Genehmigung der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen sowie von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ in der Gemarkung Heidweiler, Flur 1

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 07.08.2025 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 26.03.2025 beschlossene 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.

Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 07.08.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):

„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich

Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land

54516 Wittlich


Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Heidweiler, Gemarkung Heidweiler, Flur 1 zur Darstellung von Sonderbauflächen „Photovoltaikanlage“ sowie der Änderung von Sonderbaufläche in „gewerbliche Baufläche“,
37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Heidweiler, Gem. Heidweiler, Flur 1, zur Darstellung von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ sowie von „gewerblichen Bauflächen“ genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist:

  • Ortslagenkarte (Ausschnitt Bereich Heidweiler), Gem. Heidweiler, Maßstab 1 : 5000

...

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

gez.:                  (S)
(Ralph Lerch)“

Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 4,18 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Versandhandelsbetrieb“ in gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“.

Die 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung SO Versandhandelsbetrieb in Gewerbegebiet“ der Ortsgemeinde Heidweiler.

Die Abgrenzung der im Zuge der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die vorerwähnten Unterlagen der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Danach werden unbeachtlich,

    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

    Mit dieser Bekanntmachung wird die 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.

    Wittlich, den 19.08.2025
    Verbandsgemeindeverwaltung
    Wittlich-Land

    gez.:                                      (S)

    Manuel Follmann
    Bürgermeister


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