Eigentumswechsel

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen hat der bisherige Eigentümer den Eigentumswechsel eines Grundstücks innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Grundbucheintragung schriftlich mitzuteilen. Dazu ist auch der neue Eigentümer verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Eigentumsübertragungsvormerkung nicht um die Grundbuchumschreibung handelt!

Eine Abrechnung ist vorher nicht möglich. Bis zur vollständigen Übermittlung sind Sie dazu verpflichtet, die bisher festgesetzten Abgaben weiter zu zahlen.

Um eine taggenaue Abrechnung vornehmen zu können, bitten wir Sie, diese 
Onlinemitteilung über einen Eigentumswechsel an uns zu übermitteln. 

Bitte beachten Sie, dass eine eventuell bereits erteilte Information an die Verbandsgemeindeverwaltung (Grundsteuer) nicht automatisch an die Verbandsgemeindewerke (Wasser/Abwasser) übermittelt wird!

Entschuldigen Sie die Störung, bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen.