Genehmigung
der 27. Einzelfortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von Wohnbauflächen und
Flächen für die Landwirtschaft
in der Gemarkung Landscheid, Flur 8 und
24
Gemäß § 1 Abs.
1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und §
6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023
(BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 18.06.2025 die vom
Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.12.2024 beschlossene 27. Einzelfortschreibung
des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.
Entsprechend §
6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
vom 18.06.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung
Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
54516 Wittlich
Bauleitplanung für
den Bereich der Ortsgemeinde Landscheid, Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24
zur Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft im
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aufm Maarflur“, 27. Einzelfortschreibung
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der
Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008
Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Landscheid, Gem. Landscheid,
Flur 8 und 24, zur Darstellung von Wohnbauflächen sowie von Flächen für die
Landwirtschaft (Rücknahme von Wohnbauflächen)
genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist:
·
Ortslagenkarte Landscheid, Gem. Landscheid, Maßstab 1 : 5000
…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez.: (S)
(Ralph Lerch)“
Der Änderungsbereich in einer
Gesamtgröße von ca. 0,6 ha beinhaltet die Darstellung von Wohnbauflächen sowie
von Flächen für die Landwirtschaft (Rücknahme von Wohnbauflächen).
Die 27. Einzelfortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im
Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Maarflur“ der
Ortsgemeinde Landscheid.
Die Abgrenzung der im Zuge der 27.
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten
Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der 27. Einzelfortschreibung
des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a
BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen
Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf
Verlangen Auskunft erteilt.
Auf
die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach
werden unbeachtlich,
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des §
214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 27.
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.
Wittlich, den 24.06.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister