Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung
der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft
in der Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24 

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 18.06.2025 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.12.2024 beschlossene 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.
Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 18.06.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug): 

„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich 

Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land

54516 Wittlich



Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Landscheid, Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24 zur Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aufm Maarflur“, 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB


Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Landscheid, Gem. Landscheid, Flur 8 und 24, zur Darstellung von Wohnbauflächen sowie von Flächen für die Landwirtschaft (Rücknahme von Wohnbauflächen)

genehmigt. 

Bestandteil dieser Genehmigung ist:
·         Ortslagenkarte Landscheid, Gem. Landscheid, Maßstab 1 : 5000 

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag: 

gez.:                           (S)

(Ralph Lerch)“
 

Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 0,6 ha beinhaltet die Darstellung von Wohnbauflächen sowie von Flächen für die Landwirtschaft (Rücknahme von Wohnbauflächen). 

Die 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Maarflur“ der Ortsgemeinde Landscheid. 

Die Abgrenzung der im Zuge der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt. 

Die vorerwähnten Unterlagen der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 

Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 

Danach werden unbeachtlich,

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 

Mit dieser Bekanntmachung wird die 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 rechtswirksam. 

Wittlich, den 24.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land 

gez.:                                                              (S) 

Manuel Follmann
Bürgermeister

 


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