Öffentliche Bekanntmachung

Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen
mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“
in der Gemarkung Karl, Flur 16 und 18


1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren 

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 25.06.2025 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 für die Offenlage beschlossen.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 besteht aus:

  1. einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und

  2. einer Begründung, diese beinhaltet

    Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und 
    Auswirkungen der Fortschreibung des       
                Flächennutzungsplanes

    Teil 2, Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht

  • Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung der im Bereich der Ortsgemeinde Karl zum Bebauungsplan „Solarpark Oberst Pfaffenthal“ mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Versiegelung, Teilversiegelung, Verdichtung), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflut-Entstehungsgebiete), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt, Schutzgebiete nach Wasser- und Naturschutzrecht, Landschaft und Erholung (Beeinträchtigung Landschaft, Erholungsfunktion, Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich sowie zum funktionalen Ausgleich FFH-Mähwiese und CEF-Maßnahme Feldlerche.

  • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Lieser zwischen Manderscheid und Wittlich“

  • Brutvogeluntersuchung, Horstkartierung im 300 m Umfeld und Biotoptypenkartierung

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweise / Informationen zur Starkregenvorsorge; Hinweise zur Betroffenheit einzelner landwirtschaftlicher Betriebe sowie auf Bodenqualität, Hinweise zu verwendenden Arten bei Heckenpflanzungen, Integration eines Wildtierkorridors, Einzäunung, Starkregen (Schaffung von Auffang- und Sickermulden), Artenschutz (Feldlerche, Greifvögel), Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope; hier FFH-LRT 6510 Erhaltungszustand B, Entwicklung von Extensivgrünland, Bilanzierung nach Praxisleitfaden, Landschaftsbild Eingrünung, Veränderung des Mikroklimas, Bodenkundliche Baubegleitung, (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich);

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 14. Juli 2025
bis einschließlich Freitag, den 15. August 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Karl – „Solarpark Oberst Pfaffenthal“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: ). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


2. Hinweise zum Verfahren

 

Das vorgenannte Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Karl zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Oberst Pfaffenthal“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Karl in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Karl wird hingewiesen.

Wittlich, den 08.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land

gez.:                                                                   (S)

Manuel Follmann
Bürgermeister


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