträger (VG Wittlich-Land als Träger der Unterhaltung für Gewässer III. Ordnung) sein. Die jeweiligen Ortsgemeinden haben sich analog der bisherigen Vorgehensweise zu verpflichten, den nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteil sowie den darüber hinaus entstehenden Kostenaufwand für alle weitere Nebenkosten zu übernehmen. Nach Beschlussfassung im jeweiligen Gemeindegremium würde die Verwaltung in Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als untere Wasserbehörde das weitere Verfahren bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung betreiben. Um nicht jeden Einzelfall im Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Verbandsgemeinderat behandeln zu müssen, wurde vorgeschlagen, analog der Vorgehensweise und Beschlussfassung für Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Wald (vgl. beigefügten Beschlussauszug des VG-Rates vom 05.07.2023) einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen, der die Verwaltung im konkreten Fall ermächtigt, die erforderlichen Schritte auf Grundlage des Beschlusses umzusetzen. 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses begrüßte der Verbandsgemeinderat den Vorschlag der Verwaltung und folgt diesem gemäß der Sachdarstellung. Voraussetzung der Beschlussfassung und Zustimmung zum Grunderwerb ist die Bewilligung einer Förderung nach den wasserwirtschaftlichen Vorgaben und der verbindlichen Kostenübernahme der jeweiligen Ortsgemeinden für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land als künftiger Grundstückseigentümer räumt den betroffenen Ortsgemeinden das vollumfängliche Nutzungsrecht an den Grundstücken ein. Hier eingeschlossen ist die künftige landespflegerische und wasserwirtschaftliche Nutzung einschließlich der Möglichkeit zu Einbuchung in das gemeindliche Ökokonto. Die Verkehrssicherungspflicht für die Grundstücke bzw. Grundstücksteile ist von der jeweiligen Ortsgemeinde zu übernehmen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die notariellen Kaufverträge abzuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung nach den förderrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Vorgaben bis zur grundbuchmäßigen Umschreibung abzuwickeln. Der Verbandsgemeinderat ist einmal jährlich über die in diesem Zusammenhang getätigten Grunderwerbe zu unterrichten. Haushaltsmittel werden in dem Haushaltsplan der VG Wittlich-Land zur Verfügung gestellt. 

16. Mitteilungen und Anfragen 

Bürgermeister Follmann unterrichtete die Mitglieder über ein Schreiben des Innenministeriums vom 28.05.2025 zur Novellierung der Zuwendungen nach dem LBKG. Danach erhält die Verbandsgemeinde Wittlich-Land eine pauschale Zuwendung in Höhe von je 270.248,18 EUR für die Jahre 2025 und 2026. Der Vorsitzende informierte zudem darüber, dass sich der Feuerwehrbedarfsplan in der Schlussredaktion befindet. Über die Ergebnisse wird der Vorsitzende die entsprechenden Gremien unterrichten und um Beratung bitten. 

17. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden. 


nichtöffentlicher Teil: 

18. Mitteilungen und Anfragen 

Bürgermeister Follmann informierte über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Manderscheid. 

19. Verschiedenes 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

 

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.


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