Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen hat der bisherige
Eigentümer den Eigentumswechsel eines Grundstücks innerhalb von zwei Wochen
nach erfolgter Grundbucheintragung schriftlich mitzuteilen. Dazu ist auch der
neue Eigentümer verpflichtet.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Eigentumsübertragungsvormerkung
nicht um die Grundbuchumschreibung handelt!
Eine Abrechnung ist vorher nicht möglich. Bis zur vollständigen Übermittlung
sind Sie dazu verpflichtet, die bisher festgesetzten Abgaben weiter zu zahlen.
Um eine taggenaue Abrechnung vornehmen zu können, bitten wir Sie,
diese
Onlinemitteilung
über einen Eigentumswechsel an uns zu übermitteln.
Bitte beachten
Sie, dass eine eventuell bereits erteilte Information an die
Verbandsgemeindeverwaltung (Grundsteuer) nicht automatisch an die
Verbandsgemeindewerke (Wasser/Abwasser) übermittelt wird!