Gemäß § 1 Abs.
1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und §
6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023
(BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 13.08.2025 die vom
Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 26.03.2025 beschlossene 25. Einzelfortschreibung
des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.
Entsprechend §
6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
vom 13.08.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung
Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
54516 Wittlich
Bauleitplanung für
den Bereich der Ortsgemeinde Esch, Gemarkung Esch, Flur 3 zur Darstellung gewerblicher
Bauflächen im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Rohrerweg“,
25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
- Genehmigung gem. § 6 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung
über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird
hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land für die Ortslage Esch, Gem. Esch, Flur 3, zur Darstellung von
gewerblichen Bauflächen
genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist:
- Ortslagenkarte Esch, Gem. Esch, Maßstab 1 : 2.500
…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
gez.: (S)
(Ralph Lerch)“
Der Änderungsbereich in einer
Gesamtgröße von ca. 5,4 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen
für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen.
Die 25. Einzelfortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im
Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rohrerweg“
der Ortsgemeinde Esch.
Die Abgrenzung der im Zuge der 25.
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten
Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der 25. Einzelfortschreibung
des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a
BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 307, während der üblichen
Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf
Verlangen Auskunft erteilt.
Auf
die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach
werden unbeachtlich,
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des §
214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 25.
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.
Wittlich, den 26.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister