Zählerstand am Wasserzähler

Zählerstand online übermitteln

Am Jahresende ist regelmäßig der Zählerstand des Wasserzählers zu ermitteln. Dies ist erforderlich, um die Abrechnung der Entgelte für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 erstellen zu können.

Kunden, die bereits über einen fernauslesbaren Wasserzähler verfügen, erhalten keine Ablesekarte mehr. Die Ablesung erfolgt per Funk und wird vom Personal der VG-Werke durchgeführt. Ihre Anwesenheit vor Ort ist in diesem Fall nicht erforderlich.

In diesem Jahr kann es zu Überschneidungen zwischen dem Versand der Ablesekarten und der Durchführung des Zählerwechsels durch die Firma Biesenthal Wasserzählerfabrik GmbH kommen. Sollten Sie eine Ablesekarte erhalten, obwohl Ihr Wasserzähler zwischenzeitlich gewechselt wurde, ignorieren Sie diese bitte.

In allen anderen Fällen findet eine Selbstablesung der Hauswasserzähler statt. Hierzu erhalten Sie von uns eine Ablesekarte.

Bitte senden Sie die Ablesekarte bis spätestens Freitag, 09. Januar 2026 an die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung möglich ist.

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Zählerkarte!

Nach Erhalt der Ablesekarte können Sie uns den aktuellen Wasserzählerstand auch online übermitteln. 

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