Bekanntmachung

Aufhebung des durch Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 11.06.2013, Az.: 312-61-231-02/1999, festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Quellen I, II und III "Nassbach" und die Quelle "Im Klaus" in der Gemarkung Karl, Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Rechtsverordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zur Aufhebung der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemarkung Karl vom 28.10.2025 wurde am 24.11.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 25.11.2025 in Kraft getreten.


Wittlich, den 18.12.2025
gez. Manuel Follmann, Bürgermeister

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