zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“, von Grünflächen und von Wasserflächen in der Gemarkung Arenrath, Flur 10
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 09.10.2024 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage beschlossen.
Das Plangebiet zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Entwurfsfassung zur Offenlage hat eine Größe von rund 3,9 ha und beinhaltet in der Gemarkung Arenrath folgende Flurstücke der Flur 10: 16/40, 21/1, 23/4, 23/5 und 153/2.
Der Geltungsbereich der Änderung ist dem besonders abgedruckten Lageplan/Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf der 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
- einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der
Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und - einer Begründung mit integriertem Umweltbericht
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
Ø Begründung mit integriertem Umweltbericht (WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen, Juli 2025) zum Flächennutzungsplan, insbesondere mit Informationen zu
- den Schutzgütern Flora und Fauna, Boden, Fläche und Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen
- übergeordneten Planungen (u.a. Landesentwicklungsprogramm, Regionaler Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, vernetzte Biotopsysteme, nationale und internationale Schutzgebiete)
- Hinweise zur Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen in der nachfolgenden bzw. vorliegend parallel erfolgenden verbindlichen Bauleitplanung
- Alternative Planungsmöglichkeiten
Ø Stellungnahmen zu den Themen Geruchs- und Lärmemissionen sowie
-immissionen und deren mögliche Berücksichtigung in der Planung, u. a.
- Stellungnahme Geruchsimmissionen des Büros Normec Uppenkamp, Ahaus,
vom 22.07.2025 - Schalltechnisches Gutachten des schalltechnischen Beratungsbüros GSB; Nohfelden-Bosen vom 31.01.2017
Ø Stellungnahmen zu den Themen Gewässerschutz, Außengebietsentwässerung, innergebietliche Entwässerung, Rückhaltung und Niederschlagsbewirtschaftung, Sturzflutgefährdung/Starkregenvorsorge, Abwasserbeseitigung und deren Berücksichtigung, u. a.
Entwässerungstechnischer Begleitplan des Ingenieurbüros Stratec GmbH, Wittlich von Juli 2025
Ø Stellungnahmen zu den Themen:
- Inputstoffe der geplanten Biogasanlage
- Photovoltaiknutzung
- Belange der Landwirtschaft
- Wasserversorgung, Brandschutz, Löschwasserbedarf und -bereitstellung
- Boden- und Grundwasserschutz
- Baugrund, Bergbau und Altbergbau
- Belange der Denkmalpflege
- Verkehr und Verkehrssicherheit
- Arten- und Landschaftsschutz
- Vorhandensein und Planungen zu elektrischen Niederspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsanlagen, Anlagen zur Telekommunikation und zum Breitbandausbau sowie deren etwaige Schutzbereiche
- Planalternativen
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 4. August 2025
bis einschließlich Montag, den 8. September 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Arenrath – „Biogasanlage Arenrath“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: ). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungspflicht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Arenrath zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Arenrath“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Arenrath in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Arenrath wird hingewiesen.
Wittlich, den 22.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister