Hinweis für Grundstückseigentümer

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß § 23 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage hinter dem Hausanschluss (Kundenanlage), mit Ausnahme der Messeinrichtung des Wasserversorgungsunternehmens, der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
Insbesondere teilen wir mit, dass der Filter Bestandteil der Kundenanlage ist. Er bedarf einer regelmäßigen Wartung, da von einem nicht gewarteten Filter im Falle einer Verkeimung Gefahren für die allgemeine Trinkwasserversorgung ausgehen können. Vermeiden lässt sich eine solche Gefährdung nur durch eine regelmäßige Instandhaltung (Filterrückspülung oder Austausch des Filtereinsatzes) gemäß den Herstellerangaben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Sanitärfachbetrieb.

Wir bitten um Beachtung.

Wittlich, 08.01.2026
Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Annegret Heinz, Werkleiterin

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