Schmutzwassergebühr in besonderen fällen

Antrag auf Befreiung von Abwassergebühren auf nicht eingeleitete Abwässer (z.B. Gartenwasseranschluss) – bei privaten Zählern

Eine Erstattung der Schmutz- oder Abwassergebühren kann gewährt werden, wenn weniger Wasser in das öffentliche Kanalnetz zurückgeleitet wurde, als aus dem Wasseranschluss entnommen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass pauschal jeder Kunde einen Freiverbrauch von 10 % in der Schmutzwasserberechnung hat, der den nicht eingeleiteten Verbrauch von Gießwasser, Trinkwasser etc. in der Regel abdeckt. 

ACHTUNG:

- Die Anzeige des Neueinbaus oder Wechsels eines privaten Wasserzähler ist innerhalb von 2 Wochen nach der Maßnahme anzuzeigen!
- Die Befreiung für das betreffende Jahr muss spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres beantragt werden, ansonsten wird der Antrag abgelehnt. 

Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:
Antrag auf Befreiung von Abwassergebühren auf nicht eingeleitete Abwässer (z.B. Gartenwasseranschluss) - bei privaten Zählern

Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.